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Leihgerät viel teurer als teurer als kaufen

3 years ago

Ich habe drei Jahre ca. 5 € Leihgebühr für den Router bezahlt. Insgesamt sind das 180 €. Neu kann das gleiche Gerät für höchstens 150 € erworben werden. Momentan auf Internetseiten für weniger als 120 €. Sollte ich die Leihgebühr kündigen, wurde mir angeboten das Gerät zu behalten und an die Telekom einen Schadensersatz von 56 € zu zahlen. Insgesamt würde ich dann 240 € zahlen für ein Gerät, das ich für 150 € hätte kaufen können. Hätte ich das von Anfang an gemacht, wäre ich günstiger weggekommen. Diese Logik erschließt sich mit nicht ganz. 

 

Eine Lösung meines Problems gab es telefonisch nicht. Hatte jemand schon ein ähnliches Problem.

1586

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    3 years ago

    @Lisa2022 so stimmt das nicht, du Zahlst 5 € im Monat für den Router, nach 1 Jahr Mindestmietzeit kannst den jeder Zeit zurück geben (ohne jegliche zusatzgebühr) www.telekom.de/retoure. Die Miete war deine Entscheidung, entweder du kaufst dir einen oder mietest. Alternativ hast Du auch die Möglichkeit unter www.routermiete.de

    Bei einem Defekt oder tausch gegen ein anderes Gerät hat die Telekom die Kosten und nicht du. Logisch das die Kosten nach 2 Jahren Miete den Kaufpreis abdekt, wasi ist wenn das gerät nach 25 Monaten defekt ist? in dem fall bekommst Du kostenlos ein neues, was bei einem Kauf nicht drin ist Zwinkernd

    VG

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    3 years ago

    @Hubert Eder  schrieb:
    Auch nach Zahlung des Schadensersatz geht das Gerät nicht ins Eigentum des Besitzers über.

    Im Umkehrschluss heißt das dann wohl, dass die Telekom auch nach Zahlung des Schadenersatz das Gerät immer noch zurückfordern kann.

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    3 years ago

    Vielen Dank für deine Antwort!

     

    Mir ist klar, dass Kauf etwas anderes ist als Miete. Mit der Miete einer Mietswohnung ist das Gerät allerdings nicht zu vergleichen, da technische Geräte ja sehr schnell abgeschrieben werden können und das Gerät ja jetzt einen viel geringeren Wert hat.

    Telekom hat mir geantwortet, dass ich Glück hatte die Vorteile nicht in Anspruch genommen zu haben. Das stimmt! Allerdings geht es mir eher darum, dass nach diesen drei Jahren das Gerät abgeschrieben ist, ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und Telekom trotzdem einen Schadensersatz von 56 € möchte. 

    Das ist mir nicht ganz verständlich. Aber ok. Ich habe gemietet und natürlich kann man sagen, dass hätte man vorher rechnen müssen. Ich schicke das Gerät zurück und werde mir ein anderes holen.

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    3 years ago

    Guten Morgen @Lisa2022,

     

    es tut mir leid, dass du damit nicht zufrieden bist, dass du, wenn du das Gerät jetzt abkaufst, Schadensersatz zahlen musst.

    Leider kann in dem Prozess nichts ändern oder dir eine andere Option bieten.

     

    Es ist schon richtig so, wie die Kolleg*Innen an der Hotline dir das angeboten haben.

    Bedenke immer, wenn du ein Gerät kaufen würdest, hast du nur  2 Jahre Gewährleistung und wenn der danach defekt ist, musst du dir einen neuen kaufen. Bei einem Mietgerät wird auch nach 2 Jahren getauscht.

     

    Wenn du möchtest, können wir gerne noch miteinander sprechen, dann kannst du mir gerne ein Zeitfenster schreiben.

     

    Viele Grüße

    Behar A.

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