Gelöst

Müssen uralte Leihtelefone nach Kündigung des Vertrages noch zurückgesandt werden?

vor 3 Jahren

Guten Tag,

 

ich würde gerne wissen, ob eigentlich nach der Kündigung eines uralten Festnetzvertrages das damals noch verpflichtende Leihtelefon heutzutage überhaupt noch zurückgegeben werden soll oder ob ich es dann später selber beim Wertstoffhof entsorgen kann?

 

Es handelt sich um so ein typisches graues Telefon mit Wählscheibe aus den 60er oder 70er Jahren.

Ob es überhaupt noch tadellos funktioniert, ist mir momentan nicht bekannt.

 

So ein altes Telefon zur Entsorgung extra erst noch zu der Telekom zurückschicken oder bei einem Laden abgeben zu müssen erscheint mir doch irgendwie unsinnig...

 

Vor 30 oder 40 Jahren sollten wir unser eigenes Wählscheibentelefon noch in einer Filiale abgeben.

Aber neu vermieten können sie es ja nicht mehr...?

 

Gibt es bei der Telekom eine Richtlinie, wie in diesen Fällen zu verfahren ist?

 

Vielen Dank!

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