Gelöst

Festnetz Kündigung

vor 2 Jahren

Hallo, ich hatte einen Festnetz Anschluss bei der Telekom als ich mit meinem Freund zusammen war, nun sind wir getrennt und ich bin wieder bei meinen Eltern die auch einen Telekom Anschluss haben. Kann mein Vertrag trotzdem gekündigt werden auch wenn der Vertrag noch über 1 Jahr laufen sollte, wenn ja was sollte ich einreichen und kann ich das auch über ein Telekom Shop machen?


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      vor 2 Jahren

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      vor 2 Jahren

      Hallo @Katrinfsc 

       

       

      Katrinfsc

      Kann mein Vertrag trotzdem gekündigt werden auch wenn der Vertrag noch über 1 Jahr laufen sollte, wenn ja was sollte ich einreichen

      Kann mein Vertrag trotzdem gekündigt werden auch wenn der Vertrag noch über 1 Jahr laufen sollte, wenn ja was sollte ich einreichen
      Katrinfsc
      Kann mein Vertrag trotzdem gekündigt werden auch wenn der Vertrag noch über 1 Jahr laufen sollte, wenn ja was sollte ich einreichen

      Du könntest das versuchen:

       

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung

       

      Sie haben bei einem Umzug (auch in Verbindung mit einer Haushaltszusammenführung) ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom die bisherige Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

      Sie können in diesem Fall Ihren Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
      Endet Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Datum kündigen.
      Sie finden den Termin z. B. in Ihrer Rechnung im Kundencenter und der MeinMagenta App.

       

       

      Wichtig
      Die Voraussetzung für Ihre vorzeitige Kündigung ist, dass die Telekom die bisherige vertragliche Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

      Darüber hinaus benötigen wir Nachweise für Ihren Umzug/ Ihre Haushaltszusammenführung:

      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes
      • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      • oder die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

      Hinweis: Die Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet.

       

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung

       

       

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