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FTTB auf dem Nachbargrundstück - Obwohl eigenständiger Vertrag keine Nutzung dieses FTTB-APL möglich?
11 months ago
Wir sind im Vorstädtischen Bereich derzeit nur über Kupfer angebunden, Wegstrecke zum nächsten DSLAM ca. 850m. Über Telekom-Kupfer versorgt uns Netcologne mit ca. 50/10MBit, aktuell max. ca. 45/8MBit. Auch wenn es in unserer Stichstrasse mal tatsächlich eine Bündelungsaktion zur Versorgung geben sollte, so ist doch zB. aufgrund Bewohnerdichte nicht mit einem tatsächlich zeitnahen Ausbau zu rechnen. Aktuell versucht die Deutsche Glasfaser unverbindliche Vorverträge abzuschliessen.
Wir haben neben unserem Grundstück ein Autohaus, welches sich vor ca. 2 Jahren in Eigenregie Glasfaser ins Gebäude hat legen lassen. Physikalisch liegen hier 10 Fasern im APL , das Autohaus nutzt nur 1-2 davon (es war nicht ersichtlich, ob 1 oder 2 Fasern aufgelegt waren). Die Geschäftsführung wäre bereit uns in Ihren Räumlichkeiten Zugang zum APL zu geben sowie auf unsere Kosten vom Dach aus eine Funkstrecke über 130m zu unserem Haus errichten zu lassen.
Eine Vorabanfrage beim Bauherrenservice ergab, dass es ein striktes Verbot zur Mitversorgung fremder Parteien aus einem FTTH -Anschluss heraus gäbe - was nachvollziehbar ist, wenn hier zB nur für einen Anschluss gezahlt werden würde. Interessanterweise wusste der Bauherrenservice nichts von einem Glasfaseranschluss des Autohauses, sondern konnte nur Kupferadern auf einem APL sehen.
Nun wandte sich der IT-Mitarbeiter des Autohauses an seinen Telekom-Kontakt, der alles rund um diesen Anschluss regelte und bekam ebenfalls die Antwort, dass eine " Mitversorgung " in keiner Weise erlaubt sei. Vielleicht wurde es nicht richtig kommuniziert - aber auch das tatsächliche Vorhaben, einen eigenständigen (Business-)Glasfaseranschluss auf diesem APL im Autohaus zu bekommen und diesen dann auf eigene Kosten zum nächsten Grundstück weiterzuleiten wurde abgelehnt.
Meine Frage dazu: Ist diese Aussage korrekt? Wenn ich über die "Eigene Bandbreite-Aktion" für 45k EUR eine Glasfaser zu mir vergraben lasse dann ist dies möglich, aber das Auflegen eines eigenen, selbst bezahlten Anschlusses auf einen FTTB - APL auf dem Nachbargrundstück mit eigener Weiterleitung bzw. eigener Leitungskosten ist nicht erlaubt?
Hier geht es ja nicht um das Mitnutzen eines bestehenden Anschlusses (das würde das Autohaus ja verständlich in keinster Weise dulden) sondern um einen EIGENEN Anschluss mit eigener "Leitung" zu einem Nachbargrundstück. De fakto muss ich jetzt MPTCP über div. Carrier machen ( 5G /Starlink/VDSL) und der Telekom geht ein Glasfaservertrag flöten.... macht das Sinn?
Ich würde mich freuen hierzu belastbare Informationen zu bekommen, vielen Dank!
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Lin J.
11 months ago
wir haben den APL -Kasten aufgemacht und nur die 1-2 angeschlossenen Fasern gesehen,
Und da habt ihr etwas getan was strikt untersagt ist und im schlimmsten Fall strafbar. Weoter handelt es sich bei dem Glasfaseranschluß des Autohauses nicht um einen FTTB und auch nicht um einen FTTH -Anschluß.
Diese Anschlüsse werden explizit für einen beauftragten sogenannten DCIP -Anschluß verlegt und gehören bis zum angeschlossenen Remotedevice und möglichem Router der Telekom. Somit auch nicht dem Kunden. Alles was der Kunde dahinter betreibt ist seine Sache.
Eine Mitbenutzung dieser "Glasfaserstrecke" ist nicht möglich, da a. eine Mitbenutzung von einem fremden Grundstück untersagt ist und b. diese Glasfaserstrecke in einem anderen Netz läuft wie z.B. das FTTH -Netz.
Ok, die Frage wäre dann, ob es möglich wäre, als Unternehmen mit Standort und Rechnungsadresse X an einem anderen Standort Y einen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss zu buchen. Also, ohne dort zu "wohnen" oder seine Geschäftsadresse zu haben.
Nein. Das ist nicht möglich. Und nur nochmal der Hinweis. Eine solche Leitung liegt monatlich in einem mittleren dreistelligen Bereich.
ok, jetzt mal folgenden Fall angenommen: Ich bin ortsfremder Dienstleister, möchte aber auf dem Hof des Autohauses für div. Dienstleistungen meinen eigenen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss nutzen, auf dem Hof dann letztlich per eigenem WLAN-AP. Das Autohaus hat keine Einwände zur Errichtung. Wäre das möglich?
Ich bin da auch nicht sicher. Aber ich gehe mal davon aus, das du als externer Dienstleister auch den Nachweis erbringen mußt, das du diese Leitung dort benötigst damit du als Dienstleister diesem Unternehmen (Autohaus) deine Dienstleistungen zur Verfügung stellen kannst. Eine komplette eigenständige Nutzung kann ich mir nicht vorstellen.
Und hier nur mal einige Voraussetzungen die der Anschlußinhaber erfüllen muß. Ob das der Autohausbesitzer alles auf seine Kappe nimmt?
https://geschaeftskunden.telekom.de/internet-dsl/tarife/internet-dsl-tarife/mitwirkungspflichten-deutsch
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