Gelöst

Kündigungsfrist Speedbox aus September 2020

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

bin gerade etwas ratlos: Ich habe genannte Speedbox unlimited seit September 2020. Mindestlaufzeit 24 Monate sind soweit klar, aber was ist danach mit den neuen Regelungen zur Kündigung?

Verlängerung um 12 Monate, wie in den damals übermittelten AGB, oder Kündigungsmöglichkeit monatlich (so steht es im aktuellen Informationsblatt auf der Telekom-HP). 
Danke!

Sandra

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      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      SandraMue

      Kündigungsmöglichkeit monatlich (so steht es im aktuellen Informationsblatt auf der Telekom-HP).

      Kündigungsmöglichkeit monatlich (so steht es im aktuellen Informationsblatt auf der Telekom-HP). 
      SandraMue
      Kündigungsmöglichkeit monatlich (so steht es im aktuellen Informationsblatt auf der Telekom-HP). 

      So ist es, da die ersten 24 Monate rum sind.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @fdi 

      ich habe drei mal nachgerechnet , weil ich auch über die Aussage gestolpert bin - bin aber immer wie du auf das gleiche Ergebnis wie du gekommen Fröhlich

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es hier im Thread aber ja auch um die Zeit, wenn die 24 Monate rum sind. Klar, das ist erst im September 22 der Fall.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Du hast Recht, nach dem zweiten Lesen verstehe ich auch, das es um den weiteren Verlauf des Vertrages danach geht.

       

      Also alles geklärt Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      SandraMue

      Danke! Diese Regelung gilt damit auch neu, wenn damals in den eigentlichen AGB was anderes stand?

      Danke! Diese Regelung gilt damit auch neu, wenn damals in den eigentlichen AGB was anderes stand?

      SandraMue

      Danke! Diese Regelung gilt damit auch neu, wenn damals in den eigentlichen AGB was anderes stand?


      Ja, das ist ein wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes, dass die Regelung auch für Altverträge gilt.

       

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      Uneingeloggter Nutzer

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