Fristlos Festnetz+Internet kündigen

vor 4 Jahren

Wie erwähnt möchte ich meinen Vertrag zum sofortigen Zeitpunkt kündigen.

 

Ich hatte bereits letztes Jahr angefragt wegen Fristen + Co. bekam keine Antwort und hab das dann wegen Coronabeginn und einem Todesfall in der Familie aus den Augen verloren.

 

Warum fristlos? Weil ich an der Adresse nicht mehr wohne und somit keine Leistung beziehe. Des weiteren weiß ich vom jetzigen Bewohner das dieser Internet und Festnetz von einem anderen Anbieter bezieht, sprich die Telekom die Leitung an einen anderen Anbieter vermietet und somit  doppelt abkassiert.

 

Jemand damit Erfahrungen? Als Grund kann ich das im Profil für Vertragsauflösung nicht auswählen.

 

Dankend

Grüße

TB

 

 

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    • vor 4 Jahren

      Tengel87

      Weil ich an der Adresse nicht mehr wohne und somit keine Leistung beziehe.

      Weil ich an der Adresse nicht mehr wohne und somit keine Leistung beziehe.
      Tengel87
      Weil ich an der Adresse nicht mehr wohne und somit keine Leistung beziehe.

      Deshalb meldet man einen Umzug. 

      Fristlos geht gar nichts. Wenn kein Umzug 1 zu 1 möglich ist wäre die Kündigung mit Dreimonatsfrist möglich, ansonsten zieht der Anschluss zur neuen Wohnanschrift um.

       

      Tengel87

      sprich die Telekom die Leitung an einen anderen Anbieter vermietet und somit doppelt abkassiert.

      sprich die Telekom die Leitung an einen anderen Anbieter vermietet und somit  doppelt abkassiert.
      Tengel87
      sprich die Telekom die Leitung an einen anderen Anbieter vermietet und somit  doppelt abkassiert.

      Da wird einfach eine weitere DA durchgeschaltet und fertig, es ist meist kein Problem zwei Anschlüsse in einer WE zu schalten. 

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    • vor 4 Jahren

      Tengel87

      Ich hatte bereits letztes Jahr angefragt wegen Fristen + Co. bekam keine Antwort und hab das dann wegen Coronabeginn und einem Todesfall in der Familie aus den Augen verloren.

      Ich hatte bereits letztes Jahr angefragt wegen Fristen + Co. bekam keine Antwort und hab das dann wegen Coronabeginn und einem Todesfall in der Familie aus den Augen verloren.

      Tengel87

      Ich hatte bereits letztes Jahr angefragt wegen Fristen + Co. bekam keine Antwort und hab das dann wegen Coronabeginn und einem Todesfall in der Familie aus den Augen verloren.


      Aber einen Umzug bekommt man hin, aber den Umzug des Anschlusses nicht?

      Klingt kirios @Tengel87 .

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Zu jemand zu ziehen der bereits einen Anschluss hat ist kurios? OK wieder was gelernt.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Tengel87 , was @Gelöschter Nutzer  damit sagen wollte, war mMn, dass Sie einen Wohnungsumzug organisiert bekommen, aber am Umzugsprozeß für einen Telefonanschluß womöglich scheiterten.

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Tengel87

      Zu jemand zu ziehen der bereits einen Anschluss hat ist kurios? OK wieder was gelernt.

      Zu jemand zu ziehen der bereits einen Anschluss hat ist kurios? OK wieder was gelernt.

      Tengel87

      Zu jemand zu ziehen der bereits einen Anschluss hat ist kurios? OK wieder was gelernt.


      Nein ist es nicht.

      Aber durch den Zusammenzug den Anschluß los zu werden kann man nicht.

      Obwohl dazu die Telekom es auf der Website anbietet.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Tengel87

      Ich hatte bereits letztes Jahr angefragt wegen Fristen + Co. bekam keine Antwort

      Ich hatte bereits letztes Jahr angefragt wegen Fristen + Co. bekam keine Antwort

      Tengel87

      Ich hatte bereits letztes Jahr angefragt wegen Fristen + Co. bekam keine Antwort


      Schade, die Anfrage letztes Jahr war wohl nicht übers Forum

      muc80337_2_0-1618290024710.png

       

      Es ist grundsätzlich durchaus möglich, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Im einfachsten Fall gibt es da sogar eine kulante Telekomregelung. Es ist nicht unbedingt hilfreich, wenn Du eine solche Information erst nachlieferst und dann auch noch solcherart schnippisch

      Zu jemand zu ziehen der bereits einen Anschluss hat ist kurios? OK wieder was gelernt.

      Zu jemand zu ziehen der bereits einen Anschluss hat ist kurios? OK wieder was gelernt.

      Zu jemand zu ziehen der bereits einen Anschluss hat ist kurios? OK wieder was gelernt.


      Wenn Du zu jemandem gezogen bist, der/die einen Telekom Anschluss hat, dann erlaubt die Telekom kulanterweise eine außerordentliche Kündigung binnen 6 Arbeitstagen (Mo-Fr), also quasi fristlos

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

       

      Die anderen von Dir genannten Umstände erlauben möglicherweise eine außerordentliche Kündigung - aber keine fristlose sondern frühestens auf Ende Juli 2021 (vielleicht ist das Laufzeitende des Vertrages früher? Normale Kündigungsfrist ist bei der Telekom im Festnetz 1 Monat zum Laufzeitende). Hierfür musst Du einen telefonischen Auftrag zum Umzug des Anschlusses im Rahmen der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes geben. Wenn das nicht möglich sein sollte, dann kannst Du außerordentlich kündigen auf Ende Juli. Gib den Auftrag nicht online!

      Sollte dabei aber herauskommen, dass das möglich ist, dann bleibt Dir nur die reguläre fristgerechte Kündigung zum Laufzeitende.

       

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      muc80337_2

      Wenn Du zu jemandem gezogen bist, der/die einen Telekom Anschluss hat, dann erlaubt die Telekom kulanterweise eine außerordentliche Kündigung binnen 6 Werktagen, also quasi fristlos

      Wenn Du zu jemandem gezogen bist, der/die einen Telekom Anschluss hat, dann erlaubt die Telekom kulanterweise eine außerordentliche Kündigung binnen 6 Werktagen, also quasi fristlos
      muc80337_2
      Wenn Du zu jemandem gezogen bist, der/die einen Telekom Anschluss hat, dann erlaubt die Telekom kulanterweise eine außerordentliche Kündigung binnen 6 Werktagen, also quasi fristlos

      Das macht sie auch ohne Probleme,aus eigener Erfahrung. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren


      @Tengel87  schrieb:
      Als Grund kann ich das im Profil für Vertragsauflösung nicht auswählen.

      Klar, weil es kein Grund ist.

      Beauftrage einen Umzug nach §46 TKG wenn der 1:1 Umzug nicht möglich ist, hast du Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Aktuell also 31. Juli.

      Ansonsten regulär Kündigen falls das früher möglich ist.

       

      Fristlos geht so erst mal gar nichts.  Für Kulanz legst du den falschen Tonfall vor, aber evtl. sieht das jemand vom Team anders

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Tengel87

      leider sind im Community Profil von Ihnen keine Kundendaten hinterlegt. Sonst könnten wir uns das anschauen. Bitte klicken Sie auf den Link in meiner Signatur. Dann kommen Sie im eingeloggten Status an die richtige Stelle.

      Gruß

      Jürgen Wo.

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      Uneingeloggter Nutzer

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