Gelöst

Kündigung

vor 5 Jahren

Habe am 04.06.2020 meine Kündigung storniert,möchte aber doch bei der Kündigung bleiben.Muss ich unter dieser Auftragsnummer einen Widerruf an die Telekom richten?Reicht das aus?

436

7

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Nein, Du musst eine erneute Kündigung aussprechen. 

      4

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Es gibt keine Widerrufsfrist für eine zurückgezogene Kündigung.

       

      Du kannst heute neu kündigen - und wenn das noch fristgerecht ist, dann ist sie auf demnächst wirksam. Sonst erst in über 12 Monaten.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Der Widerruf eines Widerrufs einer Kündigung geht so nicht. Du musst erneut kündigen. Und dafür zählt die Kündigungsfrist, nicht eine Widerufsfrist. Du hast ja die Kündigung fristgerecht widerrufen. Wenn man sich diese "Schwankungen" vorbehält, dann muss man den Prozess früher starten und nicht erst kurz vor Toreschluß.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      manuelahoffmann

      Ich bin noch in der 14tägigen Widerrufsfrist. (...)

      Ich bin noch in der 14tägigen Widerrufsfrist. (...)

      manuelahoffmann

      Ich bin noch in der 14tägigen Widerrufsfrist. (...)


      Das ist nicht die Frage, vielmehr geht es darum, ob du noch in der Kündigungsfrist für deinen jetzt wieder gültigen Tarifvertrag bist!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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