Glasfaservertrag läuft ab Vertragsabschluss , nicht ab Verfügbarkeit

vor 19 Stunden

Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.

https://www.t-online.de/digital/aktuelles/id_101073978/glasfaser-vertraege-bgh-erklaert-gaengige-laufzeitklausel-fuer-unwirksam.htm

Wie handhabt das bisher die Telekom ?

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    • vor 19 Stunden

      Telekom hat 2 Verträge die du bei der Bestellung mit Bauvorhaben abschließt.

      1) Erschließung mit Glasfaser. 

      2) Telekommunikationvertrag.

      Erst kurz vor Ende des Vertrags zur Erschließung, wird verbindlich der Telekommunikationsvertrag ausgewählt und bestätigt. Dann gibts für den auch erst eine Auftragsbestätigung mit Bereitstellungsdatum. 

      Insofern ist die Lage bei der Telekom an dieser Stelle anders. 

      Edit: 

      ABER es ist ähnlich .. wenn der erste Teil länger als 2 Jahre dauert, kannst du da natürlich auch raus. 

      Dann kommt der TK Vertrag hintendran halt nicht zum tragen. 

      Wenn nach 20 Monaten die Erschließung rum ist und nun der TK Vertrag abgeschlossen wird, hat der seine eigene Laufzeit und wird nicht nach 4 Monaten beendet. 

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    • vor 19 Stunden

      HARTMUTIX

      Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.

      Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.

      https://www.t-online.de/digital/aktuelles/id_101073978/glasfaser-vertraege-bgh-erklaert-gaengige-laufzeitklausel-fuer-unwirksam.htm

      Wie handhabt das bisher die Telekom ?

      HARTMUTIX

      Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.

      Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr

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      2

      von

      vor 18 Stunden

      der_Lutz

      Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr

      HARTMUTIX

      Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.

      Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.

      https://www.t-online.de/digital/aktuelles/id_101073978/glasfaser-vertraege-bgh-erklaert-gaengige-laufzeitklausel-fuer-unwirksam.htm

      Wie handhabt das bisher die Telekom ?

      HARTMUTIX

      Die MVZ von 2 Jahren startet beim Vertragsabschluss .nicht ab fertiger Installation.

      Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr

      der_Lutz Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr

      Die Pressemitteilung des BGH ist allerdings von heute: Nr 4/2026. Da steht auch, dass das Urteil von heute ist.

      https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026004.html?nn=10690868 

      von

      vor 18 Stunden

      mboettcher

      Die Pressemitteilung des BGH ist allerdings von heute: Nr 4/2026. Da steht auch, dass das Urteil von heute ist.

      der_Lutz

      Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr

      Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr
      der_Lutz Das Urteil ist vom 10. Juli 2025, so ganz neu ist das also nicht mehr

      Die Pressemitteilung des BGH ist allerdings von heute: Nr 4/2026. Da steht auch, dass das Urteil von heute ist.

      https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026004.html?nn=10690868 

      mboettcher

      Die Pressemitteilung des BGH ist allerdings von heute: Nr 4/2026. Da steht auch, dass das Urteil von heute ist.

      Mein Fehler,  habe ich verwechselt, vermutlich weil mit dem OLG Urteil und dem drumherum der Weg schon klar war. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 18 Stunden

      Das ist das eine, für meinen Geschmack positive, Ergebnis.

      Die zweite Frage ist doch aber, ob und in wieweit die Absichtserklärung / Auftragseingangsbestätigung eine verbindliche Wirkung für den Kunden hat. Also, wann er ggf. aus der Verpflichtung heraus ist, einen wirklichen Vertrag eingegangen zu sein.

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      1

      von

      vor 3 Stunden

      NoOneElse

      ob und in wieweit die Absichtserklärung / Auftragseingangsbestätigung eine verbindliche Wirkung für den Kunden hat.

      Das ist das eine, für meinen Geschmack positive, Ergebnis.

      Die zweite Frage ist doch aber, ob und in wieweit die Absichtserklärung / Auftragseingangsbestätigung eine verbindliche Wirkung für den Kunden hat. Also, wann er ggf. aus der Verpflichtung heraus ist, einen wirklichen Vertrag eingegangen zu sein.

      NoOneElse

      ob und in wieweit die Absichtserklärung / Auftragseingangsbestätigung eine verbindliche Wirkung für den Kunden hat.

      Nach meinem Rechtsverständnis kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zu stande @NoOneElse . Gelernt habe ich mal diese stark vereinfachte Vorgehensweise:

      • Verkäufer hängt ein Preisschild an die Ware
      • Käufer bekundet sein Interesse, die Ware zu diesen Konditionen zu erwerben
      • Verkäufer sagt ok, machen wir so (Auftragsbestätigung) 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 18 Stunden

      Oh Mann @HARTMUTIX , deine Überschrift ist mal wieder sowas von irreführend. Besuch bitte mal einen Grundkurs Vertragsrecht, wann ein Vertrag als geschlossen gilt. Das ist jedenfalls nicht die Bestellung.

      Ich hab mir jetzt noch nicht das Urteil des OLG und BGH komplett durc gelesen. Ich vermute, es geht um die Konstruktion

      Vertragsschluss -> Bereitstellung = Start der MVLZ und nun ist klar gestellt

      Vertragsabschluss = Start der MVLZ

      6

      von

      vor 2 Stunden

      mboettcher

      Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt, über den geurteilt wurde, korrekt.

      olliMD

      Oh Mann @HARTMUTIX , deine Überschrift ist mal wieder sowas von irreführend. Besuch bitte mal einen Grundkurs Vertragsrecht, wann ein Vertrag als geschlossen gilt. Das ist jedenfalls nicht die Bestellung.

      Oh Mann @HARTMUTIX , deine Überschrift ist mal wieder sowas von irreführend. Besuch bitte mal einen Grundkurs Vertragsrecht, wann ein Vertrag als geschlossen gilt. Das ist jedenfalls nicht die Bestellung.

      Ich hab mir jetzt noch nicht das Urteil des OLG und BGH komplett durc gelesen. Ich vermute, es geht um die Konstruktion

      Vertragsschluss -> Bereitstellung = Start der MVLZ und nun ist klar gestellt

      Vertragsabschluss = Start der MVLZ

      olliMD Oh Mann @HARTMUTIX , deine Überschrift ist mal wieder sowas von irreführend. Besuch bitte mal einen Grundkurs Vertragsrecht, wann ein Vertrag als geschlossen gilt. Das ist jedenfalls nicht die Bestellung.

      Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt, über den geurteilt wurde, korrekt. Laut Pressemeldung des BGH verwendet das beklagte Telekommunikatonsunternehmen, "das sich am Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland beteiligt und Telekommunikationsdienstleistungen für den Internetzugang über Glasfaserleitungen erbringt, in Verträgen mit Verbrauchern über einen von der Beklagten noch herzustellenden Glasfaseranschluss (DGN-Anschluss) eine Klausel, die eine anfängliche Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten vorsieht, die mit der Freischaltung des DGN-Anschlusses zu laufen beginnen soll."

      Da zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung des Glasfaseranschlusses teils mehrere Jahre liegen, hat der BGH nun klargestellt, dass die MVLZ bereits mit Vertragsabschluss beginnt und nicht erst mit  der Bereitstellung des vertragsgegenständlichen GF-Anschlusses.  

      editiert: da hat die tolle Software zwei Kommentare unterschlagen 🤬

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      von

      vor 2 Stunden

      olliMD

      wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.

      mboettcher

      Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt,

      Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt, über den geurteilt wurde, korrekt. Laut Pressemeldung des BGH verwendet das beklagte Telekommunikatonsunternehmen, "das sich am Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland beteiligt und Telekommunikationsdienstleistungen für den Internetzugang über Glasfaserleitungen erbringt, in Verträgen mit Verbrauchern über einen von der Beklagten noch herzustellenden Glasfaseranschluss (DGN-Anschluss) eine Klausel, die eine anfängliche Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten vorsieht, die mit der Freischaltung des DGN-Anschlusses zu laufen beginnen soll." Da zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung des Glasfaseranschlusses teils mehrere Jahre liegen, hat der BGH nun klargestellt, dass die MVLZ bereits mit Vertragsabschluss beginnt und nicht erst mit  der Bereitstellung des vertragsgegenständlichen GF-Anschlusses.  
      mboettcher

      Die Überschrift beschreibt in der notwendigen Kürze den Sachverhalt,

      Diesen Eindruck hast Du jetzt @mboettcher , da nach meinem Beitrag @HARTMUTIX die Überschrift editiert hat. Und leider wird es immer mehr zur Unsitte, Beiträge nachträglich zu editieren, mit dann grundlegend anderen Aussagen, ohne diese Änderungen kenntlich zu machen. Damit kommst Du zu dem Schluss, welchen Stuß schreibt denn da der Olli.

      Wenn Du dir aber die Originalüberschrift anschaust

      Glasfaser läuft ab Bestellung , nicht ab Verfügbarkeit

      wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.

      olliMD

      wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.

      Ja hatte ich editiert.nach deiner Kritik ..ist das hier eine JuristenCommunity...? Bei mir ist eine Bestellung ein Vertragsabschluss.

      Ein normaler User versteht das auch so.

      Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss 

      @olliMD 

      Aber ok..ich pass auf

      0

      von

      vor einer Stunde

      HARTMUTIX

      Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss 

      olliMD

      wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.

      Diesen Eindruck hast Du jetzt @mboettcher , da nach meinem Beitrag @HARTMUTIX die Überschrift editiert hat. Und leider wird es immer mehr zur Unsitte, Beiträge nachträglich zu editieren, mit dann grundlegend anderen Aussagen, ohne diese Änderungen kenntlich zu machen. Damit kommst Du zu dem Schluss, welchen Stuß schreibt denn da der Olli. Wenn Du dir aber die Originalüberschrift anschaust Glasfaser läuft ab Bestellung , nicht ab Verfügbarkeit wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.
      olliMD

      wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.

      Ja hatte ich editiert.nach deiner Kritik ..ist das hier eine JuristenCommunity...? Bei mir ist eine Bestellung ein Vertragsabschluss.

      Ein normaler User versteht das auch so.

      Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss 

      @olliMD 

      Aber ok..ich pass auf

      HARTMUTIX

      Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss 

      im Text, @olliMD hart aber die Überschrift moniert und das war auch völlig okay da die ursprüngliche einfach nicht den Sachverhalt darstellt.

      HARTMUTIX

      ..ist das hier eine JuristenCommunity...?

      olliMD

      wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.

      Diesen Eindruck hast Du jetzt @mboettcher , da nach meinem Beitrag @HARTMUTIX die Überschrift editiert hat. Und leider wird es immer mehr zur Unsitte, Beiträge nachträglich zu editieren, mit dann grundlegend anderen Aussagen, ohne diese Änderungen kenntlich zu machen. Damit kommst Du zu dem Schluss, welchen Stuß schreibt denn da der Olli. Wenn Du dir aber die Originalüberschrift anschaust Glasfaser läuft ab Bestellung , nicht ab Verfügbarkeit wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.
      olliMD

      wirst du meinen Beitrag vielleicht mit anderen Augen sehen.

      Ja hatte ich editiert.nach deiner Kritik ..ist das hier eine JuristenCommunity...? Bei mir ist eine Bestellung ein Vertragsabschluss.

      Ein normaler User versteht das auch so.

      Im Threadtext stand immer schon Vertragsabschluss 

      @olliMD 

      Aber ok..ich pass auf

      HARTMUTIX

      ..ist das hier eine JuristenCommunity...?

      Wer hat denn eine juristische Entscheidung hier angebracht? Und so die Basics sollte jeder drauf haben, da muss man kein Jurist sein und in dieser Entscheidung, die du ins Spiel gebracht hast, geht es genau um solche "Kleinigkeiten"

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 18 Stunden

      @olliMD  es geht im Grunde um Vorverträge mit DSL und wenn dann nach x Monaten endlich Glasfaser kommt startet erst die Laufzeit von 24 Monaten. 

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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