Gelöst

Fehler bei Cashback-Einlösung Neukundin Magenta L young Festnetz

vor 3 Stunden

Hallo zusammen,
ich versuche mein Cashback für einen neuen Festnetzvertrag („MagentaZuhause L Young“, abgeschlossen am 01.09.) einzulösen.
Das System bricht jedoch immer mit der automatischen Fehlermeldung ab, dass der Vertriebspartner bzw. der Laden für die Cashback-Aktion nicht zugelassen / berechtigt sei.
Hier liegt eindeutig ein Systemfehler vor: Ich habe den Vertrag direkt vor Ort im offiziellen Telekom Shop in Flensburg (Holm 57) abgeschlossen. Es handelt sich nicht um einen externen Vermittler.
Die erste reguläre Monatsrechnung liegt bereits vor. Meine Kundendaten und die Rufnummer habe ich in meinem Community-Profil hinterlegt.
Könnte das Telekom-hilft-Team meinen Fall bitte manuell prüfen und das Cashback freischalten?
Vielen Dank

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Gelöschter Nutzer

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Hallo @Lisa Kühl,

       

      beim Abschluss im Telekom Shop gibt es keinen Cashback. 

       

      Gruß

      André

      4

      von

      vor 2 Stunden

      Ab 1.5.25 gilt der cashback auch wenn man über einen Vertriebspartner abschließt. So steht es wenn ich es einlösen möchte.... 100 % Telekom, der Shop? 

      0

      von

      vor 2 Stunden

      @Lisa Kühl,

       

      dies gilt ausschließlich über www.telekom.de. Der Telekom Shop und auch die Hotline ist davon ausgenommen.

       

      Gruß

      André

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Lisa Kühl
      Ab 1.5.25 gilt der cashback auch wenn man über einen Vertriebspartner abschließt. So steht es wenn ich es einlösen möchte.... 100 % Telekom, der Shop? 

      Ab 1.5.25 gilt der cashback auch wenn man über einen Vertriebspartner abschließt. So steht es wenn ich es einlösen möchte.... 100 % Telekom, der Shop? 

      Lisa Kühl

      Ab 1.5.25 gilt der cashback auch wenn man über einen Vertriebspartner abschließt. So steht es wenn ich es einlösen möchte.... 100 % Telekom, der Shop? 

      Wichtige Details im Überblick
      • Vertriebskanal: Das offizielle Telekom-Festnetz-Cashback setzt zwingend voraus, dass der Vertrag eigenständig online (entweder direkt über die Telekom Webseite oder über verifizierte Online-Vergleichsportale) abgeschlossen wird. Verträge, die über Hotlines oder in der Filiale gebucht werden, sind standardmäßig ausgeschlossen

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      Uneingeloggter Nutzer

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