Kündigung
vor 7 Jahren
ich ziehe um.
Im neue Lager gibts kein Strom und keine weitere Anschlusse, obwohl in diesem Gebiet Telekomanschlüss ist.
Wie kann ich mein Vertrag richtig kündigen?
MfG
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vor 3 Jahren
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vor 7 Jahren
Keinen Strom? Seltsam...
Du musst einen Umzug des Anschlusses bei der Telekom telefonisch beauftragen und sagen, dass der Umzug nach Telekommunikationsgesetz ohne Vertragsänderung passieren soll. Wenn die Telekom sagt, dass das nicht geht, dann kannst Du kündigen.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Keinen Strom? Seltsam... Du musst einen Umzug des Anschlusses bei der Telekom telefonisch beauftragen und sagen, dass der Umzug nach Telekommunikationsgesetz ohne Vertragsänderung passieren soll. Wenn die Telekom sagt, dass das nicht geht, dann kannst Du kündigen.
Keinen Strom? Seltsam...
Du musst einen Umzug des Anschlusses bei der Telekom telefonisch beauftragen und sagen, dass der Umzug nach Telekommunikationsgesetz ohne Vertragsänderung passieren soll. Wenn die Telekom sagt, dass das nicht geht, dann kannst Du kündigen.
Alles richtig. Allerdings wird das Fehlen eines Stromanschlusses die Telekom nicht zwangsläufig daran hindern, den Anschluss erfolgreich umzuziehen. Die Bereitstellung einer Stromversorgung für die Endgeräte ist keine Beistellleistung der Telekom, sondern obliegt dem Kunden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Du beauftragst telefonisch über die Hotline (0800/330100) einen Umzug nach TKG (Telekommunikationsgesetz) an Deine neue Adresse. Die Telekom wird feststellen dass, das sie den Vertrag am neuen Standort nicht erfüllen kann und Dir evtl. einen anderen Vertrag (z.B. mit LTE statt DSL) anbieten. Dieses Angebot kannst Du aber ablehnen, und dann wird der existierende Vertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist geündigt.
Je nachdem wann du kündigst kann das bedeuten, dass Du noch drei Monate lang die Grundgebühr weiterbezahlen musst, daran lässt sich leider nichts ändern.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
@muc80337_2, @lejupp Vorsicht, hier ist von einem Lager die Rede, wenn es sich um einen Geschäftskundenanschluss handelt finden die entsprechenden Passagen des TKG keine Anwendung.
@muc80337_2, @lejupp
Vorsicht, hier ist von einem Lager die Rede, wenn es sich um einen Geschäftskundenanschluss handelt finden die entsprechenden Passagen des TKG keine Anwendung.
Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. Bei näherer Betrachtung ist "geschäftliches Warenlager" wohl die naheliegendere Interpretation....
Antwort
von
vor 7 Jahren
Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt.
Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt.
Ohne Strom? 😱
Antwort
von
vor 7 Jahren
lejupp Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. lejupp Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. Ohne Strom? 😱
Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt.
Stimmt. Ich hatte bei "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt.
Ohne Strom? 😱
Bei einem Warenlager ist es auch ungewöhnlich, wenn noch nicht einmal elektrisches Licht vorhanden ist.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 7 Jahren
herzlich Willkommen in unserer Community.
Handelt es sich um einen Privatkundenanschluss oder einen geschäftlich genutzten Anschluss?
Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße Heike Ha.
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Uneingeloggter Nutzer
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