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Gutschrift wegen Störung
vor 9 Jahren
Wir hatten vom 26.05.2016 keine Festnetz- und Internetverbindung bis
einschl. 30.05.2017.
Wir erwarten eine Gutschrift für diese Zeit.
Sollte sich nichts tun, werden wir überlegen, einen anderen Anbieter
zu nehmen.
Hochachtungsvoll
Eva und Reinhard Trantelle
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muc80337_2
Community Guide
vor 9 Jahren
Ihr habt hoffentlich eine Störung aufgemacht.
Dann nach Abschluss der Störung solltet Ihr schriftlich den Ausfall reklamieren. Vertraglich darf der Anschluss rund 10 Tage im Jahr nicht funktionieren. Was Euch ggf. zusteht ist die Erstattung der Grundgebühr, also rund 1 Euro pro Tag.
Aber erst nach Ende der Störung. Da habt Ihr bis 2017 ja noch ein Jahr Zeit
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juergen3004
Community Guide
vor 9 Jahren
Hallo @machinet
Grundsätzlich gilt:
Der Provider ist verantwortlich für die Leitung bis zum Anschluss. Liegt der Fehler hinter dem Anschluss, meinetwegen am Router, dann ist es nicht mehr das Problem des Providers.
Sollte der Fehler Telekom seits liegen:
Vorgehensweise (alles muss schriftlich erfolgen, um Beweise zu haben)
1.Mängelrüge mit Frist zur Nachbesserung von einer Woche stellen
2.Danach kann eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung
erklärt werden.
Anspruch auf eine Gutschrift oder eine außerordentlichen Kündigung besteht nicht unbedingt.
Nicht jede Störung ist auch ein Klagegrund.
Eine Voraussetzung dafür wäre zum Beispiel immer, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Das bedeutet: Der Provider muss eindeutig schuld am Leitungsausfall sein. "Die Durchsetzung der Ansprüche wird entscheidend davon abhängen, ob man dem Anbieter ein Verschulden nachweisen kann",
Die Anbieter schränken in Ihren Geschäftsbedingungen üblicherweise ein, dass Telefon und Internet etwa 97 Prozent der Zeit zur Verfügung stehen. So halten sich die Firmen zum Beispiel Freiräume offen für Reparaturen oder Wartungsarbeiten an der Leitung.
So lange dieser Grenzwert eingehalten wird, dürfte keine Pflichtverletzung vorliegen.
D.h. Ausfälle 3% entsprechen ca. 10 bis 11Tage im Jahr.
Ausfälle bis zu 11 Tage im Jahr sind demnach nicht Pflicht verletzend.
Wenn ich richtig gerechnet habe waren es bei dir gerade mal 5 Tage.
Das ist wohl anscheinend die derzeitige Rechtslage.
Trotzdem kann die TK jederzeit Kulanz anbieten, allerdings ohne einen Rechtsanspruch darauf zu haben.
Also besser höflich anfragen, wie es mit einer Entschädigung aussieht, als mit der Axt im Wald einfallen.
P.S.
Die Geschäftsbedingungen über Ausfallzeiten regelt nicht nur die TK.
Alle anderen Provider haben ähnliche Bedingungen.
Wäre das Problem bei einem anderen Provider aufgetreten, so würde sich an der Situation leider auch nichts ändern.
Ein Provider Wechsel ist in diese Hinsicht somit nicht vorteilhafter.
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@rtist
2 Sterne Mitgestalter*in
vor 9 Jahren
Hallo @machinet
wähle hier die Möglichkeit der Reklamation,
alles klar , @machinet sind weitere fragen offen ?
deine reklamation.PNG
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HAMAPA
Community Guide
vor 9 Jahren
Hallo @machinet
Willkommen im Hilfe-Forom der Telekom.
Du weißt schon, wofür diese Community da ist?
Vorrangig User to User.
Du kannst hier keine Forderungen stellen und auch nichts erwarten.
Nur auf Grund deines Beitrag kann auch das Team keine Rückschlüsse auf deine Daten ziehen.
Da müsstest du schon deine Daten in dein Profil einfügen.
Diese daten können außer von dir und vom Team, von niemandem eingesehen werden.
Was soll die Androhung.
Hast du denn mal die Hotline angerufen und deinen Anspruch geltend gemacht?
Bist du der Meinung woanders gibt es keine Störungen und wenn ja sofort eine Gutschrift. Wenn ja, dann wechsel.
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muc80337_2
Antwort
von
HAMAPA
vor 9 Jahren
Am 25.5.2016 wurde Dir in "Deinem" Thread vom 24.5.2016 von Telekom-Seite das Angebot gemacht, die Sache zu klären. Was dann wohl auch erfolgt ist (so Deinem Posting vom 28.5.2016 zu entnehmen). Und am 1.6.2016 beschwerst Du Dich bereits, dass die Gutschrift noch nicht erfolgt ist.
Und jetzt machst Du hier noch Stimmung.
Ateme mal durch die Hose und denk mal drüber nach, was sich 99% der Leute hier im Forum wohl über Dich denken...
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Oliver Br.
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 9 Jahren
ich kann den Sachverhalt gerne für Sie prüfen, tragen Sie doch bitte, wie von HAMAPA angesprochen, Ihre Profildaten ein: http://bit.ly/Kundeninfos Über eine anschließende Rückeldung freue ich mich.
Viele Grüße
Oliver Br.
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