Gelöst
Keine Garantieleistung auf neue Magenta TV Box?
vor 4 Jahren
Hallo Telekom-Team,
ich habe mir eine neue Magenta TV Box aus zweiter Hand gekauft. Die Box wurde versiegelt übergeben, inkl. dem dazugehörigen (Telekom-)Lieferschein, datiert auf den 10. August 2021. Die Seriennummer von der Box stimmt selbstverständlich mit der auf dem Lieferschein überein.
Als ich die Box das erste Mal aus der Verpackung genommen habe, konnte man hören, dass im Inneren irgendein Teil lose hin und her flog. Nachdem ich die Festplatte aus ihrem Auszug gezogen hatte, konnte ich eine silberne Schraube erkennen, die in den Tiefen des Gehäuses auf Reise gegangen war.
Da das Gerät offensichtlich eine Schraube locker hat, würde ich es gerne umtauschen gegen ein neues. Das scheint aber gar nicht so leicht zu sein, da ich nicht der Erstbesitzer der Box bin.
Das wurde mir zumindest an der Telekom Hotline gesagt. Die Garantieleistung kann - laut der Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung - nur durch den Vertragsinhaber, dem das Gerät ursprünglich zugeschickt worden ist, in Anspruch genommen werden.
Von so einem Umgang mit defekten Produkten habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Bislang konnte ich bei Geräten anderer Hersteller immer - mit dem entsprechenden Kaufnachweis aus dem das Kaufdatum und das konkrete Produkt (Seriennummer) hervorging - auf eine Garantieleistung vertrauen.
Bleibe ich jetzt auf dem neuen aber defekten Gerät sitzen?
Btw.: Der Magenta TV Box lag eine "C09" Fernbedienung bei. Wird diese alte Revision heute immer noch ausgeliefert?
Grüße
Tobias
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
gebrauchte Geräte werden von uns nicht als Neugerät verkauft.
Ob das auf deinen Fall zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen, da dass Gerät ja nicht bei uns erworben wurde.
Dass du keine Rückrufnummer angeben möchtest, finde ich schade, kann es aber akzeptieren.
Selbst nach einem Telefonat, hätte man des Ergebnis des Gespräches hier schildern können. Die Tranzparenz wäre also geblieben.
Daher kürzen wir die Sache hier einmal ab.
Sofern das Gerät vom Verkäufer rechtmäßig erworben wurde, wird er hier auch sicherlich einen originalen Kaufbeleg von uns bekommen habe.
Solltest du diesen besitzen, werde ich das Gerät gerne tauschen. Wenn du diesen nicht hast, fordere diesen bitte beim Verkäufer nach.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag wünscht
Torsten S.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Wir diskutieren hier auf 11 Seiten und niemand interessiert sich für die Auftragsnummer und Kundennummer hinter der ganzen Geschichte.
warum auch?
Die Telekom muss auch nicht für Klarheit eines zwischen dir und einer unbekannten dritten Partei sorgen.
Wir arbeiten uns hier von einer losen Schraube zur Christenverfolgung hoch.
Trägst du die Kosten für die Recherche die sicherlich bald den Wert des Produkts übersteigen?
Leg das geforderte Dokument vor, schick das Teil ein und fertig.
Ob der Vorbesitzer irgendwann deshalb Schadensersatz zahlen muss, kann dir doch egal sein.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Ina B.
Also nochmal zum mitschreiben:
Ich melde mich bei der Telekom und frage: Ich habe eine Magenta TV Box mit der Seriennummer 123XYZ in meinem Eigentum und würde die gerne reklamieren, geht das?
Dann dürftet ihr mir nicht sagen: Nein, das geht nicht, da sich die Box in unserem Eigentum und nicht in deinem befindet. Du dürftest die gar nicht in deinem Besitz haben. (Den letzten Satz könnte man sogar noch weglassen)
Weil ich dann etwas über den Vertrag eines Dritten erfahren würde?
Hab ich das so richtig verstanden?
Grüße
Antwort
von
vor 4 Jahren
Den letzten Satz könnte man sogar noch weglassen)
klar, weil er falsch ist, dass die Box in deinem Besitz ist dürfte unstrittig sein.
@RunnY
die Telekom schriebt dir doch bringe die Rechnung bei und wir kommen unserer Gewährleistung nach, was willst du noch?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von