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Geförderter Breitbandausbau im Märkischen Kreis
2 years ago
Hallo liebe Telekom,
ich nehme Bezug auf diesen Beitrag, wo ich leider nicht kommentieren kann:
Es ist recht kurios, aber bei uns in Wigginghausen Herscheid werden einige wenige Häuser (siehe blau markiert) im 6. Call berücksichtigt und mit Glasfaser versorgt. Alle Häuser drumherum sollen keine Glasfaser erhalten. Mal ganz abgesehen von der technischen Umsetzung vor Ort, aber warum erhalten hier einige wenige Häuser einen Anschluss und alle anderen nicht?
Unsere Nachbarn in den blau markierten Häusern haben auch schon Bestätigungen der Telekom vorliegen, dass der Ausbau in dem Zeitraum 01.03.23 bis 31.01.24 durchgeführt werden soll.
Was können alle anderen Haushalte tun, um auch versorgt zu werden?
Vielen Dank und viele Grüße
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2 years ago
Tatsächlich ist Dein erster Ansprechpartner die Kreisverwaltung @manuelnrw
Im geförderten Ausbau entscheidet die Verwaltung was, wo und wie gebaut wird
https://www.maerkischer-kreis.de/breitband_weisse_Flecken.php
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Accepted Solution
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2 years ago
würde mich über weitere Infos
Bei einem geförderten Ausbau gibt es Förderbedingungen nachdem Geld zur Verfügung gestellt wird.
Nach diesen muss dann auch ausgebaut werden.
Leider passiert es nicht selten, dass Gemeinden/Städte mit den Papierkram überfordert sind und die Förderung gerade so beantragt bekommen. Dadurch kannst du dann zum Teil echt fragliche Rahmenbedingungen und Formulierungen finden, die für nen Laien in ner Verwaltung evtl. Sinn ergeben haben, aber dann bei der Umsetzung nur Probleme machen.
Kannst als Beispiel so etwas finden wie "Förderfähig sind Haushalte welche die Mindestbandbreite von 100 Mbit/s nicht erreichen." klingt ja erstmal gut. Je nach Netzausbau vor Ort erreichst damit dann aber ggf. nur den Außenbereich. Oder hast zwischen drin mal einzelne Gebäude die später mit extra Kabeln angebunden wurden, da das Verzweigerkabel voll war.
Dann passiert es dir halt, dass die Glasfaser schön an den Nachbarn vorbei gebuddelt wird nur um die Häuser am Ortsrand zu erschließen. Da es ein geförderter Ausbau ist, dürfen dann die anderen Gebäude nicht mit dran angeschlossen werden, denn ansonsten müsste die Gemeinde/Stadt die Fördergelder zurückzahlen.
Aber wie @Gelöschter Nutzer schon richtig sagte ... die Ansprechpartner ist die Verwaltung.
Denn die hat die Hoheit darüber wo ausgebaut werden soll.
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