Glasfaservertrag läuft ab Vertragsabschluss , nicht ab Verfügbarkeit
vor 19 Stunden
Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.
Wie handhabt das bisher die Telekom ?
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vor 6 Jahren
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vor 19 Stunden
Telekom hat 2 Verträge die du bei der Bestellung mit Bauvorhaben abschließt.
1) Erschließung mit Glasfaser.
2) Telekommunikationvertrag.
Erst kurz vor Ende des Vertrags zur Erschließung, wird verbindlich der Telekommunikationsvertrag ausgewählt und bestätigt. Dann gibts für den auch erst eine Auftragsbestätigung mit Bereitstellungsdatum.
Insofern ist die Lage bei der Telekom an dieser Stelle anders.
Edit:
ABER es ist ähnlich .. wenn der erste Teil länger als 2 Jahre dauert, kannst du da natürlich auch raus.
Dann kommt der TK Vertrag hintendran halt nicht zum tragen.
Wenn nach 20 Monaten die Erschließung rum ist und nun der TK Vertrag abgeschlossen wird, hat der seine eigene Laufzeit und wird nicht nach 4 Monaten beendet.
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vor 19 Stunden
Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.
Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.
https://www.t-online.de/digital/aktuelles/id_101073978/glasfaser-vertraege-bgh-erklaert-gaengige-laufzeitklausel-fuer-unwirksam.htm
Wie handhabt das bisher die Telekom ?
Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr
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von
vor 18 Stunden
Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr
Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.
Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.
https://www.t-online.de/digital/aktuelles/id_101073978/glasfaser-vertraege-bgh-erklaert-gaengige-laufzeitklausel-fuer-unwirksam.htm
Wie handhabt das bisher die Telekom ?
Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr
Die Pressemitteilung des BGH ist allerdings von heute: Nr 4/2026. Da steht auch, dass das Urteil von heute ist.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026004.html?nn=10690868
von
vor 18 Stunden
Die Pressemitteilung des BGH ist allerdings von heute: Nr 4/2026. Da steht auch, dass das Urteil von heute ist.
Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr
Die Pressemitteilung des BGH ist allerdings von heute: Nr 4/2026. Da steht auch, dass das Urteil von heute ist.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026004.html?nn=10690868
Mein Fehler, habe ich verwechselt, vermutlich weil mit dem OLG Urteil und dem drumherum der Weg schon klar war.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 18 Stunden
Das ist das eine, für meinen Geschmack positive, Ergebnis.
Die zweite Frage ist doch aber, ob und in wieweit die Absichtserklärung / Auftragseingangsbestätigung eine verbindliche Wirkung für den Kunden hat. Also, wann er ggf. aus der Verpflichtung heraus ist, einen wirklichen Vertrag eingegangen zu sein.
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von
vor 3 Stunden
ob und in wieweit die Absichtserklärung / Auftragseingangsbestätigung eine verbindliche Wirkung für den Kunden hat.
Das ist das eine, für meinen Geschmack positive, Ergebnis.
Die zweite Frage ist doch aber, ob und in wieweit die Absichtserklärung / Auftragseingangsbestätigung eine verbindliche Wirkung für den Kunden hat. Also, wann er ggf. aus der Verpflichtung heraus ist, einen wirklichen Vertrag eingegangen zu sein.
Nach meinem Rechtsverständnis kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zu stande @NoOneElse . Gelernt habe ich mal diese stark vereinfachte Vorgehensweise:
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 18 Stunden
Oh Mann @HARTMUTIX , deine Überschrift ist mal wieder sowas von irreführend. Besuch bitte mal einen Grundkurs Vertragsrecht, wann ein Vertrag als geschlossen gilt. Das ist jedenfalls nicht die Bestellung.
Ich hab mir jetzt noch nicht das Urteil des OLG und BGH komplett durc gelesen. Ich vermute, es geht um die Konstruktion
Vertragsschluss -> Bereitstellung = Start der MVLZ und nun ist klar gestellt
Vertragsabschluss = Start der MVLZ
6
von
vor 2 Stunden
Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt, über den geurteilt wurde, korrekt.
Oh Mann @HARTMUTIX , deine Überschrift ist mal wieder sowas von irreführend. Besuch bitte mal einen Grundkurs Vertragsrecht, wann ein Vertrag als geschlossen gilt. Das ist jedenfalls nicht die Bestellung.
Oh Mann @HARTMUTIX , deine Überschrift ist mal wieder sowas von irreführend. Besuch bitte mal einen Grundkurs Vertragsrecht, wann ein Vertrag als geschlossen gilt. Das ist jedenfalls nicht die Bestellung.
Ich hab mir jetzt noch nicht das Urteil des OLG und BGH komplett durc gelesen. Ich vermute, es geht um die Konstruktion
Vertragsschluss -> Bereitstellung = Start der MVLZ und nun ist klar gestellt
Vertragsabschluss = Start der MVLZ
Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt, über den geurteilt wurde, korrekt. Laut Pressemeldung des BGH verwendet das beklagte Telekommunikatonsunternehmen, "das sich am Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland beteiligt und Telekommunikationsdienstleistungen für den Internetzugang über Glasfaserleitungen erbringt, in Verträgen mit Verbrauchern über einen von der Beklagten noch herzustellenden Glasfaseranschluss (DGN-Anschluss) eine Klausel, die eine anfängliche Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten vorsieht, die mit der Freischaltung des DGN-Anschlusses zu laufen beginnen soll."
Da zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung des Glasfaseranschlusses teils mehrere Jahre liegen, hat der BGH nun klargestellt, dass die MVLZ bereits mit Vertragsabschluss beginnt und nicht erst mit der Bereitstellung des vertragsgegenständlichen GF-Anschlusses.
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von
vor 2 Stunden
wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.
Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt,
Diesen Eindruck hast Du jetzt @mboettcher , da nach meinem Beitrag @HARTMUTIX die Überschrift editiert hat. Und leider wird es immer mehr zur Unsitte, Beiträge nachträglich zu editieren, mit dann grundlegend anderen Aussagen, ohne diese Änderungen kenntlich zu machen. Damit kommst Du zu dem Schluss, welchen Stuß schreibt denn da der Olli.
Wenn Du dir aber die Originalüberschrift anschaust
Glasfaser läuft ab Bestellung , nicht ab Verfügbarkeit
wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.
Ja hatte ich editiert.nach deiner Kritik ..ist das hier eine JuristenCommunity...? Bei mir ist eine Bestellung ein Vertragsabschluss.
Ein normaler User versteht das auch so.
Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss
@olliMD
Aber ok..ich pass auf
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von
vor einer Stunde
Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss
wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.
Ja hatte ich editiert.nach deiner Kritik ..ist das hier eine JuristenCommunity...? Bei mir ist eine Bestellung ein Vertragsabschluss.
Ein normaler User versteht das auch so.
Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss
@olliMD
Aber ok..ich pass auf
im Text, @olliMD hart aber die Überschrift moniert und das war auch völlig okay da die ursprüngliche einfach nicht den Sachverhalt darstellt.
..ist das hier eine JuristenCommunity...?
wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.
Ja hatte ich editiert.nach deiner Kritik ..ist das hier eine JuristenCommunity...? Bei mir ist eine Bestellung ein Vertragsabschluss.
Ein normaler User versteht das auch so.
Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss
@olliMD
Aber ok..ich pass auf
Wer hat denn eine juristische Entscheidung hier angebracht? Und so die Basics sollte jeder drauf haben, da muss man kein Jurist sein und in dieser Entscheidung, die du ins Spiel gebracht hast, geht es genau um solche "Kleinigkeiten"
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 18 Stunden
@olliMD es geht im Grunde um Vorverträge mit DSL und wenn dann nach x Monaten endlich Glasfaser kommt startet erst die Laufzeit von 24 Monaten.
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Uneingeloggter Nutzer
von