Gelöst

Hausverkauf - was passiert mit dem Telekomanschluss?

vor 7 Jahren

Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020.
Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

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    • vor 7 Jahren

      Nein, du kannst den Vertrag fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen oder einen Umzug des Anschlusses beauftragen, sofern dieser noch benötigt wird. Nehme aber mal an das es ein Zweitanschluss ist. Die Telekom kann aber nicht wissen das du den Vertrag nicht mehr zum Ende der Laufzeit erfüllen kannst und musst somit den Vertrag erfüllen.

      Am besten mal auf die Rechnung schauen zu wann die Kündigung erfolgen kann. Vielleicht ist auch etwas mit Kullanz möglich.

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      von

      vor 7 Jahren

      c.machold

      Nein, du kannst den Vertrag fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen oder einen Umzug des Anschlusses beauftragen, sofern dieser noch benötigt wird. Nehme aber mal an das es ein Zweitanschluss ist. Die Telekom kann aber nicht wissen das du den Vertrag nicht mehr zum Ende der Laufzeit erfüllen kannst und musst somit den Vertrag erfüllen. Am besten mal auf die Rechnung schauen zu wann die Kündigung erfolgen kann. Vielleicht ist auch etwas mit Kullanz möglich.

      Nein, du kannst den Vertrag fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen oder einen Umzug des Anschlusses beauftragen, sofern dieser noch benötigt wird. Nehme aber mal an das es ein Zweitanschluss ist. Die Telekom kann aber nicht wissen das du den Vertrag nicht mehr zum Ende der Laufzeit erfüllen kannst und musst somit den Vertrag erfüllen.

      Am besten mal auf die Rechnung schauen zu wann die Kündigung erfolgen kann. Vielleicht ist auch etwas mit Kullanz möglich.

      c.machold

      Nein, du kannst den Vertrag fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen oder einen Umzug des Anschlusses beauftragen, sofern dieser noch benötigt wird. Nehme aber mal an das es ein Zweitanschluss ist. Die Telekom kann aber nicht wissen das du den Vertrag nicht mehr zum Ende der Laufzeit erfüllen kannst und musst somit den Vertrag erfüllen.

      Am besten mal auf die Rechnung schauen zu wann die Kündigung erfolgen kann. Vielleicht ist auch etwas mit Kullanz möglich.


      Ich hatte gehofft, dass es so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht für wolche Fälle gibt.
      Der Anschluss wird nicht mehr benötigt. Insofern bleibt mir dann wohl tatsächlich nichts anderes übrig, als noch rund 12 Monate zu zahlen.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 7 Jahren

      UlrichB

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020. Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020.
      Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

      UlrichB

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020.
      Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?


      Da wäre es doch das venünftigste, den Telefon-Anschluss-Vertrag gleich mit zu verkaufen, denn der Käufer möchte doch sicher auch einen Anschluss.

       

      Doch da wird die Telekom nicht mitspielen, sie wird stur darauf beharren, dass du deinen Vertrag bis zum Ende selbst erfüllen musst.

      Selbst auf die Gefahr hin, dass dann der Käufer keinen Anschluss erhalten kann, solange dein Vertrag noch läuft.

       

      Zuminest bei uns war es so, als wir vor etwa einem Jahr unsere Zweitwohnung verkauften.

       

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      von

      vor 7 Jahren

      Grundlegend mußt du den Vertrag erfüllen, vielleicht gibt es hier auch noch Sonderkündigungsrechte;

      sprich du kündigst den Vertrag, bezahlst aber die Restsumme auf einmal.

      Auch liegt es ein bisschen daran was das für ein Anschluß ist,

      Analog/ISDN+DSL (wenn du hier den Router weg machst, geht nur noch Telefon)

      IP-Anschluß mit Zugangsdaten (ohne Router mit deinen Zugangsdaten ist das nur ein DSL-Anschluß)

      BNG -Anschluß (konfiguriert sich selber, der Käufer hätte deinen Anschluß)

       

      Das einzigste was mir einfällt ist ne Störung, nach Sylvester zu melden (mit der Bitte um Rückruf vom Service-Techniker),

      der soll dann deinen Anschluß abschalten (entweder im HVT abstecken; ich beschrifte die Stecker dann immer mit Rufnummer+Anschrift;

      habe das Problem öfters in Wochenendgebieten, wo die Häuser nur mit einer Leitung versorgt werden.

      oder im MFG abschalten), dann kann der Nachfolger nicht auf deiner Leitung telefonieren/surfen.

       

      Aber vielleicht gibts ja auch ne offizielle Lösung.

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      von

      vor 7 Jahren

      Käseblümchen

      UlrichB Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020. Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen? Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020. Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen? UlrichB Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020. Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen? Da wäre es doch das venünftigste, den Telefon-Anschluss-Vertrag gleich mit zu verkaufen, denn der Käufer möchte doch sicher auch einen Anschluss. Doch da wird die Telekom nicht mitspielen, sie wird stur darauf beharren, dass du deinen Vertrag bis zum Ende selbst erfüllen musst. Selbst auf die Gefahr hin, dass dann der Käufer keinen Anschluss erhalten kann, solange dein Vertrag noch läuft. Zuminest bei uns war es so, als wir vor etwa einem Jahr unsere Zweitwohnung verkauften.

      UlrichB

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020. Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020.
      Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

      UlrichB

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020.
      Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?


      Da wäre es doch das venünftigste, den Telefon-Anschluss-Vertrag gleich mit zu verkaufen, denn der Käufer möchte doch sicher auch einen Anschluss.

       

      Doch da wird die Telekom nicht mitspielen, sie wird stur darauf beharren, dass du deinen Vertrag bis zum Ende selbst erfüllen musst.

      Selbst auf die Gefahr hin, dass dann der Käufer keinen Anschluss erhalten kann, solange dein Vertrag noch läuft.

       

      Zuminest bei uns war es so, als wir vor etwa einem Jahr unsere Zweitwohnung verkauften.

       

      Käseblümchen
      UlrichB

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020. Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020.
      Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

      UlrichB

      Wir verkaufen zum 1. Januar 2019 unser Ferienhaus. Der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis Anfang Januar 2020.
      Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?


      Da wäre es doch das venünftigste, den Telefon-Anschluss-Vertrag gleich mit zu verkaufen, denn der Käufer möchte doch sicher auch einen Anschluss.

       

      Doch da wird die Telekom nicht mitspielen, sie wird stur darauf beharren, dass du deinen Vertrag bis zum Ende selbst erfüllen musst.

      Selbst auf die Gefahr hin, dass dann der Käufer keinen Anschluss erhalten kann, solange dein Vertrag noch läuft.

       

      Zuminest bei uns war es so, als wir vor etwa einem Jahr unsere Zweitwohnung verkauften.

       


      Der Käufer wird seinen vorhandenen Anschluss "mitbringen", auf den er zwingend beruflich angewiesen ist.
      Es wird spannend, wie das ausgeht.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 7 Jahren

      Hallo @UlrichB schön, dass Du erneut den Weg zu uns gefunden hast. Fröhlich

      Klar, dass ist eine blöde Situation, aber auch wir müssen uns an Verträge halten. Nichts desto trotz gibt es hier nicht nur einen Weg, daher möchte ich das gerne einmal mit Dir besprechen. Bitte einmal die Daten im Profil http://bit.ly/Kundeninfos hinterlegen und mir dann Bescheid sagen.

      Grüße Anne W.

      19

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo Erdogan T.

       

      danke für Ihre Antwort, die mich keineswegs zufrieden stellt und Fragen offen lässt. 

      Wir haben an der Wohnadresse bereits einen Anschluss der Telekom und können den Wechselservice leider nicht in Anspruch nehmen. Nun soll für einen Anschluss weiter bezahlt werden, welcher nicht mehr nutzbar ist? Warum geht das Problemlos bei meiner Hausratversicherung, aber nicht bei der Telekom ? Gerade weil es sich ja "nur" um 3 Monate handelt und wir weiter Kunde von Ihnen sind würde ich hier ein wenig Entgegenkommen erwarten.

       

      Die offene Frage ist auch noch, wie der neue Eigentümer den Anschluss nutzten kann, der ja weiter durch mich belegt ist?

       

      Freue mich auf eine Rückmeldung

       

      VG, Lutz S.

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @LutzS13,

      wie ich bereits geschrieben habe, gilt die Kulanzkündigung nicht bei einem Zweitwohnsitz.

      Sie müssen nun einen Umzug des Anschlusses beauftragen. Können wir den Anschluss nicht 1:1 an neuer Adresse bereitstellen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht 3 Monate zum Monatsende. Wenn Sie dies im Dezember bekanntgeben also zum 28.02.2021. Eine andere Möglichkeit haben wir leider nicht. Für den folgenden Inhaber würden wir eine Lösung finden, wenn dieser über uns einen Anschluss beauftragt.

      Grüße
      Erdogan T.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo Erdogan T,

       

      ja danke - das habe ich verstanden und werde dann nun einen Umzug beauftragen. 
      Wenn sich die Telekom allerdings hier auf vermeintliche Kulanzregelungen beruft, werden wir in Konsequenz natürlich unseren bestehenden Telekomanschluss auch am Hauptwohnsitz (fristgerecht) kündigen. Schade hier keinen anderen Weg gefunden zu haben.

       

      Danke und Grüße 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Vielen Dank für die Antworten. Es hat sich eine Lösung gefunden.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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