Gelöst

Hausverkauf - was passiert mit dem Telekomanschluss

vor 6 Jahren

Wir verkaufen unser Haus, und benötigen in der neuen Wohnung keinen Anschluss. Gibt es hierfür Sonderkündigungsrecht?

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    • vor 6 Jahren

      @StegeersNur wenn am neuen Standort man keinen schalten kann

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ich würde es mal so sehen:

      Existiert in eurer neuen Wohnung ein (separater) Anschluss werdet ihr im Zuge eines Umzugs euren Vertrag erfüllen (müssen).

      Existiert kein (separater) Anschluss (weil es zum Beispiel nur Zimmer in Einfamilienhausn sind) muss ja erst ein neuer Anschluss gelegt werden (1.Tae). Dem muss der Eigentümer zustimmen. Ohne dessen Zustimmung kann die Telekom keinen Anschluss schalten und wird Euch das Kündigungsrecht einräumen.

       

      "Nicht mehr benötigt" ist jedenfalls kein ausreichender Grund einen Vertrag nicht zu erfüllen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Es existiert dort kein separater Anschluss, und da wie nur vorübergehend dort wohnen wird auch keinen neuen Anschluss zugestimmt. Somit wären die Voraussetzungen gegeben. Viell kann das @Telekom-hilft-Team mir weiterhelfen?

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Je nach dem, wann der Auftrag zum Umzug erteilt wird und wie lange die Bearbeitung dauert kann es trotzdem sein (sogar wahrscheinlich) das Du bis Ende Juni den Anschluss bezahlst. Also verwende nicht zuviel Nerven darauf...

      Soweit ich weiß reduziert sich in dem Falle ja nur die Frist auf 3 Monate und die kann erst zum tragen kommen wenn Telekom die SChaltung versucht hat.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Guten Morgen @Stegeers,

      vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Community und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

      Generell haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir Ihren Anschluss nicht auf die neue Adresse übertragen können. In dem Fall ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Sollten wir Ihren Anschluss an neuer Adresse übertragen können, besteht für Sie kein Kündigungsrecht.

      Am besten telefonieren wir nochmal dazu, damit ich Ihnen genauer Auskunft geben kann. Wann passt es am besten mit einem Rückruf?

      Viele Grüße

      Martina H.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Können Sie mich jetzt nochmal anrufen?Danke!

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Stegeers ich bin noch ca. 1 Stunde im Dienst, habe es aber gerade erst geschafft und Dich nicht erreicht. Dann versuche ich es morgen ab 16 Uhr noch mal.

      Grüße Anne W.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      So @Stegeers ich habe den Anschluss nun zum 1. März nach TKG (Telekommunikationsgesetz) gekündigt. Die Bestätigung kommt separat noch mal per Post. Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden.

      Grüße Anne W.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      So @Stegeers ich habe den Anschluss nun zum 1. März nach TKG (Telekommunikationsgesetz) gekündigt. Die Bestätigung kommt separat noch mal per Post. Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden.

      Grüße Anne W.

      0

    • vor 3 Jahren

      Hallo, 

      wir haben folgendes Problem: meine Mutter ist im März 2020 wegen einer schweren Erkrankung in ein betreutes Wohnen gezogen. Damals konnten wir den Anschluss an ihrem alten Wohnsitz (Haus) noch nicht kündigen, da auch nicht klar war, wie es mit meiner Mutter gesundheitlich weitergeht, und daran auch das Haus hing. Mittlerweile können wir ihn aber nicht mehr nutzen, da das Haus verkauft ist. Ich habe mehrfach versucht, den Anschluss zu kündigen, allerdings ist nun noch eine Vertragslaufzeit bis Juli 2022 eingetragen, und niemand konnte mir bisher telefonisch weiterhelfen. Allenfalls, wenn sie an ihrer lebensbedrohlichen Erkrankung versterben würde, hätten wir ein Sonderkündigungsrecht (dann für beide Anschlüsse, die momentan auf ihren Namen laufen), was nun schon recht zynisch ist. Eine schriftliche Anfrage an die Telekom blieb unbeantwortet. Kündigung wegen Umzug (im Nachhinein) geht natürlich nicht.  Was haben wir noch für Möglichkeiten? 

      Vielen Dank für die Hilfe! 

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gelöschter Nutzer Danke, aber erstens habe ich eine solche Aufnahmebestätigung noch nie gesehen. Außerdem der Umzug ist ja schon im März gewesen, und sie hat dort auch einen neuen Anschluss. Ich glaube, für diese Variante ist es zu spät, werde es aber ggf. nochmal versuchen, wenn nichts anderes geht. 

      Bis 1.12. möchte ich ungern warten, da ja die Käufer auch irgendwann mal einen freien Anschluss benötigen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @lamperie,

      vielen Dank für deinen Beitrag.

      Bitte fülle in deinem Profil die Daten Telefonnummer und Kundennummer aus, damit ich dir anschließend helfen kann.
      Hier ist der direkte Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

      Im Anschluss freue ich mich auf eine Rückmeldung.

      Falls du noch weitere Fragen hast, melde dich gerne bei mir.

      Freundliche Grüße
      Kim S.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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