Keine Reklamation trotz Kaufempfehlung der Mitarbeiterin
vor 3 Jahren
Guten Tag/Abend
und zwar habe ich folgendes Problem, ich war am 11.1.22 im Telekomshop um meinen Vertrag nach 2Jahren zu erneuern. Habe mich für ein IPhone+Vertrag entschieden. Nun zum entscheidenen Punkt, ich habe daraufhin die Mitarbeiterin gefragt, ob es denn auch eine passende Hülle dazu gibt. Sie geht also an den Warenständer holt mir eine iPhone 12 Pro (ich habe ein normales iPhone 13)Hülle und sagt die passt, die Handys wären optisch genau gleich. Ich also nachhause habe mich gefreut, packe die Hülle aus und sehe sie passt zwar, aber die Aussparung für die Kamera ist deutlich größer. Nächste Tag zum Shop will das Ding umtauschen und sie sagt es würde nicht gehen weil der Karton beschädigt ist. Muss ich jetzt leiden weil ich eine schlechte Beratung bekomme? Ich bin mittlerweile seit schätzungsweise 8 Jahren Telekomkunde zahle monatlich 3 Handyverträge und 1 Internetvertrag im Wert von 200/Mon. aber bei 30€ machen die so einen Aufstand ? Ist das berechtigt oder kann ich die Ware zurückgeben? Ihr Begründung war: ,,Wie soll ich das vor meinem Chef rechtfertigen, wenn der Karton beschädigt ist?“ Ich fänds ziemlich frech seitens der Telekom wegen einem kaputten Karton die Reklamation zu untersagen, vorallem weil der Kauf durch falsche Empfehlungen erfolgte.
854
0
17
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 6 Jahren
283
0
3
vor 2 Jahren
947
0
4
vor 2 Jahren
205
0
1
muc80337_2
vor 3 Jahren
Ihr Begründung war: ,,Wie soll ich das vor meinem Chef rechtfertigen, wenn der Karton beschädigt ist?“
Ich hätte da sofort den Chef direkt verlangt, wenn die Mitarbeiterin schon so eine Steilvorlage liefert.
Ob ihr das dann lieber gewesen wäre von Dir auf die Anklagebank gesetzt zu werden und ihre Kompetenz in Frage gestellt zu sehen als sich "nur" vor dem Chef selbst direkt rechtfertigen zu müssen...
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Anonymous User
vor 3 Jahren
Da die Ware nicht defekt- und von der Gewährleistung ausgenommen ist, kann der Verkäufer in diesem Fall die Originalverpackung im unversehrten Zustand verlangen, da die Rücknahme ohnehin nur aus Kulanz geschieht.
Ich hatte selber schon mal das Problem mit einem Fehlkauf.
Verpackung aus Blisterfolie zerfetzt - Rücknahme ausgeschlossen, da die Ware so nicht weiterverkauft werden kann.
Somit ist die Begründung der Verkäuferin im T-Shop gar nicht mal so abwegig.
Oder hättest du eine Ware gekauft, wenn von vornherein ersichtlich ist das die Verpackung notdürftig mit Tesafilm oder Heftklammern geflickt wurde? Ich glaube kaum.
0
5
Ältere Kommentare anzeigen
muc80337_2
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
1.) Weil kein Defekt, sondern ein Fehlkauf vorliegt.
Trotzdem gibt es volle Gewährleistung auf eine Hülle, die ist nicht von Gewährleistung ausgenommen, dann hast Du es nur ungeschickt formuliert.
Wenn sie für ein iPhone 13 gekauft wurde und nicht richtig passt, dann greift u.U. sogar die Gewährleistung - der Mangel war zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden. Aber andererseits - wir sind hier kein Juristenforum.
Als Shop muss man halt u.U. auch mal in den sauren Apfel beißen... beim Online Kauf hat man solche Probleme nämlich nicht, da treibt man den Kunden doch zum Online Kauf.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
CobraCane
vor 3 Jahren
Sie geht also an den Warenständer holt mir eine iPhone 12 Pro (ich habe ein normales iPhone 13)Hülle und sagt die passt, die Handys wären optisch genau gleich.
Wo sie ja auch recht hat.
Die Hüllen sind in der Regel identisch und passen auf beide Geräte.
2
8
Ältere Kommentare anzeigen
CobraCane
Antwort
von
CobraCane
vor 3 Jahren
@Sharôn Opheliac
Okay, dann hatte ich das einfach nur falsch im Kopf denn beim 12er war es ja definitiv so dass die Hüllen identisch mit den 12Pro waren.
Daher vermute ich auch dass es von der Verkäuferin nicht einmal bös gemeint war mit der Aussage.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CobraCane
Maria R.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
Hallo @Jannick Dietrich ,
in deinem Fall ist es eine Kulanzentscheidung aus meiner Sicht. Dieses kann nur im Telekom Shop geklärt werden. Wenn die Verkäuferin dies nicht entscheiden mag, dann hast du die Möglichkeit dies über den Vorgesetzten zu klären.
Wir haben hier leider keinen Einfluss drauf.
Viele Grüße
Maria R.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Maria R.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Jannick Dietrich