Gelöst

Fragen zu AGB Festnetz-Anschlüsse

vor 3 Jahren

Hallo, ich habe einige Fragen zu "Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse". Einige der Punkte waren vage, und ich möchte jede mögliche Verwechslung ausschließen.

( 1 ) 4.2, c
4.2 Bei Festnetz-Anschlüssen bzw. Leistungen an festen Standorten sind Sie zudem insbesondere verpflichtet,
c) Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss nur von der Telekom ausführen zu lassen
Soweit ich weiß, verbietet dies jedem außer der Telekom, die Anschlussleitung zu reparieren. Verbietet dies aber auch jedem außer der Telekom, meinen persönlichen Router (der an der Anschlussleitung angeschlossen ist) zu reparieren, wenn er ausfällt?

( 2 ) 4.2, d
4.2 Bei Festnetz-Anschlüssen bzw. Leistungen an festen Standorten sind Sie zudem insbesondere verpflichtet,
d) Softwareänderungen der Telekom am Media-Receiver zuzulassen (z. B. automatische Updates)
Was gilt in diesem Fall als Media-Receiver? Ich verstehe, dass "TV Receiver und Media Receiver für MagentaTV" als Media-Receiver qualifiziert ist, aber qualifiziert sich mein persönlicher Router (der ausschließlich für DSL-Verbindungen verwendet wird, nicht für TV) auch als Media-Receiver? Wenn ja, darf ich die automatischen Updates nachträglich nicht deinstallieren? Wenn ja, ist es mir dann untersagt, Software auf meinem persönlichen Router selbst zu verwalten?

( 3 ) 5.2, g
5.2 Ihnen ist es nicht gestattet, pauschal abgegoltene Leistungen (z. B. Flatrates) wie folgt zu nutzen:
g) für Verbindungen, die mittels automatisierter Verfahren (z. B. ausführbare Routinen, Apps, Programme) hergestellt werden
Welche automatischen Apps, Routinen und Programme kommen in diesem Fall in Frage? Ist es beispielsweise verboten, dass mein Computer automatisch Updates installiert (was eine automatische Routine ist)?
Ich verstehe wirklich nicht, was dieser Punkt wirklich verbieten soll. Nach meinem Verständnis des Punktes könnte fast jede Nutzung des Internets als Verstoß gegen diesen Punkt angesehen werden, da die meisten Webbrowser und Betriebssysteme automatische Routinen verwenden.

( 4 ) 5.3
5.3 Ihnen ist es nicht gestattet unsere Leistungen für die Übermittlung oder Verbreitung oder den Hinweis auf rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen.
Ich verstehe nicht ganz, was "sittenwidrig" in diesem Fall bedeuten soll. Wäre es mir verboten, einige religiöse Überzeugungen auszudrücken, die möglicherweise ein anderes moralisches System haben? Wir schließen die Extremfälle (wie Rassismus, Sexismus, Terrorismus usw.)

Außerdem möchte ich fragen, ob es Internetprotokolle gibt, die beim MagentaZuhause XL der Telekom verboten oder stark behindert sind. Sind beispielsweise Peer-to-Peer-Verbindungen eingeschränkt oder verboten? Wäre es außerdem verboten, einen Gaming-Server an meinem DSL-Anschluss einzurichten, auf dem ich und meine Freunde spielen können?

Ich frage das alles, weil ich an einem Vertrag (MagentaZuhause XL) interessiert bin, aber verwirrt über diese Einschränkungen und Regeln. Vielen Dank für Ihre Geduld.

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