Gelöst
FTTB auf dem Nachbargrundstück - Obwohl eigenständiger Vertrag keine Nutzung dieses FTTB-APL möglich?
vor 11 Monaten
Wir sind im Vorstädtischen Bereich derzeit nur über Kupfer angebunden, Wegstrecke zum nächsten DSLAM ca. 850m. Über Telekom-Kupfer versorgt uns Netcologne mit ca. 50/10MBit, aktuell max. ca. 45/8MBit. Auch wenn es in unserer Stichstrasse mal tatsächlich eine Bündelungsaktion zur Versorgung geben sollte, so ist doch zB. aufgrund Bewohnerdichte nicht mit einem tatsächlich zeitnahen Ausbau zu rechnen. Aktuell versucht die Deutsche Glasfaser unverbindliche Vorverträge abzuschliessen.
Wir haben neben unserem Grundstück ein Autohaus, welches sich vor ca. 2 Jahren in Eigenregie Glasfaser ins Gebäude hat legen lassen. Physikalisch liegen hier 10 Fasern im APL , das Autohaus nutzt nur 1-2 davon (es war nicht ersichtlich, ob 1 oder 2 Fasern aufgelegt waren). Die Geschäftsführung wäre bereit uns in Ihren Räumlichkeiten Zugang zum APL zu geben sowie auf unsere Kosten vom Dach aus eine Funkstrecke über 130m zu unserem Haus errichten zu lassen.
Eine Vorabanfrage beim Bauherrenservice ergab, dass es ein striktes Verbot zur Mitversorgung fremder Parteien aus einem FTTH -Anschluss heraus gäbe - was nachvollziehbar ist, wenn hier zB nur für einen Anschluss gezahlt werden würde. Interessanterweise wusste der Bauherrenservice nichts von einem Glasfaseranschluss des Autohauses, sondern konnte nur Kupferadern auf einem APL sehen.
Nun wandte sich der IT-Mitarbeiter des Autohauses an seinen Telekom-Kontakt, der alles rund um diesen Anschluss regelte und bekam ebenfalls die Antwort, dass eine " Mitversorgung " in keiner Weise erlaubt sei. Vielleicht wurde es nicht richtig kommuniziert - aber auch das tatsächliche Vorhaben, einen eigenständigen (Business-)Glasfaseranschluss auf diesem APL im Autohaus zu bekommen und diesen dann auf eigene Kosten zum nächsten Grundstück weiterzuleiten wurde abgelehnt.
Meine Frage dazu: Ist diese Aussage korrekt? Wenn ich über die "Eigene Bandbreite-Aktion" für 45k EUR eine Glasfaser zu mir vergraben lasse dann ist dies möglich, aber das Auflegen eines eigenen, selbst bezahlten Anschlusses auf einen FTTB - APL auf dem Nachbargrundstück mit eigener Weiterleitung bzw. eigener Leitungskosten ist nicht erlaubt?
Hier geht es ja nicht um das Mitnutzen eines bestehenden Anschlusses (das würde das Autohaus ja verständlich in keinster Weise dulden) sondern um einen EIGENEN Anschluss mit eigener "Leitung" zu einem Nachbargrundstück. De fakto muss ich jetzt MPTCP über div. Carrier machen ( 5G /Starlink/VDSL) und der Telekom geht ein Glasfaservertrag flöten.... macht das Sinn?
Ich würde mich freuen hierzu belastbare Informationen zu bekommen, vielen Dank!
373
0
24
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten (24)
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Alle
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 2 Jahren
1349
0
6
vor 3 Monaten
232
0
3
vor 9 Monaten
354
0
5
vor 2 Jahren
338
0
9
CyberSW
vor 11 Monaten
Telekom unterscheidet Fiber für PK und GK.
Besonders da dann Massenmarkt und Individualmarkt.
Wenn das Autohaus nicht "Mehr Breitband für mich" genutzt hat und somit GK Individual gebaut wurde - hast keine Chance.
Kommst nur dran, wenn du auch eine eigene DeutschlandLAN Connect IP bestellst.
3
0
Buster01
vor 11 Monaten
Interessanterweise wusste der Bauherrenservice nichts von einem Glasfaseranschluss des Autohauses, sondern konnte nur Kupferadern auf einem APL sehen.
Vmtl. hat das Autohaus gar kein FTTH / FTTB ,
sondern einen GF-AP + Datenleitung von T-Systems,
hier gehört die GF-Leitung bis GF-Patchfeld PTI
(hier wird auch nicht im GF-AP mit Kupplungen durchgeschaltet, sondern die GF-Fasern werden fest durchgeschweißt,
auch endet das andere Ende der GF ganz wo anders als bei FTTH ).
Solche GF-AP sieht das Bauherrenbüro nicht, weil die komplette Technik PTI gehört.
3
0
Mister Burny
vor 11 Monaten
Mitversorgung bedeutet nicht, dass du dich an einen bestehenden Anschluss hängst. Es bedeutet dass ein Grundstück über ein anderes Grundstück - mitversorgt - wird. Das ist nicht erlaubt und kann in den Systemen der Telekom auch erhebliche Probleme verursachen, wenn da Adressen nicht zur tatsächlichen Leitung passen.
3
3
cguenther
Antwort
von
Mister Burny
vor 11 Monaten
Das heisst, hier wird tatsächlich anders vorgegangen, als zB bei Kupfer-APLs früher, wenn in Stichstrassen spätere Neubauten nach Grundstücksteilung trotzdem noch auf einen vorhandenen APL aufgelegt wurden?
0
Buster01
Antwort
von
Mister Burny
vor 11 Monaten
Das heisst, hier wird tatsächlich anders vorgegangen, als zB bei Kupfer-APLs früher, wenn in Stichstrassen spätere Neubauten nach Grundstücksteilung trotzdem noch auf einen vorhandenen APL aufgelegt wurden?
Das "früher" war noch Deutsche Bundespost Fernmeldewesen, den gehörte das Netz + auch die Endleitung ,
heute gibt es die Deutsche Telekom AG (und auch andere Netzbetreiber) und die Endleitung gehört dem Hauseigentümer.
(eine Mitversorgung wird heute nicht mehr in die Systeme eingetragen, jedes Grundstück bekommt einen eigenen APL ;
aber da ist auch noch der Bestandsschutz, alte GEE / GNV sind weiterhin gültig;
gibt immer wieder Probleme bei Gebäudeverkäufen, Grundstücksteilungen,....
wenn das Kabel getauscht werden muß oder ne Aussenisolierung angebracht werden soll,
weil der neue Besitzer nix von der GEE / GNV weis (oder wissen will).
Bei GF ist es noch ein wenig anders,
die NE3 + NE4 gehört dem GF-Netzbetreiber,
und jedes Gebäude bekommt einen eigenen GF-AP
(also z.B. eine Anschrift aber mehrere Gebäude (Firma mit mehreren Hallen, die aber einzeln vermietet sind,
hier wird in jede Halle ein GF-AP geplant (gebaut wird wenn dort ein GF-Anschluß beauftragt wird; evtl wird im Vorfeld schon mal die GF-Tube verlegt)
0
lejupp
Antwort
von
Mister Burny
vor 11 Monaten
Das heisst, hier wird tatsächlich anders vorgegangen, als zB bei Kupfer-APLs früher, wenn in Stichstrassen spätere Neubauten nach Grundstücksteilung trotzdem noch auf einen vorhandenen APL aufgelegt wurden?
Ja, und auch bei Kupfer wird das schon lange nicht mehr gemacht.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Mister Burny
cguenther
vor 11 Monaten
Wunderbar, @CyberSW , vielen Dank. Das würde tatsächlich Sinn ergeben. Hast Du Informationen, wie für diesen Fall - also Nutzung des, ich nenne es mal "1. Glasfaser-Spleiss-Punkt" über einen Deutschland LAN ConnectIP-Vertrag zu einem anderen Grundstück eine Lösung geben könnte? An wen wendet man sich?
@Buster01- wir haben den APL -Kasten aufgemacht und nur die 1-2 angeschlossenen Fasern gesehen, die übrigen waren in grünen Steckern "geparkt". Von hier aus ging es dann 2 Etagen hoch in den Rechnerraum tatsächlich auf ein Patchfeld. Ich habe leider keine Fotos von den Beschriftungen gemacht, aber ja, es sah schon mehr nach "Custom"-Telekom-Hardware aus.
1
4
1 älteren Kommentar laden
CyberSW
Antwort
von
cguenther
vor 11 Monaten
An wen wendet man sich?
Die DeutschlandLAN Connect IP kannst du einfach auf der Website bestellen.
https://geschaeftskunden.telekom.de/internet-dsl-tarife/produkt/deutschlandlan-connect-ip
Wird aber nicht billig und die Preise gibts nur auf Anfrage.
Auch dann kann nicht der Anschluss vom Autohaus genutzt werden....
Korrekt .. aber bei der Erschließung einer weiteren Connect IP kann das Leerrohr genutzt werden, was bereits in der Straße ist.
Wobei wir aber ja wissen, was GK genau wie bauen lässt, ist immer ein bisschen ne Wundertüte. 😄
0
Gelöschter Nutzer
Antwort
von
cguenther
vor 11 Monaten
wir haben den APL -Kasten aufgemacht und nur die 1-2 angeschlossenen Fasern gesehen,
Und da habt ihr etwas getan was strikt untersagt ist und im schlimmsten Fall strafbar. Weoter handelt es sich bei dem Glasfaseranschluß des Autohauses nicht um einen FTTB und auch nicht um einen FTTH -Anschluß.
Diese Anschlüsse werden explizit für einen beauftragten sogenannten DCIP -Anschluß verlegt und gehören bis zum angeschlossenen Remotedevice und möglichem Router der Telekom. Somit auch nicht dem Kunden. Alles was der Kunde dahinter betreibt ist seine Sache.
Eine Mitbenutzung dieser "Glasfaserstrecke" ist nicht möglich, da a. eine Mitbenutzung von einem fremden Grundstück untersagt ist und b. diese Glasfaserstrecke in einem anderen Netz läuft wie z.B. das FTTH -Netz.
Ok, die Frage wäre dann, ob es möglich wäre, als Unternehmen mit Standort und Rechnungsadresse X an einem anderen Standort Y einen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss zu buchen. Also, ohne dort zu "wohnen" oder seine Geschäftsadresse zu haben.
Nein. Das ist nicht möglich. Und nur nochmal der Hinweis. Eine solche Leitung liegt monatlich in einem mittleren dreistelligen Bereich.
ok, jetzt mal folgenden Fall angenommen: Ich bin ortsfremder Dienstleister, möchte aber auf dem Hof des Autohauses für div. Dienstleistungen meinen eigenen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss nutzen, auf dem Hof dann letztlich per eigenem WLAN-AP. Das Autohaus hat keine Einwände zur Errichtung. Wäre das möglich?
Ich bin da auch nicht sicher. Aber ich gehe mal davon aus, das du als externer Dienstleister auch den Nachweis erbringen mußt, das du diese Leitung dort benötigst damit du als Dienstleister diesem Unternehmen (Autohaus) deine Dienstleistungen zur Verfügung stellen kannst. Eine komplette eigenständige Nutzung kann ich mir nicht vorstellen.
Und hier nur mal einige Voraussetzungen die der Anschlußinhaber erfüllen muß. Ob das der Autohausbesitzer alles auf seine Kappe nimmt?
https://geschaeftskunden.telekom.de/internet-dsl/tarife/internet-dsl-tarife/mitwirkungspflichten-deutsch
1
cguenther
Antwort
von
cguenther
vor 11 Monaten
@HappyGilmore Sehr informativ, vielen Dank. Beim Blick auf/in den APL -Kasten war ein Infrastrukturmann der Telekom dabei, der das handelte, aber leider nichts zu vertraglichen Dingen sagen konnte. Das stellte sich erst später heraus. Kosten sind klar.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
cguenther
Kugic
vor 11 Monaten
Die Preise für so ein IP Connect fangen im mittleren Dreistelligen Bereich an und nach oben gibt es quasi keine Grenze je nach Bedarf.
0
6
3 ältere Kommentare laden
Buster01
Antwort
von
Kugic
vor 11 Monaten
ok, jetzt mal folgenden Fall angenommen: Ich bin ortsfremder Dienstleister, möchte aber auf dem Hof des Autohauses für div. Dienstleistungen meinen eigenen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss nutzen, auf dem Hof dann letztlich per eigenem WLAN-AP. Das Autohaus hat keine Einwände zur Errichtung. Wäre das möglich?
ok, jetzt mal folgenden Fall angenommen: Ich bin ortsfremder Dienstleister, möchte aber auf dem Hof des Autohauses für div. Dienstleistungen meinen eigenen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss nutzen, auf dem Hof dann letztlich per eigenem WLAN-AP. Das Autohaus hat keine Einwände zur Errichtung. Wäre das möglich?
(kenn mich da nicht so genau aus) Aber dann bräuchtest du, mid. einen Gewerbeschein, und ein Büro in dem Objekt,
wie das dann am Ende gebaut wird, dafür gibts bestimmt ne Vorauskundung;
nicht vergessen, das ist Bussines-Bereich, hier kostet alles (selbst 2 Löcher in die Wand um den Router aufzuhängen
)
0
Stefan
Antwort
von
Kugic
vor 11 Monaten
Wenn an der Adresse ein Anschluss möglich ist, können auch Mieter mit gleicher Adresse diese Leitungen anmieten.
Genau dass habe wir bei einem meiner Kunden problemlos so gemacht.
Es bleiben aber halt Trotzdem die Preise für so einem Anschluss im mittleren 3 Stelligen Bereich/Monat UND die Notwendigkeit eben eine
ladungsfähige Anschrift an der Liegenschaft zu haben - sowie (da bin ich mir nicht sicher) ein Gewerbe nachzuweisen
0
cguenther
Antwort
von
Kugic
vor 11 Monaten
@Stefan- vielen Dank, das hilft mir weiter. Ich werde da dann nochmal Kontakt aufnehmen.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kugic
Marius AD
vor 11 Monaten
@cguenther
Das bringt dir immer noch kein Glasfaser in dein Haus.
Für dich ist die Option "Mehr Breitband für Mich" -> https://www.telekom.de/netz/glasfaser/mehr-breitband-fuer-mich
1
2
cguenther
Antwort
von
Marius AD
vor 11 Monaten
Hallo @Marius AD - das hatte ich schon angefragt und bekam eine ungefähre Kostenerwartung von 45k EUR. Da hörts dann leider wirklich irgendwann auf...
0
Marius AD
Antwort
von
Marius AD
vor 11 Monaten
Günstiger wirst du es dann nicht bekommen.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marius AD
olliMD
vor 11 Monaten
Ich würde mich freuen hierzu belastbare Informationen zu bekommen, vielen Dank!
Ganz einfach, rechtlich nicht möglich. Anschlussadresse (hier: Autohaus) und Nutzeradresse (hier Du) müssen identisch sein, das ansonsten die BOS zum Beispiel nicht erfolgreich ein Auskunfstersuchen oder eine TKÜ nach TKÜV beauftragen können @cguenther.
Einzige Alternative: Eigener Anschluss.
0
0
Akzeptierte Lösung
Gelöschter Nutzer
akzeptiert von
Lin J.
vor 11 Monaten
wir haben den APL -Kasten aufgemacht und nur die 1-2 angeschlossenen Fasern gesehen,
Und da habt ihr etwas getan was strikt untersagt ist und im schlimmsten Fall strafbar. Weoter handelt es sich bei dem Glasfaseranschluß des Autohauses nicht um einen FTTB und auch nicht um einen FTTH -Anschluß.
Diese Anschlüsse werden explizit für einen beauftragten sogenannten DCIP -Anschluß verlegt und gehören bis zum angeschlossenen Remotedevice und möglichem Router der Telekom. Somit auch nicht dem Kunden. Alles was der Kunde dahinter betreibt ist seine Sache.
Eine Mitbenutzung dieser "Glasfaserstrecke" ist nicht möglich, da a. eine Mitbenutzung von einem fremden Grundstück untersagt ist und b. diese Glasfaserstrecke in einem anderen Netz läuft wie z.B. das FTTH -Netz.
Ok, die Frage wäre dann, ob es möglich wäre, als Unternehmen mit Standort und Rechnungsadresse X an einem anderen Standort Y einen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss zu buchen. Also, ohne dort zu "wohnen" oder seine Geschäftsadresse zu haben.
Nein. Das ist nicht möglich. Und nur nochmal der Hinweis. Eine solche Leitung liegt monatlich in einem mittleren dreistelligen Bereich.
ok, jetzt mal folgenden Fall angenommen: Ich bin ortsfremder Dienstleister, möchte aber auf dem Hof des Autohauses für div. Dienstleistungen meinen eigenen DeutschlandLAN ConnectIP-Anschluss nutzen, auf dem Hof dann letztlich per eigenem WLAN-AP. Das Autohaus hat keine Einwände zur Errichtung. Wäre das möglich?
Ich bin da auch nicht sicher. Aber ich gehe mal davon aus, das du als externer Dienstleister auch den Nachweis erbringen mußt, das du diese Leitung dort benötigst damit du als Dienstleister diesem Unternehmen (Autohaus) deine Dienstleistungen zur Verfügung stellen kannst. Eine komplette eigenständige Nutzung kann ich mir nicht vorstellen.
Und hier nur mal einige Voraussetzungen die der Anschlußinhaber erfüllen muß. Ob das der Autohausbesitzer alles auf seine Kappe nimmt?
https://geschaeftskunden.telekom.de/internet-dsl/tarife/internet-dsl-tarife/mitwirkungspflichten-deutsch
1
0
cguenther
vor 11 Monaten
Ok, man lernt immer dazu.
Übrigens vielen Dank an alle für das bereitwillige sharen Eures Know-How‘s. Supi, Danke!
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
cguenther