Solved

Glasfaser-Hauptverteiler in Mietwohnung nicht zugänglich (Verschlossener Raum)

23 days ago

Hallo,

Wir haben uns vor kurzem bei der Telekom für Glasfaser entschieden. Unser Vermieter hat bereits Glasfaserkabel bis in die Wohnung verlegen lassen. Nun war ein von der Telekom beauftragter Techniker bei uns und hat in der Wohnung eine Dose installiert. Leider kam er nicht in den Kellerraum wo der Hauptverteiler installiert wurde. Die Tür ist Verschlossen.

Den Vermieter konnten wir zu dem Zeitpunkt auch nicht erreichen.

Uns wurde nun gesagt, dass der Glasfaser-Hauptverteiler in einem MFH nicht hinter einem Verschlossenen Raum sein darf. Der Muss also für alle Mieter frei zugänglich sein.

Nun wird zu dem Vermieter Kontakt aufgebaut damit ein Tiefbauer den Hauptverteiler in einen anderen Raum verlegen kann. Ist das wirklich zwingend Notwendig? Wie lange dauert so eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter? Hoffe das dauert jetzt nicht Wochen?

Leider ist der Kontakt zu umserem Vermieter aktuell nicht sehr gut. Könnte er auch den Umbau des Tiefbauers verweigern?

Eventuell kann sich ja jemand von der Telekom unseren aktuellen Vorgang einmal ansehen. 

Wir hoffen einfach, dass das ganze nun nicht ewig lange dauern wird bis alles fertig ist.

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    • Official Solution

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      11 days ago

      Guten Morgen @stefanienickel95,

       

      leider konnte ich dich eben so früh am morgen nicht erreichen.

       

      Ich hab eine Rückmeldung von unserer Rechtsberatung erhalten:

       

      Grundsätzlich gilt, dass der Kunde schon aufgrund seines Mietvertrages die Einrichtung gegenüber dem Vermieter verlangen kann. Weiter greift in derartigen Fällen 145 TKG . Wenn nach Abs.1 Satz 1 dafür das Betreten des Kellers erforderlich ist, hat der Eigentümer dem Mieter diesen zu gewähren. Auch unser technischer Service kann auf das Zutrittsrecht gegenüber dem Eigentümer bestehen.

       

      Für Netzebene 4 und 5 gelten die Regelungen des § 145 TKG :

      Telekommunikationsgesetz ( TKG )
      § 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden

      (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen.

       

      Es hätte mich ehrlicherweise auch gewundert, wenn es anders wäre. Die Kolleg*innen dürfen dir leider kein offizielles Schreiben erstellen. Dir wurde geraten, wenn sich das nicht auf "normalem" Weg regelt, dich an die Verbraucherzentrale oder eben deinen Anwalt zu wenden.

       

      Oder vielleicht doch ausziehen?😅🙈 Spaß beiseite.

       

      Wenn du möchtest, kann ich dir das gerne auch nochmal in einer E-Mail mit Signatur schreiben. Dann ist es für deinen Vermieter vielleicht "offizieller". 🤭

       

      Tut mir leid, dass ich in der Hinsicht leider erstmal nichts weiter für dich tun kann.🥹

       

      Viele Grüße Lisa

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      11 days ago

      Guten Morgen,

      sorry leider war ich beschäftigt als der Anruf kam.

      Es wäre toll wenn du das per Mail schreiben könntest.

      Wir versuchen es dann zunächst mit einem Schreiben welches wir dem Vermieter vorlegen. Sollte er das verweiger, geht das halt zu unserem RA.

      Denke unsere Chancen sind da relaitv hoch, dass dieser Anschluss auch genutzt werden darf.

      from

      11 days ago

      Hallo @stefanienickel95,

       

      ist doch kein Problem.

       

      Ich hab die E-Mail eben an die Yahoo-Adresse geschickt. Nicht erschrecken, natürlich etwas förmlicher als hier. :)

       

      Ich drücke die Daumen, dass sich dieses Problem ohne viel tam tam aus der Welt schaffen lässt.♥️

       

      Solltet ihr weitere Unterstützung benötigen, gebt gerne Bescheid.

       

      Viele Grüße Lisa

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