Keine Reklamation trotz Kaufempfehlung der Mitarbeiterin

3 years ago

Guten Tag/Abend

 

und zwar habe ich folgendes Problem, ich war am 11.1.22 im Telekomshop um meinen Vertrag nach 2Jahren zu erneuern. Habe mich für ein IPhone+Vertrag entschieden. Nun zum entscheidenen Punkt, ich habe daraufhin die Mitarbeiterin gefragt, ob es denn auch eine passende Hülle dazu gibt. Sie geht also an den Warenständer holt mir eine iPhone 12 Pro (ich habe ein normales iPhone 13)Hülle und sagt die passt, die Handys wären optisch genau gleich. Ich also nachhause habe mich gefreut, packe die Hülle aus und sehe sie passt zwar, aber die Aussparung für die Kamera ist deutlich größer. Nächste Tag zum Shop will das Ding umtauschen und sie sagt es würde nicht gehen weil der Karton beschädigt ist. Muss ich jetzt leiden weil ich eine schlechte Beratung bekomme? Ich bin mittlerweile seit schätzungsweise 8 Jahren Telekomkunde zahle monatlich 3 Handyverträge und 1 Internetvertrag im Wert von 200/Mon. aber bei 30€ machen die so einen Aufstand ? Ist das berechtigt oder kann ich die Ware zurückgeben? Ihr Begründung war: ,,Wie soll ich das vor meinem Chef rechtfertigen, wenn der Karton beschädigt ist?“  Ich fänds ziemlich frech seitens der Telekom wegen einem kaputten Karton die Reklamation zu untersagen, vorallem weil der Kauf durch falsche Empfehlungen erfolgte.

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  • 3 years ago

    Jannick Dietrich

    Ihr Begründung war: ,,Wie soll ich das vor meinem Chef rechtfertigen, wenn der Karton beschädigt ist?“

    Ihr Begründung war: ,,Wie soll ich das vor meinem Chef rechtfertigen, wenn der Karton beschädigt ist?“
    Jannick Dietrich
    Ihr Begründung war: ,,Wie soll ich das vor meinem Chef rechtfertigen, wenn der Karton beschädigt ist?“

    Ich hätte da sofort den Chef direkt verlangt, wenn die Mitarbeiterin schon so eine Steilvorlage liefert.

    Ob ihr das dann lieber gewesen wäre von Dir auf die Anklagebank gesetzt zu werden und ihre Kompetenz in Frage gestellt zu sehen als sich "nur" vor dem Chef selbst direkt rechtfertigen zu müssen...

     

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  • 3 years ago

    Da die Ware nicht defekt- und von der Gewährleistung ausgenommen ist, kann der Verkäufer in diesem Fall die Originalverpackung im unversehrten Zustand verlangen, da die Rücknahme ohnehin nur aus Kulanz geschieht.

     

    Ich hatte selber schon mal das Problem mit einem Fehlkauf.

    Verpackung aus Blisterfolie zerfetzt - Rücknahme ausgeschlossen, da die Ware so nicht weiterverkauft werden kann.

     

    Somit ist die Begründung der Verkäuferin im T-Shop gar nicht mal so abwegig.

    Oder hättest du eine Ware gekauft, wenn von vornherein ersichtlich ist das die Verpackung notdürftig mit Tesafilm oder Heftklammern geflickt wurde? Ich glaube kaum.

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    Answer

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    3 years ago


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    1.) Weil kein Defekt, sondern ein Fehlkauf vorliegt.

    Wobei hier Fehlkauf entstand durch eine falsche Beratung. Da würde ich als Shop lieber Kulanz zeigen als nen wütenden Kunden zu haben. Der Kunde hat hier schließlich auf die Mitarbeiterin vertraut. 

    Answer

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    3 years ago

    Sharôn Opheliac

    Wobei hier Fehlkauf entstand durch eine falsche Beratung. Da würde ich als Shop lieber Kulanz zeigen als nen wütenden Kunden zu haben. Der Kunde hat hier schließlich auf die Mitarbeiterin vertraut.

    Wobei hier Fehlkauf entstand durch eine falsche Beratung. Da würde ich als Shop lieber Kulanz zeigen als nen wütenden Kunden zu haben. Der Kunde hat hier schließlich auf die Mitarbeiterin vertraut. 
    Sharôn Opheliac
    Wobei hier Fehlkauf entstand durch eine falsche Beratung. Da würde ich als Shop lieber Kulanz zeigen als nen wütenden Kunden zu haben. Der Kunde hat hier schließlich auf die Mitarbeiterin vertraut. 

    Das steht außer frage. Das sehe ich genauso. Aber jede Medaille hat immer zwei Seiten.

    Ich habe aus Sicht der Mitarbeiterin aus dem T-Shop geschrieben.

    Answer

    from

    3 years ago

    1.) Weil kein Defekt, sondern ein Fehlkauf vorliegt.

    1.) Weil kein Defekt, sondern ein Fehlkauf vorliegt.
    1.) Weil kein Defekt, sondern ein Fehlkauf vorliegt.

    Trotzdem gibt es volle Gewährleistung auf eine Hülle, die ist nicht von Gewährleistung ausgenommen, dann hast Du es nur ungeschickt formuliert.

     

    Wenn sie für ein iPhone 13 gekauft wurde und nicht richtig passt, dann greift u.U. sogar die Gewährleistung - der Mangel war zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden. Aber andererseits - wir sind hier kein Juristenforum.

     

    Als Shop muss man halt u.U. auch mal in den sauren Apfel beißen... beim Online Kauf hat man solche Probleme nämlich nicht, da treibt man den Kunden doch zum Online Kauf.

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    Answer

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  • 3 years ago

    Jannick Dietrich

    Sie geht also an den Warenständer holt mir eine iPhone 12 Pro (ich habe ein normales iPhone 13)Hülle und sagt die passt, die Handys wären optisch genau gleich.

    Sie geht also an den Warenständer holt mir eine iPhone 12 Pro (ich habe ein normales iPhone 13)Hülle und sagt die passt, die Handys wären optisch genau gleich.
    Jannick Dietrich
    Sie geht also an den Warenständer holt mir eine iPhone 12 Pro (ich habe ein normales iPhone 13)Hülle und sagt die passt, die Handys wären optisch genau gleich.

    Wo sie ja auch recht hat.

    Die Hüllen sind in der Regel identisch und passen auf beide Geräte.

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    3 years ago

    @Jannick Dietrich   und @muc80337_2 

    Rechts könnte auch ein iPhone 13 Mini sein, von so einer Abbildung wie im Screenshot von @Jannick Dietrich   zu sehen kann man das nicht erkennen, der Screenshot von dir @muc80337_2  ist da schon besser

    Answer

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    3 years ago

    Im Gegensatz zum 12er gibts beim 13er wieder für jede Variante eine eigene Hülle. Dort ist meines Wissens nach nämlich der Rahmen der Kamera beim 13er schmaler als beim 13 Pro. 

    Answer

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    3 years ago

    @Sharôn Opheliac 

    Okay, dann hatte ich das einfach nur falsch im Kopf denn beim 12er war es ja definitiv so dass die Hüllen identisch mit den 12Pro waren.

    Daher vermute ich auch dass es von der Verkäuferin nicht einmal bös gemeint war mit der Aussage.

    Unlogged in user

    Answer

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  • 3 years ago

    Hallo @Jannick Dietrich ,

     

    in deinem Fall ist es eine Kulanzentscheidung aus meiner Sicht. Dieses kann nur im Telekom Shop geklärt werden. Wenn die Verkäuferin dies nicht entscheiden mag, dann hast du die Möglichkeit dies über den Vorgesetzten zu klären.

     

    Wir haben hier leider keinen Einfluss drauf. 

     

    Viele Grüße

     

    Maria R. 

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