Gelöst
Gebrauchtes Gerät kaufen, wie prüfen ob es ein Mietgerät ist?
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage da ja im Internet immer viel schmuh getrieben wird. Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat? Die Hotline war mit meiner Anfrage erst mal völlig überfordert und hat nach dem Vertragsinhaber gefragt...also wollte "andersrum" schauen aber natürlich habe ich vom Verkäufer keine Vertragsdaten von der Telekom sondern eben nur die Seriennummer vom Gerät.
Nur wo kann man diese Art Anfrage loswerden bzw wo wird einem dazu geholfen?
Viele Grüße
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vor 4 Jahren
Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?
Nirgends bei der telekom,
Ist doch auch egal ob es eins war ,oder nicht.
2
von
vor 4 Jahren
Ist doch auch egal ob es eins war ,oder nicht.
Ist es nicht, ggf. wird man nie Eigentümer, höchstens Besitzer.
von
vor 4 Jahren
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom darüber aussagen trifft.
Kostetet sie nur Geld und Ressourcen
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
Im Prinzip ist es doch für die Telekom ein gutes, einträgliches Geschäft, wenn ein Mieter seinen gemieteten Router verkauft.
Er muss dann bis zum Jüngsten Tag 🤣 Miete dafür bezahlen*), denn zurückgeben kann er ihn ja nicht mehr.
*) die ausstehende Miete plus ein Schadeersatz wird notfalls per Inkasso vom Mieter eingetrieben.
Wer den Router in Besitz hat, spielt dabei keine Rolle.
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von
vor 4 Jahren
die ursprungsfrage ist denke ich auch hinreichend beantwortet, geht nicht, gibts
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von
vor 4 Jahren
Korrekt ist "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.", zusätzlich wird der Satz "Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt." empfohlen.
Und auch wenn man das so macht wie Du das schreibst, dann sollte man - so man mehrere Artikel verkauft - diesen Passus nicht per copy & paste übernehmen, sonst hat das Formularcharakter und das macht es dann wieder komplizierter.
Zumindest in der Theorie.
Es wird nur wenige Fälle geben, in denen jemand zum Anwalt rennt wegen ein paar Euros auf Ebay.
Und es wird nur wenige Anwälte geben, die solche Aufträge überhaupt annehmen - und die Anwälte, die solche Fälle annehmen sind möglicherweise die weniger guten, wo man sich das sowieso sparen kann.
von
vor 4 Jahren
Zumindest in der Theorie.
Richtig, AGB-Recht und so... Aber das ist schon viel zu weit weg vom Thema.
Interessant finde ich dieses Thema vor allen Dingen auf Grund der Ansammlung populärer Rechtsirrtümer, die man hier anschaulich vorgeführt bekam.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?
Kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom solche Info rausgibt, sich die Mühe macht, nach solcher Info zu suchen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
wie hier im Thread bereits vermutet, eine solche Abfrage bieten wir nicht an.
Zur rechtlichen Diskussion kann ich keine Aussage treffen.
Viele Grüße
Marcel M.
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Uneingeloggter Nutzer
von