Fragen zu Glasfaseranschluss bei mehreren Wohneinheiten
2 years ago
Hallo zusammen,
wir wohnen als Familie mit mehreren Generationen auf einem Grundstück mit einem Zweifamilienhaus und einem Einfamilienhaus.
Aktuell nutzen wir gemeinsam einen Kabel Anschluss als Familie, da alle Wohnungen per Ethernet verbunden sind.
Nun wurden wir benachrichtigt, dass ab März ein Glasfaseranschluss möglich sei.
Wir wollen natürlich auf Glasfaser umstellen, aber dabei soll berücksichtigt werden, dass zukünftig einzelne Wohnungen vermietet werden könnten. Diese sollen dann natürlich einen eigenen Glasfaseranschluss bekommen.
- Wieviele separate Anschlüsse sind mit einem Standard Glasfaser Hausanschlusskabel möglich? Muss hier bereits berücksichtigt werden, dass es um drei Wohnungen geht?
- Wir ist der richtige Weg dahin? Müssen wir dann bei der Anmeldung des Anschlusses zunächst die Option "Vermieter/Eigentümer ohne Tarif" auswählen, damit zunächst alle Wohnungen direkt angeschlossen werden? Oder kann man auch die Option "Privatkunde mit Tarif" wählen und dann bei der Begehung erklären, dass mehrere Anschlüsse benötigt werden?
- Der Kabelweg in die drei Wohnungen ist baulich nicht ganz einfach herzustellen. Ist es denkbar, dass einfach im Hausanschlussraum mehrere Anschlüsse nebeneinander erstellt werden, die dann mit separaten Modems von den einzelnen Mietparteien genutzt werden (Wohnungen dann per Ethernet mit dem Modem im Hausanschlussraum verbunden).
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Marius AD
2 years ago
Wieviele separate Anschlüsse sind mit einem Standard Glasfaser Hausanschlusskabel möglich? Muss hier bereits berücksichtigt werden, dass es um drei Wohnungen geht?
Ja klar, es werden nur so viele Glasfasern im Netzverteiler gespleißt wie Notwendig (+ 1 oder 2 Reserve)
Ist es denkbar, dass einfach im Hausanschlussraum mehrere Anschlüsse nebeneinander erstellt werden, die dann mit separaten Modems von den einzelnen Mietparteien genutzt werden (Wohnungen dann per Ethernet mit dem Modem im Hausanschlussraum verbunden).
Rechtlich eigentlich nicht möglich, wenn der Raum immer offen ist erst recht nicht.
Da die Modems sehr wahrscheinlich dann den Mietern gehören (wegen dem Gigabit Geschäftssystem und nicht dem alten 1.7)
Müssen diese immer frei zugänglich für den Besitzer von dem Modem sein.
Bei einer Häufung von allen Anschlüssen im Keller ist dies eben nicht gewährleistet und sollte auch nicht so gebaut werden.
Der Bedarf an Anschlüssen wird aber bei einer etwaigen Auskundung geklärt.
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Chill erst mal
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Marius AD
2 years ago
@Marius AD sind aber beschriftet 😂
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Kugic
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Marius AD
2 years ago
Verstehe ich das richtig, dass es 2 getrennte Häuser auf einem Grundstück sind?
Sie sind nicht baulich verbunden?
Dann muss erstmal ein 2. Bedarfspunkt angelegt werden. Ist das Gebiet bereits in der Vermarktung?
Denn nur dann ist das möglich.
Jemand vom Team soll das ans PTI geben, am besten direkt mit 2 Bezeichnungen, an denen du das wieder erkennst für die Bestellung. Diese Bezeichnung ist aber öffentlich einsehbar, also daher was neutrales nutzen.
hierbei können dann auch die direkten Wohneinheiten mitgeteilt werden.
Ausgebaut in alle Wohnungen wird jedoch nur, wenn es auch wirklich eine Bestellung gibt pro Wohnung.
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Marius AD
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Marius AD
2 years ago
Dann muss erstmal ein 2. Bedarfspunkt angelegt werden.
Hier stellt sich die Frage wer ausbaut.
Bei Glasfaser Nordwest z.B. ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich Bedarfspunkte anzulegen und da ein ganzes Grundstück dann als eine Adresse zählt ist ein Ausbau für jedes Gebäude nicht möglich. (Stand, Januar 2023)
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Marius AD
Buster01
2 years ago
Wieviele separate Anschlüsse sind mit einem Standard Glasfaser Hausanschlusskabel möglich? Muss hier bereits berücksichtigt werden, dass es um drei Wohnungen geht?
Pro Faser ein GF-Anschluß,
(also hier gleich sagen das es ein MFH ist, damit ein Kabel mit mehr Fasern eingeblasen wird)
Wir ist der richtige Weg dahin? Müssen wir dann bei der Anmeldung des Anschlusses zunächst die Option "Vermieter/Eigentümer ohne Tarif" auswählen, damit zunächst alle Wohnungen direkt angeschlossen werden? Oder kann man auch die Option "Privatkunde mit Tarif" wählen und dann bei der Begehung erklären, dass mehrere Anschlüsse benötigt werden?
Angeschloßen werden nur die Wohnungen, die auch GF gebucht haben,
wichtig ist halt, das genügend Faser ins Haus gelegt werden.
(was man hier auswählen muß, bin ich überfragt;
spätestens bei der Begehung kann man das noch ändern;
Aber bei EFH oder EFH + Einliegerwohnung gibt es (normal) keine Begehung)
Der Kabelweg in die drei Wohnungen ist baulich nicht ganz einfach herzustellen. Ist es denkbar, dass einfach im Hausanschlussraum mehrere Anschlüsse nebeneinander erstellt werden, die dann mit separaten Modems von den einzelnen Mietparteien genutzt werden (Wohnungen dann per Ethernet mit dem Modem im Hausanschlussraum verbunden).
Das ist von der BNetzA her so nicht erlaubt,
das GF-Modem muß in einen Privatraum.
(schön öfters gab es hier die Meldung über "Sonderbau"
es wird einfach vom GF-AP eine GF-Leitung in den zur Wohnung gehörenden Keller gelegt
(Vorgaben BNetzA sind erfüllt)
und von dort ein LAN-Kabel zum Serverschrank (das wäre dann NE5);
hier geht dann aber nur die Kombination GF-Modem und über LAN zum Router,
ein GF-Router in der Wohnung kann nicht eingesetzt werden
(nur im Keller))
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Anonymous User
2 years ago
Nun wurden wir benachrichtigt, dass ab März ein Glasfaseranschluss möglich sei.
2 Fragen stellen sich mir: Sind die entsprechenden Bauarbeiten durchgeführt?
Oder ist das erst die Interessenanfrage?
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Hubert Eder
2 years ago
@shelldor
Ist es denkbar, dass einfach im Hausanschlussraum mehrere Anschlüsse nebeneinander erstellt werden, die dann mit separaten Modems von den einzelnen Mietparteien genutzt werden (Wohnungen dann per Ethernet mit dem Modem im Hausanschlussraum verbunden).
Trenn Dich von dem Gedanken, dass es immer GF-Modem geben wird. Meiner Einschätzung nach, (und damit bin ich in meinem Arbeitsumfeld nicht allein) wird es früher oder später die gleiche Entwicklung wie bei DSL geben, dass nur noch Router mit eingebautem GF-Modem verfügbar sind und die Vermarktung von externen GF-Modem mangels Nachfrage eingestellt wird. GF-TA im Keller bedeutet dann auch Router im Keller.
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Dreizehntenhorn
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Hubert Eder
7 months ago
Und bei GF gehört die NE4 dem GF-Ausbauer.
Nur, wenn ich ihm dieses Recht vertraglich einräume.
Ich denke, dass viele, die den Gestattungsvertrag unterschreiben, entweder das Kleingedruckte nicht gelesen oder dessen Tragweite nicht verstanden haben. Die Klausel, dass die NE4 dem GF-Ausbauer gehört, kommt für mich überraschend, weil es eine seit Jahrzehnten geübte Praxis ist, dass die Zuständigkeit des Netzbetreibers an einem Übergabepunkt im Keller endet.
Nur dann habe ich die Kontrolle darüber, was und in welchem Umfang in meinem Haus installiert wird, ich beauftrage einen Handwerker meines Vertrauens, bespreche mit ihm das Leistungsverzeichnis und nehme am Ende seine Arbeit auch ab. All diese Gestaltungsmöglichkeiten gebe ich leichtfertig aus der Hand, wenn ich dem Netzbetreiber die Inhouse-Installation übertrage. So eine Klausel ist quasi wie ein Blankocheck, eine Card Blanche. Dann hat der Netzbetreiber wie ein lästiger Vertreter für Schnürsenkel für die nächsten Jahre seinen Fuß in der Türe zu jeder Wohnung. Hier werden vermutlich später Juristen klären müssen, ob so eine für den Hauseigentümer überraschende Klausel im Kleingedruckten versteckt werden darf.
Ich kann auch partout keinen Unterschied bei Funktion und Betriebssicherheit zwischen einer fachlich korrekten Arbeit eines von mir Beauftragten Installateurs und der eines vom Netzbetreibers beauftragen Subunternehmers erkennen. Mit dem für mich relevanten Unterschied, dass ich jederzeit bauliche Änderungen in den Wohnungen und an der Installation vornehmen kann, wenn ich Eigentümer der NE4 bin. Oder ich kann mich für eine aufwändige Installation unter Putz entscheiden, während ein vom Netzbetreiber beauftragter Subunternehmer möglicherweise den für ihn kostengünstigen Weg einer Aufputz-Installation wählt, ohne dass ich ihn daran hindern kann.
Schauen wir mal, ob wir mit Glasfaser wieder zurück in die 1970er gehen, als die Installation bis zu jeder Dose einem einzigen Monopolisten gehörte. Oder ob wir bei dem Status Quo bleiben, der durch die Liberalisierung mühsam erreicht wurde.
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Hubert Eder
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Hubert Eder
7 months ago
@Dreizehntenhorn
Nur, wenn ich ihm dieses Recht vertraglich einräume.
Genau. Wenn Du dem GNV nicht zustimmen, versorgt die Telekom das Anwesen nicht mit Glasfaser.
Nur wenn der Eigentümer zustimmt, verlegt die Telekom ein LWL-Netz.
Die Klausel, dass die NE4 dem GF-Ausbauer gehört, kommt für mich überraschend, weil es eine seit Jahrzehnten geübte Praxis ist, dass die Zuständigkeit des Netzbetreibers an einem Übergabepunkt im Keller endet.
Nein, die Telekom kann die Netzhohheit nicht einfach so an Dritte übergeben. Immerhin liegen alle Daten der Kunden des gesamten GPON-Strangs auf jeder Faser an. Auch die von Kunden, die gar nicht in dem Gebäude wohnen.
Niemand hindert Dich daran, den Leitungsweg durch eine selbst gewählte Firma bauen zu lassen. Du musst das nur bei der Auskundung angeben, welche Eigenleistungen für den FTTH Ausbau selbst erbracht werden.
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Dreizehntenhorn
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Hubert Eder
7 months ago
Nein, die Telekom kann die Netzhohheit nicht einfach so an Dritte übergeben. Immerhin liegen alle Daten der Kunden des gesamten GPON-Strangs auf jeder Faser an. Auch die von Kunden, die gar nicht in dem Gebäude wohnen.
Und das ist nicht mehr der Fall, wenn die Telekom oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen die Leitungen verlegt? 🤔
Niemand hindert Dich daran, den Leitungsweg durch eine selbst gewählte Firma bauen zu lassen. Du musst das nur bei der Auskundung angeben, welche Eigenleistungen für den FTTH Ausbau selbst erbracht werden.
Der mir vorgelegte Gestattungsvertrag von OXG hätte dies wohl nicht erlaubt. Jedenfalls war der Vertreter ein wenig angefressen als ich ihm mitteilte, dass ich OXG nur die Verlegung bis in den Keller gestatte. Obwohl OXG auch solche Verträge (GF-HÜP) anbietet, hat er dann von einem Abschluss abgesehen.
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Hubert Eder
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shelldor