Keine Rückzahlung des Rechnungsbetrages trotz Totalausfalls
8 months ago
Hallo,
Leider muss ich mich nun auf diesem Wege an die Telekom wenden, um hoffentlich so zu einer Lösung zu kommen.
Es geht um Folgendes:
Am 26.06.24 wurde während Straßenarbeiten vor unserem Mehrfamilienhaus der Internet- und Telefonanschluss getroffen, sodass es zu einem Totalausfall kam. Dieser Schaden wurde umgehend gemeldet und an die Telekom weitergeleitet. Sie hatten folglich Kenntnis von dem Fakt das das gesamte Haus, indem über 22 Menschen wohnen weder einen Telefon- noch eine Internetanschluss haben. Der Zeitraum des Totalausfalls ging bis zum 26.07.24, also genau einen Monat. Nun steht es mir logischerweise zu, für diese Ausfalldauer den Rechnungsbetrag den sie abgezogen haben zurückzuverlangen. Es kam einen Monat zu einer Nichtleistung. Zusätzlich habe ich noch eine Entschädigung nach dem TKG verlangt, da Telekom uns weder über den Stand der Störung informiert noch eine Ersatzlösung angeboten hat.
Beide Anliegen habe ich in einem Brief ausformuliert an die Telekom geschickt. Joa leider ohne Erfolg. Zuerst kam eine Antwort, indem der Mitarbeiter darlegt ich hätte die Störung nicht am 26.06. gemeldet, sodass ich keinen Anspruch auf eine Rückerstattung hätte. Die Störung wurde von mehreren Mietern an dem selben Tag gemeldet. Dort haben die Mitarbeiter versichert, dass die Störung bei ihnen bereits eingegangen sei und keine weiteren Anrufe unsererseits notwendig sind. Aus diesem Grund habe ich es auch für nicht nötig gehalten, die gleiche Störung zu melden. Über den Stand der Störung haben wir uns alle im Haus gegenseitig informiert. Telekom bestreitet also allen Ernstes das eine Störung ab dem 26.06. überhaupt vorlag. Ich habe einen weiteren Brief geschickt, indem ich mich dazu geäußert habe. Auf diesen Brief kam die Antwort mit einem Satz: Die Störung war vom 26.06-26.07.24. Der Betrag wurde ihnen auch erstattet. Hier wird also doch wieder der Zeitraum anerkannt. Leider wurde mir nichts erstattet außer 10 € mit dem Hintergrund das ich erst am 23.07. da angerufen habe um mich über den Stand zu informieren (also nur eine Erstattung vom 23.07-26.07).
Ich habe allerdings einen Anspruch auf die Rückzahlung des vollen monatlichen Rechnungsbetrag der abgebucht wurde. Erneut habe ich einen Brief geschickt und genau die selbe Antwort bekommen wie nach meinem ersten Brief, es wurde also überhaupt gar nicht durchgelesen!!
Dazu folgender Auszug aus meinem Brief:
Die von Ihnen vorgenommene Gutschrift iHv 9,85 EUR für den Zeitraum vom 23.07.24 bis zum 26.07.24 ist damit nicht ausreichend. Meine Pflicht zur Schadensmeldung nach §58 I 3 TKG hat den Sinn und Zweck, Sie erstmals über die Störung zu informieren und Ihnen damit ausreichend Zeit zur Beseitigung zu geben. Sie wussten aber bereits ab dem 26.06.24 von einer solchen Störung, die das gesamte Haus betraf, sodass nach dem Willen des Gesetzgebers meine Mitwirkungspflicht als Verbraucher bereits erfüllt war. Zudem bin ich als Rentnerin lediglich auf den in dieser Zeit nicht funktionierenden Telefonanschluss angewiesen und verfügte auch nicht über ein Mobiltelefon. Somit wäre es mir nicht möglich gewesen, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ein etwaiger Einwand, ich hätte mich nicht gemeldet, ist daher nicht zulässig. Es wurde laut Ihnen damals versichert, dass die Störung bereits bekannt ist und schnellst möglichst an einen Techniker weitergeleitet wird. Weitere Anrufe unsererseits waren daher nicht notwendig, insbesondere aber auch nicht gewünscht, da sich andernfalls täglich mehr als 22 Personen bezüglich des gleichen Problems gemeldet hätten.Folglich sind sie ab dem Zeitpunkt der Störung, welche ab dem 26.06.24 unwiderleglich vorlag und mit einer Nichtleistung ihrerseits von einem Monat einhergeht, verpflichtet, den monatlichen Rechnungsbetrag zu erstatten.
Aufgrund dieses ganzen Aufwandes bestehe ich auch weiterhin auf die zusätzliche Entschädigung, die ich auch davor durchgesetzt bekommen habe.
Dazu der Auszug aus meinem Brief:
Weiterhin liegt es gem. § 58 I 1 TKG in ihrer Verantwortung Störungen solcher Art unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen. Ab einer Störungsdauer von über zwei Tagen bin ich gem. § 58 III 1 TKG zusätzlich berechtigt eine Entschädigung zu verlangen
Aus diesem Grund besteht bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung am 23.07. weiterhin der Anspruch auf eine Entschädigung aus §58 III 1 TKG . Die Höhe des Anspruchs bemisst sich gem. § 58 III 2 TKG für den dritten und vierten Tag auf 5 EUR und ab dem fünften Tag auf 10 EUR (29.06 = 5 EUR + 30.06 = 5 EUR + ab 01.07 je 10 EUR; 10 x 23 Tage (bis zur Bereitstellung Ihrer Ersatzlösung) = 230 EUR).
Langsam bin ich leider ziemlich sauer, da ich ein zu eins die gleichen Ansprüche für eine andere Familie in dem Haus geltend gemacht habe und auch mit Erfolg! Jetzt plötzlich wird es nicht mehr erstattet obwohl es um das gleiche Anliegen geht. Dazu muss ich sagen, dass ich mittlerweile kein Kunde mehr bei Telekom bin und ich denke das sich auch genau aus diesem Grund keine Zeit mehr für mein Anliegen genommen wird.
Ich bestehe defintiv weiterhin mindestens auf die Rückzahlung des monatlichen Rechnungsbetrages iHv 35 €!!
Ich bitte die Telekom also noch einmal inständig mein Anliegen ernst zu nehmen!!!
1521
40
This could help you too
You might also be interested in
Request purchasing advice
Fill out our online contact form quickly and easily so that we can advise you personally in a timely manner.
View offers
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.