Solved
Leitung durch Vormieter blockiert
8 years ago
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Haus gekauft. Der Vorbesitzer hat seinen Anschluss bei der DTAG gekündigt, weil er in seiner neuen Wohnung wohl 1&1 als Anbieter hat. Folge ist, dass er bis März 2017 jetzt sowohl die Kosten des Altvertrags bei der DTAG als auch die Kosten bei 1&1 tragen muss. Der Vorbesitzer ist seit Mitte Oktober ausgezogen und hat auch keine Schlüssel mehr zum Haus.
Unser Problem ist aber, dass die DTAG sich auf den noch bestehenden Vertrag mit dem Vorbesitzer des Hauses beruft und die Leitung nicht freigeben will. Es gäbe eine zweite freie Leitung, die die DTAG aber ebenfalls nicht freigibt (Böse Zungen könnten behaupten, das läge daran, dass wir nicht DTAG -Kunde sind und auch nicht werden wollen). Diverse Telefonate zwischen dem Vorbesitzer und der DTAG , sowie uns und unserem Anbieter 1&1 wurden geführt - ergebnislos. Die DTAG stellt sich quer und will erst im März 2017 die Leitung für uns freigeben. Bis dahin sollen wir ohne Internet leben.
Wir sind beide berufstätig und zusätzlich noch im Nebenerwerb selbständig. Ohne Internet können wir einpacken.
Nun habe ich gelesen, dass die DTAG die Leitung freigeben würde, wenn der Vorbesitzer einen Abschaltungsauftrag erteilt. Oder sitzen wir dann auch nach März 2017 ohne Leitung da und können uns per Rauchzeichen mit der Welt verständigen?
Vielen Dank für die Antworten
Vera
Note:
Note:
2847
0
This could help you too
3 years ago
2094
0
2
2 years ago
2108
0
2
4 years ago
342
0
3
Accepted Solution
accepted by
8 years ago
Du kannst als "Fremdkunde" nicht mit der Telekom in Kontakt treten.
Das kann nur deinen Anbieter, also bitte bei 1&1 anklopfen.
Die wollen letztlich ja auch dein Geld.
0
Answer
from
8 years ago
Danke für die Antwort. Problem ist, dass 1&1 von der DTAG ausgebremst wird. Anfragen werden einfach abgewiesen. Der Vorbesitzer unseres Hauses ist aber Kunde bei der DTAG (zumindest solange, wie sein Vertrag noch läuft). Der könnte doch den Auftrag zur Abschaltung stellen, oder?
Danke für die Antwort.
Problem ist, dass 1&1 von der DTAG ausgebremst wird. Anfragen werden einfach abgewiesen.
Der Vorbesitzer unseres Hauses ist aber Kunde bei der DTAG (zumindest solange, wie sein Vertrag noch läuft). Der könnte doch den Auftrag zur Abschaltung stellen, oder?
Du schreibst doch, daß der Vormieter seinen Vertrag gekündigt hat, weil er am Umzugsort bereits den Anbieter 1&1 beauftragt hat und bereits ein geschalteter 1&1 Anschluss vor liegt.
Ein Umzug berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages!
Weißt du denn, ob die Kündigung rechtswirksam ist?
Wurden Kündigungsfristen seitens des Vorbesitzers eingehalten?
Der Vorbesitzer würde aus seiner Sicht gerne haben wollen, dass die TK die möglicherweise unwirksame Kündigung anerkennt und den alten Anschluss "frei" macht.
Die TK besteht auf Vertragserfüllung und hätte wohl gerne am Umzugsort den rechtlich verbindlichen Vertrag fort geführt.
Dann wäre auch der alte Anschluss "frei" geworden.
Da weder der Vorbesitzer noch du einen Vertrag mit der TK eingehen möchte, kann ich die TK zum indest dahin gehend verstehen, dass sie auf Vertragseinhaltung pocht.
So werdet Ihr sehr wahrscheinlich zu keinem Konsenz kommen.
Der Vorbesitzer zahlt jetzt zwei mal (Telekom und 1&1) und die Leitung bleibt somit für dich gesperrt.
Tip:
Wenn der Vorbesitzer wegen der Vertragserfüllung so oder so an die TK zahlen muss, so könnte er zumind. mit der TK über ein Ablöse verhandeln, so daß die Leitung frei wird.
Dazu müßtest du mit den Vorbesitzer sprechen und der Vorbesitzer als Vertragspartner mit der TK.
Kosten neutral wird die ganze Sache aber wohl nicht werden.
Vielleicht läßt der Vorbesitzer besser mit sich reden, wenn man beabsichtigt sich bei einer "Ablöse" zu beteiligen, damit die Leitung schnell frei wird,
Aber daß müßt Ihr wohl unter euch klären.
Answer
from
8 years ago
Kündigung ist wirksam. Der Vormieter hat auch schon mit der DTAG gesprochen und erklärt, dass er die Leitung nicht mehr braucht. Keine Änderung. DTAG blockiert weiter.
Es geht also doch darum, Mitbewerber auszuschalten, denn 1&1 bekommt auch nur Absagen von DTAG
Answer
from
8 years ago
Wenn die Kündigung tatsächlich wirksam ist.
(Das solltest du allerdings hundert prozentig wissen), dann sollte die TK zeitnah zum Kündigungstermin die Leitung frei geben.
In diesem Fall hast du natürlich Recht.
Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, das die Kündigung noch nicht vertragsgemäß vollzogen wurde.
Lass dir die Kündigungsbestätigung (wenn noch nicht geschehen) vom Vorbesitzer zeigen.
Mit der Kündigungsbestätigung könntest du u.U. persönlich weitere Schritte einleiten.
Mein Tip:
Überzeuge dich zu hundert Prozent von der Rechtswirksamkeit der Kündigung durch den Vorbesitzer.
Accepted Solution
accepted by
8 years ago
Unser Problem ist aber, dass die DTAG sich auf den noch bestehenden Vertrag mit dem Vorbesitzer des Hauses beruft und die Leitung nicht freigeben will.
Unser Problem ist aber, dass die DTAG sich auf den noch bestehenden Vertrag mit dem Vorbesitzer des Hauses beruft und die Leitung nicht freigeben will.
Richtig wäre hier zunächst nicht freigeben darf.
Ursache ist der gültige Altvertrag mit dem Vorbessitzer.
Er hat wohl keinen Umzug beauftragt und hat sich allen Anschein nach einen anderen Anbieter von sich aus gewählt, obwohl der alte TK Vertrag für Ihn noch gültig ist.
Schuld an der Misere ist in erster Linie der Vorbesitzer.
Er hätte einfach vorerst keinen neuen Anbieter am Umzugsort wählen dürfen, sondern zunächst durch einen Umzugsauftrag den TK Vertrag erfüllen sollen.
Wenn die vertraglich geregelten Leistungen am Umzugsort von der TK nicht erbracht werden können, hätte er immer noch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.
Die TK besteht auf Vertragserfüllung (ist rechtens). Sie kann den neuen Anschluss anscheinend nicht schalten, da der Anschluss des Vorbesitzers am Umzugsort bereits von einem anderen Anbieter (1&1) geschaltet wurde. Folglich sagt die TK: "Wenn wir mit dem Anschluss nicht umziehen können, so bleibt er dort, wo er ist".
Die TK will demzufolge den Anschluss nicht freigeben, sonden darf es nicht, weil rein rechtlich immer noch ein bestehender Vertrag zwischen dem Vorbesitzer und der TK besteht.
Übrigens ist die TK auch zunächst verpflichtet bestehende Verträge einzuhalten und darf nicht den Vertrag einseitig aufheben.
Vertragsänderungen können nur durch Einwilligung beider Vertragspartner
einvernehmlich vorgenommen werden.
Zu der "Zweit -Leitung " kann ich natürlich nichts sagen, da ich die technischen Voraussetzungen vor Ort nicht kenne.
Ob dir irgendwie geholfen werden kann, weiß ich nicht. Wir Kunden, so denke ich wophl eher nicht.
Deshalb trage deine
Profildaten:
am besten schon mal die Kundendaten unter https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
in deinem Profil eintragen, damit sich das @Telekom-hilft-Team das mal anschauen kann.
(Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
0
Accepted Solution
accepted by
8 years ago
Der Vorbesitze hat nach dem Verkauf des Hauses keine Verfügungsgewalt mehr über das Haus.
Also kann die Telekom auch einen Vertrag, den sie mit dem Vorbesitzer geschlossen hat, nicht im verkauften Haus erfüllen.
Der neue Besitzer könnte mit einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung die Telekom zur Freigabe der Leitung zwingen.
Die Telekom kann aber natürlich eine Entschädigung vom Vorbesitzer verlangen, oder den Vertrag an einem Ort weiterführen, über den der Vorbesitzer die Verfügungsgewalt hat.
0
Answer
from
8 years ago
@Ludwig II
Wenn Sie meinen Thread gelesen hätten, dann hätten Sie erkennen können, dass wir Kontakt mit dem Vorbesitzer hatten und dieser seinerseits Druck auf die DTAG ausgeübt hat. Mit dem Ergebnis: DTAG stellt sich nach wie vor stur.
Es war nicht möglich, rechtzeitig zu kündigen, wenn Vertragslaufzeiten von 1 oder 2 Jahren gängige Praxis sind und das Haus zwischendrin verkauft wurde. Das ist einfach eine ziemlich bescheuerte Anmerkung. Man kann seinen Hausverkauf ja nicht nach der Laufzeit der Verträge mit der DTAG planen. Und noch was: Verträge mit Strom- und Gasanbietern laufen auch mit Jahresverträgen. Und dennoch: Wenn man auszieht - abmelden, neuer Kunde meldet sich an (eventuell bei einem anderen Versorger) - gut ist. Nur die Telekom nutzt die Monopolstellung, die meines Erachtens immer noch besteht, hier schamlos aus und trägt seine Animositäten auf dem Rücken eines Dritten aus, der mit der Sache nichts zu tun hat.
Übrigens könnten Sie sich auch mal im BGB schlau machen. Es kann nämlich ein Vertrag nicht aufrecht erhalten werden, bei dem nicht mehr geleistet werden kann. Die DTAG kann nicht leisten, weil der gute Vorbesitzter nicht mehr wohnt, wo die DTAG leisten möchte. Ergo: Kein Vertrag mehr. Natürlich kann die DTAG dafür eine Entschädigung verlangen, was sie ja auch tut, wenn sie auf den Zahlungen besteht.
Damit ist das Thema für mich geschlossen. Und ich habe wieder gelernt: Niemals zur DTAG als Kunde gehen.
Answer
from
8 years ago
Mein letzter Beitrag dazu:
1. Weshalb sich die DTAG stur stellt, wurde hoffentlich in meinem letzten Beitrag ersichtlich
2.Der Vorbesitzer brauch doch gar nicht zu kündigen. Hier wurde oftmals (auch von @Ludwig II) auf den Umzugsantrag hingewiesen.
3. Wer behauptet denn, dass die TK nicht leisten kann. Kann sie wirklich nicht mehr das am Umzugsort des Vorbesitzers leisten, was vertraglich vereinbart?
Wenn nein umso besser! Spätestens jetzt hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
4. Die Zahlung einer Entschädigung und somit die Möglichkeit zur Aufhebung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen wurde hier auch schon erwähnt.
Anscheinend will der Vorbesitzer aber keine Entschädigung zahlen oder?
Ich denke, wenn er bereit ist, die anfallenden monatlichen Kosten für die Restlaufzeit auf einmal zu zahlen, ist die DTAG auch bereit die Leitung frei zu machen.
Ist dieser Vorschlag denn schon einmal seitens des Vorbesitzers der DTAG unterbreitet worden? Letztendlich muss er die Kosten zusammengefasst bis Mai 2017 doch so oder so zahlen.
Sollte sich die DTAG bei kompletter Zahlung durch den Vertragsnehmer weiterhin dagegen sperren, fände ich das dann aber auch nicht mehr in Ordnung und man könnte dann in der Tat von einer Gängelung der TK sprechen.
Answer
from
8 years ago
@VeraMaria
Um es noch einmal zu schreiben, @juergen3004 hat es auch schon erwähnt, hätte der Vorbesitzer einen Umzug des Anschlusses beauftrag, hätte sich das Problem erst gar nicht gestellt.
Die Telekom ist auch nicht vertragsbrüchig, denn sie kann am vertraglich vereinbarten Ort die Leistung erbringen.
Wahrscheinlich war es aber so, dass der Vorbesitzer irrtümlich der Meinung war, mit dem Hausverkauf wäre er auch der Vertrag mit der Telekom beendet und hat einfach für seine neue Anschrift einen Anschluß bei einem anderen Provider bestellt.(Geiz ist geil...)
Hätte er sich vorher erkundigt und beraten lassen, wäere es erst gar nicht zu dieser Situation gekommen.
Ich bleibe bei meiner Meinung, die unglückliche Situation hat einzig und allein der Vorbesitzer zu verantworten.
Und das war dann auch mein Schlußsatz in diesem Thread.