Gelöst

Glasfaserausbau durch Telekom vom Vermieter abgelehnt

vor 3 Monaten

Hallo zusammen,

 

ich habe gestern einen Glasfaservertrag abgeschlossen. Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll, habe ich auch einen Übergangstarif dazu gebucht. Also hab ich dann bei meinem Vermieter, einer Baugenossenschaft, Kontaktdaten der Genossenschaft für den Ausbau durch die Telekom angefragt. Mir wurde heute nun mitgeteilt, dass eine Kooperation mit Vodafone bestehen würde und auch der Glasfaserausbau durch Vodafone erfolgen soll. Des Weiteren heißt es in der Mail "Die Telekom wurde im letzten Jahr schriftlich sowie in mehreren telefonischen Anfragen in Kenntnis gesetzt, dass wir ein Glasfaserausbau von der Telekom in unserem Bestand untersagen. Daher müssen Ihnen mitteilen, dass wir ein Glasfaserausbau der Telekom nicht zustimmen.".

Da ich meinen bestehenden Kabel-Vertrag bei Vodafone auf Grund von Drosselung, Störungen und schlecht zu erreichender Störungshotline gekündigt habe, bin ich ehrlich gesagt geschockt, dass der Ausbau hier nun mit ausschließlich Vodafone erfolgen soll.

 

Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

 

Den Auftrag für Glasfaser hab ich jetzt jedenfalls erst einmal storniert.

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Monaten

    jkrolling7

    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?
    jkrolling7
    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

    Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.



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    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    CobraCane

    jkrolling7 Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden? Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden? jkrolling7 Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden? Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.

    jkrolling7

    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?
    jkrolling7
    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

    Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.



    CobraCane
    jkrolling7

    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?
    jkrolling7
    Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

    Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.




    Es hat ja bisher auch keiner geklagt.

     

    @jkrolling7 

    Hier kann keine Rechtbeartung stattfinden.

    Mit deiner Frage mußt du dich an einen Fachanwalt wenden.

     

    Die eigentliche Frage ist aber:
    Wärest du bereit,  notfalls deinen Vermieter zu verklagen ?

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von