Gelöst

Gebrauchtes Gerät kaufen, wie prüfen ob es ein Mietgerät ist?

vor 4 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich hätte mal eine Frage da ja im Internet immer viel schmuh getrieben wird. Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat? Die Hotline war mit meiner Anfrage erst mal völlig überfordert und hat nach dem Vertragsinhaber gefragt...also wollte "andersrum" schauen aber natürlich habe ich vom Verkäufer keine Vertragsdaten von der Telekom sondern eben nur die Seriennummer vom Gerät.

 

Nur wo kann man diese Art Anfrage loswerden bzw wo wird einem dazu geholfen?

 

Viele Grüße

 

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    • vor 4 Jahren

      EwigesElend

      Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?

      Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?
      EwigesElend
      Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?

      Nirgends bei der telekom,

      Ist doch auch egal ob es eins war ,oder nicht.

       

       

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      von

      vor 4 Jahren

      Thunder99

      Ist doch auch egal ob es eins war ,oder nicht.

      Ist doch auch egal ob es eins war ,oder nicht.
      Thunder99
      Ist doch auch egal ob es eins war ,oder nicht.

      Ist es nicht, ggf. wird man nie Eigentümer, höchstens Besitzer.

      von

      vor 4 Jahren

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom darüber aussagen trifft.

      Kostetet sie nur Geld  und Ressourcen

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      Im Prinzip ist es doch für die Telekom ein gutes, einträgliches Geschäft, wenn ein Mieter seinen gemieteten Router verkauft.

       

      Er muss dann bis zum Jüngsten Tag 🤣 Miete dafür bezahlen*), denn zurückgeben kann er ihn ja nicht mehr.

       

      *) die ausstehende Miete  plus ein Schadeersatz wird notfalls per Inkasso vom Mieter eingetrieben.

       

      Wer den Router in Besitz hat, spielt dabei keine Rolle.

       

       

       

       

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      von

      vor 4 Jahren

      die ursprungsfrage ist denke ich auch hinreichend beantwortet, geht nicht, gibts

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      von

      vor 4 Jahren

      wizer

      Korrekt ist "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.", zusätzlich wird der Satz "Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt." empfohlen.

      Korrekt ist "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.", zusätzlich wird der Satz "Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt." empfohlen.
      wizer
      Korrekt ist "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.", zusätzlich wird der Satz "Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt." empfohlen.

      Und auch wenn man das so macht wie Du das schreibst, dann sollte man - so man mehrere Artikel verkauft - diesen Passus nicht per copy & paste übernehmen, sonst hat das Formularcharakter und das macht es dann wieder komplizierter.

      Zumindest in der Theorie.

      Es wird nur wenige Fälle geben, in denen jemand zum Anwalt rennt wegen ein paar Euros auf Ebay.

      Und es wird nur wenige Anwälte geben, die solche Aufträge überhaupt annehmen - und die Anwälte, die solche Fälle annehmen sind möglicherweise die weniger guten, wo man sich das sowieso sparen kann.

      von

      vor 4 Jahren

      muc80337_2

      Zumindest in der Theorie.

      Zumindest in der Theorie.
      muc80337_2
      Zumindest in der Theorie.

      Richtig, AGB-Recht und so... Aber das ist schon viel zu weit weg vom Thema.

       

      Interessant finde ich dieses Thema vor allen Dingen auf Grund der Ansammlung populärer Rechtsirrtümer, die man hier anschaulich vorgeführt bekam.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      EwigesElend

      Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?

      Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?
      EwigesElend
      Wohin kann man sich bei der Telekom wenden wenn man wissen möchte ob ein Gerät ein Mietgerät ist das man z.B. über eBay Kleinanzeigen gekauft hat?

      Kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom solche Info rausgibt, sich die Mühe macht, nach solcher Info zu suchen.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @EwigesElend,

      wie hier im Thread bereits vermutet, eine solche Abfrage bieten wir nicht an.
      Zur rechtlichen Diskussion kann ich keine Aussage treffen.

      Viele Grüße
      Marcel M.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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