Gelöst

Geteilter Telefonanschluss noch zulässig?

vor 7 Monaten

Hallo zusammen,

da ich jetzt hier einen Account habe, bekomme ich auch Fragen von anderen Leuten.
So auch mein Bruder, der eine Doppelhaushälfte besitzt und diese gerade Renoviert.
Dort ist es so, dass der Telefonanschluss als kupferkabel in seine Hälfte rein kommt und dann bei Ihm im Keller geteilt wird und ein Teil dann zum Nachbarn läuft.
Ist das überhaupt noch zulässig, da er sich ja quasi bei seinem Nachbarn einklinken und seine Telefonate mithören könnte oder?

Vielen Dank für eure Gedanken und Antworten.
Viele Grüße,
Philipp

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Monaten

      Philipp286

      Ist das überhaupt noch zulässig,

      Ist das überhaupt noch zulässig,
      Philipp286
      Ist das überhaupt noch zulässig,

      Meines Wissen ja, es wird aber so nicht mehr gebaut.

       

      Philipp286

      da er sich ja quasi bei seinem Nachbarn einklinken und seine Telefonate mithören könnte oder?

      da er sich ja quasi bei seinem Nachbarn einklinken und seine Telefonate mithören könnte oder?
      Philipp286
      da er sich ja quasi bei seinem Nachbarn einklinken und seine Telefonate mithören könnte oder?

      Nein, nicht. Das ging vor 40(?) Jahren, heute geht das alles über Internet, auch die Telefonie.

       

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Monaten

       

      Da wird kein Anschluss geteilt, nur die Adern!

       

      Einen Anschluss (Doppelader) behält dein Bruder, eine andere Doppelader geht ins Nachbarhaus!

      0

    • vor 7 Monaten

      Hallo zusammen,
      danke für die schnelle Rückmeldung.
      @pamperlapescuja genau so hatte ich das gemeint, tut mir leid für die Verwirrung.

       

      @falk2010danke für die Erklärung, dann muss er den Anschluss für den Nachbarn wohl erhalten.

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Philipp286

      für die Erklärung, dann muss er den Anschluss für den Nachbarn wohl erhalten.

      für die Erklärung, dann muss er den Anschluss für den Nachbarn wohl erhalten.
      Philipp286
      für die Erklärung, dann muss er den Anschluss für den Nachbarn wohl erhalten.

      Zwingend. Denn sollte er ihn bei seinen Renovierungsarbeiten außer Betrieb nehmen macht er sich möglicherweise strafbar. §317 StGb.

      Auch dürfen am APL der Telekom keine Arbeiten durchgeführt werden. Dies darf nur die Telekom selbst oder durch die Telekom beauftragte Subunternehmer.

      Etwaige durch die Renovierungsarbeiten entstandene Störungen werden von der Telekom kostenpflichtig entstört und dem Verursacher in Rechnung gestellt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      @Philipp286 

      Das Konstrukt nennt sich Mitversorgung und wird seit langer Zeit nicht mehr gebaut/gemacht.

      Für bestehende Mitversorgungen gilt aber Bestandschutz.

       

      0

    • vor 7 Monaten

      @HappyGilmoreund @Ludwig II , müsste soetwas nicht irgendwo eingetragen sein?
      Im Grundbuch steht dazu nichts.

      3

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      @Philipp286 

      Da wurde/wird nichts ins Grundbuch eingetragen, sondern ist ein Vertrag zwischen dem Telekommunikationsdienstanbieter und dem Grundstückseigentümer.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksnutzungsvertrag

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Philipp286

      Im Grundbuch steht dazu nichts.

      Im Grundbuch steht dazu nichts.
      Philipp286
      Im Grundbuch steht dazu nichts.

      Nein. Das wird nicht im Grundbuch eingetragen. Wurde es noch nie.

      Im Grunde ist es so. Du kaufst ein Grundstück und möchtest ein Haus bauen. Dann bekommst du als Eigentümer und Bauherr von den Versorgern Unterlagen nach Beantragung der entsprechenden Versorgung zugeschickt. Diese Unterlagen enthalten dann die GNV (vormals GEE ) in der festgehalten wird was die Versorger auf deinem Grundstück tun, verlegen und installieren darf. Weiter regelt es diverse Rechte und Vereinbarungen für den eingeschränkten Zugang zu den Versorgungen.

       

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Hey @Philipp286,

       

      herzlich willkommen in unserer Community und danke für deinen Beitrag.🎉🥳

       

      Danke auch an @pamperlapescu, @HappyGilmore und @Ludwig II für eure Beteiligung in dem Beitrag.

       

      Es wurde richtig erwähnt, dass du und dein Nachbar den Anschluss nicht teilt und somit auch nicht eure Telefonate abhören könnt.

       

      Zudem ist es auch korrekt, dass das Konstrukt " Mitversorgung " heißt und seit einer langen Zeit nicht mehr so umgesetzt wird.

       

      @Philipp286, wende dich gerne an mich, wenn du Unterstützung brauchst.🙂

       

      Liebe Grüße

       

      Emre 

      Uneingeloggter Nutzer

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