Keine Rückzahlung des Rechnungsbetrages trotz Totalausfalls
vor 7 Monaten
Hallo,
Leider muss ich mich nun auf diesem Wege an die Telekom wenden, um hoffentlich so zu einer Lösung zu kommen.
Es geht um Folgendes:
Am 26.06.24 wurde während Straßenarbeiten vor unserem Mehrfamilienhaus der Internet- und Telefonanschluss getroffen, sodass es zu einem Totalausfall kam. Dieser Schaden wurde umgehend gemeldet und an die Telekom weitergeleitet. Sie hatten folglich Kenntnis von dem Fakt das das gesamte Haus, indem über 22 Menschen wohnen weder einen Telefon- noch eine Internetanschluss haben. Der Zeitraum des Totalausfalls ging bis zum 26.07.24, also genau einen Monat. Nun steht es mir logischerweise zu, für diese Ausfalldauer den Rechnungsbetrag den sie abgezogen haben zurückzuverlangen. Es kam einen Monat zu einer Nichtleistung. Zusätzlich habe ich noch eine Entschädigung nach dem TKG verlangt, da Telekom uns weder über den Stand der Störung informiert noch eine Ersatzlösung angeboten hat.
Beide Anliegen habe ich in einem Brief ausformuliert an die Telekom geschickt. Joa leider ohne Erfolg. Zuerst kam eine Antwort, indem der Mitarbeiter darlegt ich hätte die Störung nicht am 26.06. gemeldet, sodass ich keinen Anspruch auf eine Rückerstattung hätte. Die Störung wurde von mehreren Mietern an dem selben Tag gemeldet. Dort haben die Mitarbeiter versichert, dass die Störung bei ihnen bereits eingegangen sei und keine weiteren Anrufe unsererseits notwendig sind. Aus diesem Grund habe ich es auch für nicht nötig gehalten, die gleiche Störung zu melden. Über den Stand der Störung haben wir uns alle im Haus gegenseitig informiert. Telekom bestreitet also allen Ernstes das eine Störung ab dem 26.06. überhaupt vorlag. Ich habe einen weiteren Brief geschickt, indem ich mich dazu geäußert habe. Auf diesen Brief kam die Antwort mit einem Satz: Die Störung war vom 26.06-26.07.24. Der Betrag wurde ihnen auch erstattet. Hier wird also doch wieder der Zeitraum anerkannt. Leider wurde mir nichts erstattet außer 10 € mit dem Hintergrund das ich erst am 23.07. da angerufen habe um mich über den Stand zu informieren (also nur eine Erstattung vom 23.07-26.07).
Ich habe allerdings einen Anspruch auf die Rückzahlung des vollen monatlichen Rechnungsbetrag der abgebucht wurde. Erneut habe ich einen Brief geschickt und genau die selbe Antwort bekommen wie nach meinem ersten Brief, es wurde also überhaupt gar nicht durchgelesen!!
Dazu folgender Auszug aus meinem Brief:
Die von Ihnen vorgenommene Gutschrift iHv 9,85 EUR für den Zeitraum vom 23.07.24 bis zum 26.07.24 ist damit nicht ausreichend. Meine Pflicht zur Schadensmeldung nach §58 I 3 TKG hat den Sinn und Zweck, Sie erstmals über die Störung zu informieren und Ihnen damit ausreichend Zeit zur Beseitigung zu geben. Sie wussten aber bereits ab dem 26.06.24 von einer solchen Störung, die das gesamte Haus betraf, sodass nach dem Willen des Gesetzgebers meine Mitwirkungspflicht als Verbraucher bereits erfüllt war. Zudem bin ich als Rentnerin lediglich auf den in dieser Zeit nicht funktionierenden Telefonanschluss angewiesen und verfügte auch nicht über ein Mobiltelefon. Somit wäre es mir nicht möglich gewesen, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ein etwaiger Einwand, ich hätte mich nicht gemeldet, ist daher nicht zulässig. Es wurde laut Ihnen damals versichert, dass die Störung bereits bekannt ist und schnellst möglichst an einen Techniker weitergeleitet wird. Weitere Anrufe unsererseits waren daher nicht notwendig, insbesondere aber auch nicht gewünscht, da sich andernfalls täglich mehr als 22 Personen bezüglich des gleichen Problems gemeldet hätten.Folglich sind sie ab dem Zeitpunkt der Störung, welche ab dem 26.06.24 unwiderleglich vorlag und mit einer Nichtleistung ihrerseits von einem Monat einhergeht, verpflichtet, den monatlichen Rechnungsbetrag zu erstatten.
Aufgrund dieses ganzen Aufwandes bestehe ich auch weiterhin auf die zusätzliche Entschädigung, die ich auch davor durchgesetzt bekommen habe.
Dazu der Auszug aus meinem Brief:
Weiterhin liegt es gem. § 58 I 1 TKG in ihrer Verantwortung Störungen solcher Art unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen. Ab einer Störungsdauer von über zwei Tagen bin ich gem. § 58 III 1 TKG zusätzlich berechtigt eine Entschädigung zu verlangen
Aus diesem Grund besteht bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung am 23.07. weiterhin der Anspruch auf eine Entschädigung aus §58 III 1 TKG . Die Höhe des Anspruchs bemisst sich gem. § 58 III 2 TKG für den dritten und vierten Tag auf 5 EUR und ab dem fünften Tag auf 10 EUR (29.06 = 5 EUR + 30.06 = 5 EUR + ab 01.07 je 10 EUR; 10 x 23 Tage (bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung) = 230 EUR).
Langsam bin ich leider ziemlich sauer, da ich ein zu eins die gleichen Ansprüche für eine andere Familie in dem Haus geltend gemacht habe und auch mit Erfolg! Jetzt plötzlich wird es nicht mehr erstattet obwohl es um das gleiche Anliegen geht. Dazu muss ich sagen, dass ich mittlerweile kein Kunde mehr bei Telekom bin und ich denke das sich auch genau aus diesem Grund keine Zeit mehr für mein Anliegen genommen wird.
Ich bestehe defintiv weiterhin mindestens auf die Rückzahlung des monatlichen Rechnungsbetrages iHv 35 €!!
Ich bitte die Telekom also noch einmal inständig mein Anliegen ernst zu nehmen!!!
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Anonymous User
vor 7 Monaten
Vielleicht kann dir ein Teamie helfen -> @Telekom-hilft-Team
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CyberSW
vor 7 Monaten
Wenn du deine Störung nicht meldest, beginnen deine Ansprüche nicht.
Da ist es irrelevant, dass andere mitgestört waren.
Wer nicht fragt, bekommt halt nix.
Wieso sollte also die Telekom dran Schuld sein, dass du keine hattest?
Und das du kaum ne Antwort bekommst ist klar - viiiiiiiieeeeeeeeeel unformatierter schlecht lesbarer Text aber wenig Inhalt.
ChatGPT:
Sie waren seit dem 26.06.24 über die hausweite Störung informiert, sodass meine Pflicht zur Schadensmeldung erfüllt ist.
Da ich als Rentnerin auf den Telefonanschluss angewiesen und ohne Mobiltelefon bin, war ein Kontakt mit Ihnen nicht möglich.
Ein Einwand, ich hätte mich nicht gemeldet, ist daher unzulässig.
Weitere Anrufe waren nicht notwendig, da die Störung laut Ihrer Aussage bereits bearbeitet wurde.
Daher sind Sie ab dem 26.06.24 verpflichtet, den monatlichen Rechnungsbetrag zu erstatten.
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Katharina38
Antwort
von
CyberSW
vor 7 Monaten
Was den monatlichen Rechnungsbetrag angeht, muss ich mich nicht bei der Telekom melden. Das betrifft nur die zusätzliche Entschädigung.
Einen Monat gab es keinen Telefonanschluss. Ich muss doch dann nicht für diesen einen Monat zahlen, obwohl keine Leistung stattfand. Telekom hat sich nicht einmal um die Störunsgbeseitigung gekümmert. Uns wurde im Nachhinein mitgeteilt, dass die Techniker erst an dem Tag der Reparatur von der Telekom über eine solche Störung informiert wurden. Die Telekom meinte aber immer es dauert so lange, weil keine Techniker zur Verfügung stehen wegen den Überschwemmungen etc.
Sorry für den schlecht lesbaren Text, es ist schwierig all das irgendwie zusammenzufassen.
Danke für die Antwort.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
CyberSW
vor 7 Monaten
Hast du leider erst am 23.07.24
Telekommunikationsgesetz ( TKG )
§ 58 Entstörung
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW
falk2010
vor 7 Monaten
Ab einer Störungsdauer von über zwei Tagen bin ich gem. § 58 III 1 TKG zusätzlich berechtigt eine Entschädigung zu verlangen
Vor allem steht da aber:
Dann müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen.
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*Paz Vizsla*
vor 7 Monaten
Hallo, Leider muss ich mich nun auf diesem Wege an die Telekom wenden, um hoffentlich so zu einer Lösung zu kommen. Es geht um Folgendes: Am 26.06.24 wurde während Straßenarbeiten vor unserem Mehrfamilienhaus der Internet- und Telefonanschluss getroffen, sodass es zu einem Totalausfall kam. Dieser Schaden wurde umgehend gemeldet und an die Telekom weitergeleitet. Sie hatten folglich Kenntnis von dem Fakt das das gesamte Haus, indem über 22 Menschen wohnen weder einen Telefon- noch eine Internetanschluss haben. Der Zeitraum des Totalausfalls ging bis zum 26.07.24, also genau einen Monat. Nun steht es mir logischerweise zu, für diese Ausfalldauer den Rechnungsbetrag den sie abgezogen haben zurückzuverlangen. Es kam einen Monat zu einer Nichtleistung. Zusätzlich habe ich noch eine Entschädigung nach dem TKG verlangt, da Telekom uns weder über den Stand der Störung informiert noch eine Ersatzlösung angeboten hat. Beide Anliegen habe ich in einem Brief ausformuliert an die Telekom geschickt. Joa leider ohne Erfolg. Zuerst kam eine Antwort, indem der Mitarbeiter darlegt ich hätte die Störung nicht am 26.06. gemeldet, sodass ich keinen Anspruch auf eine Rückerstattung hätte. Die Störung wurde von mehreren Mietern an dem selben Tag gemeldet. Dort haben die Mitarbeiter versichert, dass die Störung bei ihnen bereits eingegangen sei und keine weiteren Anrufe unsererseits notwendig sind. Aus diesem Grund habe ich es auch für nicht nötig gehalten, die gleiche Störung zu melden. Über den Stand der Störung haben wir uns alle im Haus gegenseitig informiert. Telekom bestreitet also allen Ernstes das eine Störung ab dem 26.06. überhaupt vorlag. Ich habe einen weiteren Brief geschickt, indem ich mich dazu geäußert habe. Auf diesen Brief kam die Antwort mit einem Satz: Die Störung war vom 26.06-26.07.24. Der Betrag wurde ihnen auch erstattet. Hier wird also doch wieder der Zeitraum anerkannt. Leider wurde mir nichts erstattet außer 10 € mit dem Hintergrund das ich erst am 23.07. da angerufen habe um mich über den Stand zu informieren (also nur eine Erstattung vom 23.07-26.07). Ich habe allerdings einen Anspruch auf die Rückzahlung des vollen monatlichen Rechnungsbetrag der abgebucht wurde. Erneut habe ich einen Brief geschickt und genau die selbe Antwort bekommen wie nach meinem ersten Brief, es wurde also überhaupt gar nicht durchgelesen!! Dazu folgender Auszug aus meinem Brief: Die von Ihnen vorgenommene Gutschrift iHv 9,85 EUR für den Zeitraum vom 23.07.24 bis zum 26.07.24 ist damit nicht ausreichend. Meine Pflicht zur Schadensmeldung nach §58 I 3 TKG hat den Sinn und Zweck, Sie erstmals über die Störung zu informieren und Ihnen damit ausreichend Zeit zur Beseitigung zu geben. Sie wussten aber bereits ab dem 26.06.24 von einer solchen Störung, die das gesamte Haus betraf, sodass nach dem Willen des Gesetzgebers meine Mitwirkungspflicht als Verbraucher bereits erfüllt war. Zudem bin ich als Rentnerin lediglich auf den in dieser Zeit nicht funktionierenden Telefonanschluss angewiesen und verfügte auch nicht über ein Mobiltelefon. Somit wäre es mir nicht möglich gewesen, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ein etwaiger Einwand, ich hätte mich nicht gemeldet, ist daher nicht zulässig. Es wurde laut Ihnen damals versichert, dass die Störung bereits bekannt ist und schnellst möglichst an einen Techniker weitergeleitet wird. Weitere Anrufe unsererseits waren daher nicht notwendig, insbesondere aber auch nicht gewünscht, da sich andernfalls täglich mehr als 22 Personen bezüglich des gleichen Problems gemeldet hätten.Folglich sind sie ab dem Zeitpunkt der Störung, welche ab dem 26.06.24 unwiderleglich vorlag und mit einer Nichtleistung ihrerseits von einem Monat einhergeht, verpflichtet, den monatlichen Rechnungsbetrag zu erstatten. Aufgrund dieses ganzen Aufwandes bestehe ich auch weiterhin auf die zusätzliche Entschädigung, die ich auch davor durchgesetzt bekommen habe. Dazu der Auszug aus meinem Brief: Weiterhin liegt es gem. § 58 I 1 TKG in ihrer Verantwortung Störungen solcher Art unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen. Ab einer Störungsdauer von über zwei Tagen bin ich gem. § 58 III 1 TKG zusätzlich berechtigt eine Entschädigung zu verlangen Aus diesem Grund besteht bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung am 23.07. weiterhin der Anspruch auf eine Entschädigung aus §58 III 1 TKG . Die Höhe des Anspruchs bemisst sich gem. § 58 III 2 TKG für den dritten und vierten Tag auf 5 EUR und ab dem fünften Tag auf 10 EUR (29.06 = 5 EUR + 30.06 = 5 EUR + ab 01.07 je 10 EUR; 10 x 23 Tage (bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung) = 230 EUR). Langsam bin ich leider ziemlich sauer, da ich ein zu eins die gleichen Ansprüche für eine andere Familie in dem Haus geltend gemacht habe und auch mit Erfolg! Jetzt plötzlich wird es nicht mehr erstattet obwohl es um das gleiche Anliegen geht. Dazu muss ich sagen, dass ich mittlerweile kein Kunde mehr bei Telekom bin und ich denke das sich auch genau aus diesem Grund keine Zeit mehr für mein Anliegen genommen wird. Ich bestehe defintiv weiterhin mindestens auf die Rückzahlung des monatlichen Rechnungsbetrages iHv 35 €!! Ich bitte die Telekom also noch einmal inständig mein Anliegen ernst zu nehmen!!!
Hallo,
Leider muss ich mich nun auf diesem Wege an die Telekom wenden, um hoffentlich so zu einer Lösung zu kommen.
Es geht um Folgendes:
Am 26.06.24 wurde während Straßenarbeiten vor unserem Mehrfamilienhaus der Internet- und Telefonanschluss getroffen, sodass es zu einem Totalausfall kam. Dieser Schaden wurde umgehend gemeldet und an die Telekom weitergeleitet. Sie hatten folglich Kenntnis von dem Fakt das das gesamte Haus, indem über 22 Menschen wohnen weder einen Telefon- noch eine Internetanschluss haben. Der Zeitraum des Totalausfalls ging bis zum 26.07.24, also genau einen Monat. Nun steht es mir logischerweise zu, für diese Ausfalldauer den Rechnungsbetrag den sie abgezogen haben zurückzuverlangen. Es kam einen Monat zu einer Nichtleistung. Zusätzlich habe ich noch eine Entschädigung nach dem TKG verlangt, da Telekom uns weder über den Stand der Störung informiert noch eine Ersatzlösung angeboten hat.
Beide Anliegen habe ich in einem Brief ausformuliert an die Telekom geschickt. Joa leider ohne Erfolg. Zuerst kam eine Antwort, indem der Mitarbeiter darlegt ich hätte die Störung nicht am 26.06. gemeldet, sodass ich keinen Anspruch auf eine Rückerstattung hätte. Die Störung wurde von mehreren Mietern an dem selben Tag gemeldet. Dort haben die Mitarbeiter versichert, dass die Störung bei ihnen bereits eingegangen sei und keine weiteren Anrufe unsererseits notwendig sind. Aus diesem Grund habe ich es auch für nicht nötig gehalten, die gleiche Störung zu melden. Über den Stand der Störung haben wir uns alle im Haus gegenseitig informiert. Telekom bestreitet also allen Ernstes das eine Störung ab dem 26.06. überhaupt vorlag. Ich habe einen weiteren Brief geschickt, indem ich mich dazu geäußert habe. Auf diesen Brief kam die Antwort mit einem Satz: Die Störung war vom 26.06-26.07.24. Der Betrag wurde ihnen auch erstattet. Hier wird also doch wieder der Zeitraum anerkannt. Leider wurde mir nichts erstattet außer 10 € mit dem Hintergrund das ich erst am 23.07. da angerufen habe um mich über den Stand zu informieren (also nur eine Erstattung vom 23.07-26.07).
Ich habe allerdings einen Anspruch auf die Rückzahlung des vollen monatlichen Rechnungsbetrag der abgebucht wurde. Erneut habe ich einen Brief geschickt und genau die selbe Antwort bekommen wie nach meinem ersten Brief, es wurde also überhaupt gar nicht durchgelesen!!
Dazu folgender Auszug aus meinem Brief:
Die von Ihnen vorgenommene Gutschrift iHv 9,85 EUR für den Zeitraum vom 23.07.24 bis zum 26.07.24 ist damit nicht ausreichend. Meine Pflicht zur Schadensmeldung nach §58 I 3 TKG hat den Sinn und Zweck, Sie erstmals über die Störung zu informieren und Ihnen damit ausreichend Zeit zur Beseitigung zu geben. Sie wussten aber bereits ab dem 26.06.24 von einer solchen Störung, die das gesamte Haus betraf, sodass nach dem Willen des Gesetzgebers meine Mitwirkungspflicht als Verbraucher bereits erfüllt war. Zudem bin ich als Rentnerin lediglich auf den in dieser Zeit nicht funktionierenden Telefonanschluss angewiesen und verfügte auch nicht über ein Mobiltelefon. Somit wäre es mir nicht möglich gewesen, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ein etwaiger Einwand, ich hätte mich nicht gemeldet, ist daher nicht zulässig. Es wurde laut Ihnen damals versichert, dass die Störung bereits bekannt ist und schnellst möglichst an einen Techniker weitergeleitet wird. Weitere Anrufe unsererseits waren daher nicht notwendig, insbesondere aber auch nicht gewünscht, da sich andernfalls täglich mehr als 22 Personen bezüglich des gleichen Problems gemeldet hätten.Folglich sind sie ab dem Zeitpunkt der Störung, welche ab dem 26.06.24 unwiderleglich vorlag und mit einer Nichtleistung ihrerseits von einem Monat einhergeht, verpflichtet, den monatlichen Rechnungsbetrag zu erstatten.
Aufgrund dieses ganzen Aufwandes bestehe ich auch weiterhin auf die zusätzliche Entschädigung, die ich auch davor durchgesetzt bekommen habe.
Dazu der Auszug aus meinem Brief:
Weiterhin liegt es gem. § 58 I 1 TKG in ihrer Verantwortung Störungen solcher Art unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen. Ab einer Störungsdauer von über zwei Tagen bin ich gem. § 58 III 1 TKG zusätzlich berechtigt eine Entschädigung zu verlangen
Aus diesem Grund besteht bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung am 23.07. weiterhin der Anspruch auf eine Entschädigung aus §58 III 1 TKG . Die Höhe des Anspruchs bemisst sich gem. § 58 III 2 TKG für den dritten und vierten Tag auf 5 EUR und ab dem fünften Tag auf 10 EUR (29.06 = 5 EUR + 30.06 = 5 EUR + ab 01.07 je 10 EUR; 10 x 23 Tage (bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung) = 230 EUR).
Langsam bin ich leider ziemlich sauer, da ich ein zu eins die gleichen Ansprüche für eine andere Familie in dem Haus geltend gemacht habe und auch mit Erfolg! Jetzt plötzlich wird es nicht mehr erstattet obwohl es um das gleiche Anliegen geht. Dazu muss ich sagen, dass ich mittlerweile kein Kunde mehr bei Telekom bin und ich denke das sich auch genau aus diesem Grund keine Zeit mehr für mein Anliegen genommen wird.
Ich bestehe defintiv weiterhin mindestens auf die Rückzahlung des monatlichen Rechnungsbetrages iHv 35 €!!
Ich bitte die Telekom also noch einmal inständig mein Anliegen ernst zu nehmen!!!
Tja, nun hast du dich auf etwas verlassen was so überhaupt nicht geht. Dann verlinkst du selber Dinge zum TKG wo klipp und klar steht das DU aktiv werden muss mit einer persönlichen Strörungsmeldung.
Verbuche es einfach als Lehrgeled, hättest du dich beim Provider genmeldet wäre dir sogar eine Übergangslösung angeboten worden. Da warst du leider zu blauäugig.
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Katharina38
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 7 Monaten
Das ist mir klar. Aber wie kann das denn sein das jetzt von der Telekom beanstandet wird, dass ich mich nicht gemeldet habe, obwohl das genau das war was zuvor noch von ihnen gewünscht war??
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
*Paz Vizsla*
Marcel2605
vor 7 Monaten
@Katharina38
Aber das TKG greift in deinem Fall, wenn du die Störung anfangs direkt gemeldet hättest.
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Stefan
vor 7 Monaten
@Katharina38
Eigentlich ist es ganz einfach. Wenn die Telekom von dir als Betroffener einer Störung nichts weiß, kann sie dir keine Ersatzlösung anbieten und zahlt auch keine Entschädigung nach TKG .
Es gibt ja auch Leute die gehen 4 Wochen in Kur und sind gar nicht da, wenn so eine Störung auftritt - für was für ein Schaden soll die Telekom da entschädigen?
Alles andere ist reine Kulanz - da muss man sehen was das Team daraus macht
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25 ältere Kommentare laden
Johannes P.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Stefan
vor 7 Monaten
Guten @Katharina38,
etwas ärgerlich, dass ich telefonisch gerade nicht durchkomme. Geht es heute noch?
In jedem Falle ist das Thema leider nicht ganz so einfach oder klar, auch, weil es bereits geprüft worden ist.
Ansonsten sollten wir aber darüber reden, um zu schauen, ob wir uns nicht doch treffen können.
Insofern: Wann passt ein Anruf?
Alles Gute,
Johannes
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Katharina38
Antwort
von
Stefan
vor 7 Monaten
Ich wäre jetzt über die angegebene Handynummer erreichbar.
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Johannes P.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Stefan
vor 7 Monaten
Dann danke ich doch für das Gespräch @Katharina38,
ist nun auch alles wie besprochen eingestellt, ich freue mich also sehr, dass wir noch zueinander finden konnten. ☺️
Sehr schön! Du meldest Dich also, falls doch noch etwas sein sollte.
Alles Gute,
Johannes
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stefan
Marcel2605
vor 7 Monaten
Alles durcheinander 🙈
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der_Lutz
vor 7 Monaten
Leider wurde mir nichts erstattet außer 10 € mit dem Hintergrund das ich erst am 23.07. da angerufen habe um mich über den Stand zu informieren (also nur eine Erstattung vom 23.07-26.07).
Wenn dir diese Erstattung nach einem Brief den du direkt an die Telekom in Bonn geschickt hast zugesagt wurde und mehr nicht dann dürfte dass Team hier vermutlich raus sein.
Prinzipiell ist die Aussage aber korrekt, du kannst erst eine Entschädigung bekommen ab dem Zeitpunkt wo du eine Störung gemeldet hast, wenn ich mich richtig erinnere bist du auch nicht die erste hier die mit so einem Problem aufschlägt und das wurde damals identisch gehandhabt.
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Stefan
vor 7 Monaten
Ihr Leut die Diskussion hat keinen weiteren Wert.
Das Team wird es klären und niemand anderes.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Katharina38