Gelöst
Haushaltszusammenführung Vertragsauswahl
vor 4 Jahren
Ich ziehe Anfang August zu meinem Freund in seine Wohnung mit bestehendem Vertrag und möchte für meinen Vertrag gerne das Angebot der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung nutzen.
In eigenen Beiträgen und Infos online hieß es dazu, dass die Telekom in dem Fall den Vertrag weiterführt, der mehr Geld einbringt. Ist das immer noch (oder überhaupt?) so oder bleibt der günstigere Vertrag von meinem Freund in der Wohnung bestehen?
Da wollte ich einmal sichergehen bevor ich das Formular abschicke.
Vielen Dank und schöne Grüße
Julian
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @julitiel
schau einfach hier
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?
Auszug:
Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Arbeitstagen kündigen:
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformular bekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.
Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
Gruß
Waage1969
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wäre mir neu, es heißt schlicht muss ein privater Telekomanschluss mit Mindestvertragslaufzeit sein.
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten @Waage1969 und @patrickn
Ich finde jetzt grad auch nicht mehr wo ich das mit dem höheren Wert gelesen hatte.
Warte mal noch ab, ob jemand vom Telekom-Team es auch noch bestätigen kann. Aber fühle mich jetzt schon mal sicherer, danke für eure Einschätzung.
Schöne Grüße
Julian
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @julitiel
wenn die o. g. Voraussetzungen passen, dann wird Dein Vertrag gekündigt !
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Arbeitstagen kündigen
Die Teamies werden hier auch noch in den nächsten Tagen schreiben 👍
Gruß
Waage1969
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich finde jetzt grad auch nicht mehr wo ich das mit dem höheren Wert gelesen hatte.
Diese Formulierung gab es so ähnlich zumindest mal in der Vergangenheit.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
keine Sorge "am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit" somit wird dein Vertrag gekündigt.
Beste Grüße und einen reibungslosen Umzug,
Sarah S.
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Uneingeloggter Nutzer
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