Müssen die Mieter unterschreiben, damit Glasfaser verlegt wird?

vor 3 Jahren

Hallo,

 

bei uns im Gebäude soll bald (genaue Angaben haben wir nicht, ich vermute nächstes Jahr) Glasfaser verlegt werden. Zuletzt war ich selbst nicht vor Ort, habe aber von mehreren Bewohnern die Info bekommen, dass eine etwas seltsame Person Ihnen Verträge verkaufen wollte, angeblich im Auftrag der Telekom.

 

Fragen dazu:

1) Müssen die Mieter Verträge abschließen, damit Glasfaser verlegt wird, oder geht das auch in umgekehrter Reihenfolge?

2) Aufgrund der bescheidenen Erfahrungen in anderen Objekten wüsste ich gerne vor der Installation genau, was geplant wird, also insbesondere wo Kabel/Glasfaser wie verlegt wird. Dazu wäre es schön bald einen Ansprechpartner zu haben.

5621

34

  • Community Guide

    vor 3 Jahren


    @fibresurf  schrieb:
    ) Müssen die Mieter Verträge abschließen, damit Glasfaser verlegt wird, oder geht das auch in umgekehrter Reihenfolge?

    Der Eigentümer ist dafür zuständig und muss die Anzahl der Wohneinheiten angeben..

     

     

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @Marcel2605  schrieb:

    Weitere Informationen und Hilfestellung könnte @Gelöschter Nutzer  euch übermitteln.

     

     


    Ahoi Fröhlich Da war er gestern schon entschwunden. 

    Also, der Mieter löst eine Vorbestellung mit Produktwunsch aus zu dieser Vorbestellung muss er alle Kontaktdaten des Eigentümers angeben. Name, Mail, Mofu Nummer usw.. Mit der Vorbestellung wird der Eigentümer durch die Telekom angeschrieben um zu prüfen ob er mit dem Bau einverstanden ist und dann nimmt es seinen Weg mit dem GNV . Eigentümer kann zwar sagen nö will ich nicht, wäre dann aber ziemlich blöd Zwinkernd 

     

    PS: Es ist aber auch hier abhängig von der Ausbau Art. Kann durchaus, ortsabhängig, sein das erst einmal nur eine genrelle VVM läuft um zu sondieren wer Interesse hat. Aber einem gewissen Prozentziel wird dann der Ausbau angestossen. 

  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Das wird eine Vorerkundung sein, ob sich ein Ausbau wirtschaftlich darstellen lässt.

    Solche Vorverträge sind daraus üblich.

    Wenn das nicht zusammenkommt wird vermutlich nicht ausgebaut.

     

    kommt auf die Modalitäten an die in diesem Gebiet vereinbart wurden. 

    26

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo zusammen,

    in der Regel ist es so, dass der Mieter eine Vorbestellung des gewünschten Tarifs aufgibt.
    Dabei müssen dann auch die Kontaktdaten des Eigentümers bzw. Vermieters angeben werden, damit mit ihm alles Weitere abgesprochen werden kann.

    @fibresurf Wir können auch gerne mal telefonieren, um offene Fragen zu klären.
    Hinterlege dafür dann bitte eine Rückrufnummer im Profil.

    Gruß
    Max Ba.

  • vor 3 Jahren

    Als Mieter hat man gar keine Entscheidungsgewalt darüber, ob die Wohnung mit Glasfaser erschlossen wird.

    Erst wenn der Hauseigentümer/Vermieter die Infrastruktur herstellt, (oder herstellen läßt) kann man als Mieter über einen Vertrag nachdenken.

    Bei uns ins es sogar so, dass man sich als Mieter freiwillig an den Kosten beteiligen muß - frei nach dem Motto: "Du willst Glasfaser, dann zahle auch dafür!"

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @wizer  schrieb:
    Was hat die Regierung da wieder für einen Blödsinn verzapft? Das heisst ja dann, dass der Mieter für etwas zahlen muss was er vielleicht garnicht will?

    Genau so wird es kommen.

    Der Vermieter kann für die Erschließung 60 Euro im Jahr auf die Betriebskosten umlegen, für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren. (9 Jahre sind höchstens möglich)

    Wenn der Vermieter bis 2024 die Wohnung mit einem Glasferseranschluß ausstattet, oder rückwirkend seit 2015 ausgestattet hat, muß der Mieter sich an den Kosten beteiligen - ungeachtet ob der Glasferseranschluß im Nachhinein auch genutzt wird. (Ähnlich wie bei Kabelfernsehen)

    Glasfaserausbau: Kosten sollen befristet und gedeckelt umgelegt werden können

    Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) legt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, künftig nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. Doch es gibt eine Übergangsfrist: Bis zum 30.6.2024 gilt noch das sogenannte Nebenkostenprivileg (auch Umlagefähigkeit). Ab dem 1.7.2024 haben dann die Mieter die Wahlfreiheit und können selbst bestimmen, welchen Anbieter sie haben wollen – oder ob sie ganz verzichten.

    Gleichzeitig soll die Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur gepusht werden. Hat ein Wohnungsvermieter neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, kann er seinen Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" berechnen. Der Umlagebetrag wird auf maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 Euro) begrenzt und wird zeitlich befristet gelten – regelmäßig bis fünf Jahre, höchstens neun Jahre.

    Die Neuregelung schaffe "einen klaren Investitionsanreiz für den Vermieter", um in Glasfaserleitungen zu investieren, lobten die SPD-Berichterstatter Falko Mohrs und Gustav Herzog den Entwurf. Die Deckelung auf 60 Euro pro Jahr und Wohnung sei ein ausreichender finanzieller Anreiz, meint Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). Nicht ganz so euphorisch ist die Wohnungswirtschaft.

    https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/novelle-des-telekommunikationsgesetzes_84342_523396.html


    Ich habe bereits mit meinem Vermieter gesprochen das ich kein Glasfaser haben will-, bereits Vectoring über die Telekom beziehe und keine Notwendigkeit sehe.

    Falls irgendwann doch Bedarf besteht, soll ich meine Wohnung selber erschließen.

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

2744

0

3

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

175

0

3

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

257

0

3