Geförderte FTTH-Infrastruktur für eigenwirtschaftliche Anschlüsse nutzbar?

2 months ago

Voraussetzung:

Kunde hat Gewerbe am Ar*** der Welt, Kabelfernsehanschluss (instabil) genutzt, DSL unmöglich, Mobilfunk wegen Tallage nur niedrige zweistellige Datenraten.

100m Luftlinie wird FTTH -Ausbau gefördert (sog. "weiße Flecken"-Programm). Vermutlich wird die Leerohrrtrasse entweder 100m oder 2m vom eigenen Grundstück entfernt verlegt werden. 

Kunde hat sich bereits als FTTH Interessent registriert - mehr kann er zurzeit ja nicht machen.

Nun habe ich gehört, dass es absolut verboten sei, wenn ein  Netzbetreiber die mit öffentlichen Mittel geförderte Infrastruktur mitbenutzen würde, um einen den Anschluss selber finanzierenden Kunden zu versorgen.

Statt dessen wäre es nur zulässig, dass ein separates Kabel im separten Leerohr verlegt würde. Dann reden wir nicht über 100m Leitungsweg, sonder etwa 5 Kilometer. Das wäre schwer finanzierbar.

Tja, aber "Hörensagen" hilft ja nichts, daher befragte ich dazu den Gigabitkoordinator des Landkreises.

Dessen Antwort:

"Kostenpflichtig versorgt jeder Anbieter Adressen mit Glasfaser. Auch bereits vorhandene, geförderte Infrastruktur, kann / darf hier genutzt werden. Dafür sollte diese allerdings erst einmal Dokumentiert sein. Ein Angebot erstellt Ihnen hierfür der Anbieter."

Nun habe ich widersprüchliche Aussagen.

Ich tendiere dazu, dem Beamten des Landkreises (der sich ausschließlich  mit solchen Dingen befasst!) zu glauben.

Technisch hat ein Rohrbündel - ja selbst ein einzelnes Glasfaserkabel - ja riesige Kapazitäten. Um mal Zahlen zu nennen: Gebaut werden im Rahmen der Förderung etwa 8 km Leitungswege durch ein Tal, dazu mehrere Kilometer zu einzelnen Gehöften oberhalb des Talgrunds. Insgesamt förderberechtigte Adressen im ganzen Tal: Weniger als 30.

Wer weiß was stimmt? 

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