Gelöst

Frage zur Entschädigung nach § 58 TKG bei Internetausfall

vor einem Tag

Hallo zusammen,

unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.

Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Seifert

Hinweis: 

Dieser Beitrag wurde von Marcel2605 am 03.10.2026 18:52 eskaliert.

Letzte Aktivität

vor 18 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor einem Tag

      Im Prinzip ab dem 3. Tag.

      Ich weiß nicht, ob du da nochmal ne Störung hättest melden müssen 

      Kannst das mit dem Team klären 

      Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist

      Dein Profil ist nur teilweise befüllt .

      Bitte noch vervollständigen

      Profil, oben rechts auf dein Avatar klicken, dann Einstellungen 

      Zwecks Legitimation muss eine Rufnummer drin stehen und deine Kundennr

      Im 3.Feld bei  "Weitere Informationen" , deine Ereichbarbeit eintragen

      Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.

      z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...

      Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).

      Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.

      .

      Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten 

      Bitte gib anschließend kurz eine Rückmeldung, dass du dein Profil nun vervollständigt hast. 

      Vielen Dank 

      1

      von

      vor 20 Stunden

      Profil ist nun vervollständigt. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      FamSeifert
      Hallo zusammen, unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet. Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?

      Hallo zusammen,

      unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.

      Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.

      Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Gruß
      Seifert
      FamSeifert

      Hallo zusammen,

      unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.

      Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.

      Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Gruß
      Seifert

      Der 25. zählt nicht, am 29 Störung behoben zählt auch nicht. Für den ersten und zweiten Tag gibts auch nix. Somit zählt nur der 28. mit evtl. 5 €, da wäre mir der Aufwand zu hoch die überhaupt geltend zu machen. 

      0

    • vor 21 Stunden

      FamSeifert

      Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.

      Hallo zusammen,

      unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.

      Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.

      Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Gruß
      Seifert
      FamSeifert

      Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.

      Konnte die Verbindung wieder genutzt werden hört sich so an wie:

      Verbindung ging Montag schon , bin aber erst Dienstag dazu gekommen, den Router neu zu starten. 

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      1

      von

      vor 21 Stunden

      Tatsächlich war das Internet erst am Dienstag wieder verfügbar. Und wir waren damit nicht allein: Im ganzen Ort saßen die Bewohner aller Häuser mehrere Tage komplett ohne Internet da. Die Verbindung kam schlicht erst am Dienstag zurück.

      Das war aber auch nicht die Antwort auf meine Frage. Danke für nichts. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 19 Stunden

      Guten Abend @FamSeifert,

       

      ich heiße dich ganz herzlich willkommen hier bei uns in der Community. Schön, dass du dich mit deinem Anliegen bei uns meldest. Ein Internetausfall ist immer ärgerlich, vor allem, wenn er mehrere Tage andauert.

       

      Ein Anspruch nach § 58 TKG kommt grundsätzlich in Betracht, wenn ein vollständiger Ausfall der Telekommunikationsdienste vorlag, also insbesondere Internet und Telefonie, und die Störung länger als zwei Kalendertage andauerte. Die ersten beiden Tage ab Eingang der Störungsmeldung werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Für den 3. und 4. Tag gelten 5 Euro oder 10 % des monatlichen Grundentgelts; ab dem 5. Tag 10 Euro oder 20 % – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Kunde den Ausfall nicht selbst verursacht hat, keine höhere Gewalt vorlag und keine geeignete Ersatzleistung bereitgestellt oder angeboten wurde. Das wurde dir auch bereits von den anderen Usern mitgeteilt.

       

      Ob ein Anspruch besteht, wird im Einzelfall geprüft. Am besten schauen wir uns dein Anliegen einmal gemeinsam im Detail an. Dafür nennen mir einfach ein Zeitfenster, in dem dir ein Gespräch zu deinem Anliegen gut passt. Da es heute schon so spät ist, möchte ich nicht ungefragt anrufen. Vielen Dank, dass du deine Daten bereits in deinem Profil hinterlegt hast.

       

      Viele Grüße

      Tanja

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      von

      vor 18 Stunden

      Wir können gerne morgen, am Sonntag, sprechen. Wenn es möglich ist, am Nachmittag. 

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      von

      vor 18 Stunden

      FamSeifert
      Wir können gerne morgen, am Sonntag, sprechen. Wenn es möglich ist, am Nachmittag. 

      Wir können gerne morgen, am Sonntag, sprechen. Wenn es möglich ist, am Nachmittag. 

      FamSeifert

      Wir können gerne morgen, am Sonntag, sprechen. Wenn es möglich ist, am Nachmittag. 

      @Tanja R. 

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