Gelöst
Frage zur Entschädigung nach § 58 TKG bei Internetausfall
vor einem Tag
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
Hinweis:
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vor einem Tag
Im Prinzip ab dem 3. Tag.
Ich weiß nicht, ob du da nochmal ne Störung hättest melden müssen
Kannst das mit dem Team klären
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Dein Profil ist nur teilweise befüllt .
Bitte noch vervollständigen
Profil, oben rechts auf dein Avatar klicken, dann Einstellungen
Zwecks Legitimation muss eine Rufnummer drin stehen und deine Kundennr
Im 3.Feld bei "Weitere Informationen" , deine Ereichbarbeit eintragen
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Bitte gib anschließend kurz eine Rückmeldung, dass du dein Profil nun vervollständigt hast.
Vielen Dank
1
von
vor 24 Stunden
Profil ist nun vervollständigt.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Tag
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
Der 25. zählt nicht, am 29 Störung behoben zählt auch nicht. Für den ersten und zweiten Tag gibts auch nix. Somit zählt nur der 28. mit evtl. 5 €, da wäre mir der Aufwand zu hoch die überhaupt geltend zu machen.
0
vor einem Tag
Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
Konnte die Verbindung wieder genutzt werden hört sich so an wie:
Verbindung ging Montag schon , bin aber erst Dienstag dazu gekommen, den Router neu zu starten.
0
1
von
vor 24 Stunden
Tatsächlich war das Internet erst am Dienstag wieder verfügbar. Und wir waren damit nicht allein: Im ganzen Ort saßen die Bewohner aller Häuser mehrere Tage komplett ohne Internet da. Die Verbindung kam schlicht erst am Dienstag zurück.
Das war aber auch nicht die Antwort auf meine Frage. Danke für nichts.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 22 Stunden
Guten Abend @FamSeifert,
ich heiße dich ganz herzlich willkommen hier bei uns in der Community. Schön, dass du dich mit deinem Anliegen bei uns meldest. Ein Internetausfall ist immer ärgerlich, vor allem, wenn er mehrere Tage andauert.
Ein Anspruch nach § 58 TKG kommt grundsätzlich in Betracht, wenn ein vollständiger Ausfall der Telekommunikationsdienste vorlag, also insbesondere Internet und Telefonie, und die Störung länger als zwei Kalendertage andauerte. Die ersten beiden Tage ab Eingang der Störungsmeldung werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Für den 3. und 4. Tag gelten 5 Euro oder 10 % des monatlichen Grundentgelts; ab dem 5. Tag 10 Euro oder 20 % – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Kunde den Ausfall nicht selbst verursacht hat, keine höhere Gewalt vorlag und keine geeignete Ersatzleistung bereitgestellt oder angeboten wurde. Das wurde dir auch bereits von den anderen Usern mitgeteilt.
Ob ein Anspruch besteht, wird im Einzelfall geprüft. Am besten schauen wir uns dein Anliegen einmal gemeinsam im Detail an. Dafür nennen mir einfach ein Zeitfenster, in dem dir ein Gespräch zu deinem Anliegen gut passt. Da es heute schon so spät ist, möchte ich nicht ungefragt anrufen. Vielen Dank, dass du deine Daten bereits in deinem Profil hinterlegt hast.
Viele Grüße
Tanja
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von
vor 22 Stunden
Wir können gerne morgen, am Sonntag, sprechen. Wenn es möglich ist, am Nachmittag.
0
von
vor 21 Stunden
Wir können gerne morgen, am Sonntag, sprechen. Wenn es möglich ist, am Nachmittag.
@Tanja R.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von