Neue Spielregeln für DSL?

vor 12 Jahren

Es gibt aktuell keine Änderung der Tarife.

In unserem Blog
http://blogs.telekom.com/2013/03/22/neue-spielregeln-fuer-dsl/

finden Sie alle verfügbaren Informationen und die Möglichkeit der Kommentierung.

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    • vor 12 Jahren

      Aber gut, ich will nichts behaupten, ein Anwalt sollte es eigentlich wissen.

      Ich weiß nur, dass ich letztens bei meiner AachenMünchener ordentlich auf Charme-Offensive gehen musste, BGH 2012 Urteil hin-oder-her. Ich hatte meine Rentenversicherung 2009 gekündigt, der Rückkaufswert (Leistung) wurde um Stornoabzug korrigiert. Da musste ich mich schon anbiedern und wurde belohnt! Die haben den Stornoabzug noch rausgerückt und auf Kulanz nachreguliert (ausbezahlt).

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    • vor 12 Jahren

      @ UlrichZ .. zunächst einmal, den Beitrag kann man noch sehen.
      Nur mal nebenbei, an meinem Arbeitsplatz kann ich diesen Beitrag nicht sehen, hier wird gefiltert.

      Wenn ich eine 50MBIT Leitung zahle und ständig zwischen 27.968 und 33.00 daher dümpele, werden zwar 50Mbit in Rechnung gestellt, die ich aber nie erreiche.

      Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.
      Da wird Dir die Telekom sagen, dass Du nicht maximal sondern minimal zahlst - Du zahlst 27.968 und bekommst, wenn die Bedingungen stimmen, unentgeltlich mehr. Du siehst, die Sache kann von zwei Seiten gesehen werden. Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).

      Gruß Ulrich

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    • vor 12 Jahren

      Tip: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang eingefordert werden.



      Tip:

      Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang

      eingefordert werden.


      Tip:

      Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang

      eingefordert werden.

      ...in der Theorie, Ansprüche verjähren, sie durchzusetzen eher unwahrscheinlich.

      Im Beitrag forderte der Kunde rückwirkend für 10 Jahre (mit anwaltlicher Unterstützung).

      Also scheint es zumindest für 10 Jahre möglich zu sein die Ansprüche durchzusetzen(Verjährungsfrist größer gleich 10 Jahre).


      Behaupten kann ich natürlich auch Nichts (bin kein Anwalt).

      Wenn die Verjährungsfrist nur 3 Jahre läuft, dann ist es eben so.

      Also Korrektur: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang, entsprechend der Verjährungsfrist, eingefordert werden.

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    • vor 12 Jahren

      Da hast Du auch Recht, ich habe auch die Printversion und in dem Artikel geht es darum, wer Zugangsdaten rausrückt und wer nicht. Einer der ....... genannten ist eine Telekom Tochter, ein Anderer steht in der Liste als Zugangsdatenverweigerer und die anderen beiden Übrigen spielen bundesweit keine Rolle, zumindestens hier kann ich die nicht als Provider nutzen.

      Da hast Du auch Recht, ich habe auch die Printversion und in dem Artikel geht es darum, wer Zugangsdaten rausrückt und wer nicht. Einer der ....... genannten ist eine Telekom Tochter, ein Anderer steht in der Liste als Zugangsdatenverweigerer und die anderen beiden Übrigen spielen bundesweit keine Rolle, zumindestens hier kann ich die nicht als Provider nutzen.
      Da hast Du auch Recht, ich habe auch die Printversion und in dem Artikel geht es darum, wer Zugangsdaten rausrückt und wer nicht. Einer der ....... genannten ist eine Telekom Tochter, ein Anderer steht in der Liste als Zugangsdatenverweigerer und die anderen beiden Übrigen spielen bundesweit keine Rolle, zumindestens hier kann ich die nicht als Provider nutzen.



      Klar doch - Du bist auch der Nabel der Welt

      Nur weil ein Provider bei dir vor Ort nicht verfügbar ist, darf man ihn nicht nennen ?

      Im Übrigen sind deine Informationen (somit auch die im Artikel) veraltet - ich gehe davon aus, der "Zugangsdatenverweigerer" soll Vodafone sein ?

      1. Die DSL-Daten hat man auf Nachfrage bei der Hotline schon immer bekommen.
      2. auch Früher hat man als Komfort-Kunde die VoIP-Daten bekommen - als Standard-Kunde konnte man die Daten nach 5 Minuten Inet-Recherche aus der Easybox auslesen.
      3. seit mehreren Monaten bekommt man auch als Standard-Kunde die VoIP-Daten auf Anfrage mitgeteilt.

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    • vor 12 Jahren

      Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-). Gruß Ulrich

      Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).

      Gruß Ulrich
      Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).

      Gruß Ulrich

      Bitte nicht, die haben Besseres zutun als sich mit so belanglosem Käse zu beschäftigen, daran verdienen nur die Anwälte. Einfach das Gespräch mit dem Anbieter suchen.

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    • vor 12 Jahren

      @ UlrichZ .. zunächst einmal, den Beitrag kann man noch sehen.


      @ UlrichZ .. zunächst einmal, den Beitrag kann man noch sehen.

      @ UlrichZ .. zunächst einmal, den Beitrag kann man noch sehen.

      Nur mal nebenbei, an meinem Arbeitsplatz kann ich diesen Beitrag nicht sehen, hier wird gefiltert.

      Wenn ich eine 50MBIT Leitung zahle und ständig zwischen 27.968 und 33.00 daher dümpele, werden zwar 50Mbit in Rechnung gestellt, die ich aber nie erreiche. Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.

      Wenn ich eine 50MBIT Leitung zahle und ständig zwischen 27.968 und 33.00 daher dümpele, werden zwar 50Mbit in Rechnung gestellt, die ich aber nie erreiche.

      Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.
      Wenn ich eine 50MBIT Leitung zahle und ständig zwischen 27.968 und 33.00 daher dümpele, werden zwar 50Mbit in Rechnung gestellt, die ich aber nie erreiche.

      Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.

      Da wird Dir die Telekom sagen, dass Du nicht maximal sondern minimal zahlst - Du zahlst 27.968 und bekommst, wenn die Bedingungen stimmen, unentgeltlich mehr. Du siehst, die Sache kann von zwei Seiten gesehen werden. Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).

      Gruß Ulrich


      Bin mal gespannt wann von Dir ein Beitrag "Kontra Telekom kommt".

      Egal was die Telekom vor hat, Dir scheint alles zu gefallen und siehst alles aus dem Blickwinkel der Telekom.

      Na zumindest einer, der der Telekom in allen Lagen die Stange hält.
      Solche Kunden muss es eben auch geben *nun_tja


      ..und nein, wer mit VDSL50 oder VDSL25 wirbt zahlt auch zunächst dafür und nicht für ca. 40% weniger.

      Ich hoffe dass die Gerichte entscheiden werden, dass die "von - bis Angaben" nicht "vertragsgemäß" sind (zumind.nicht in den Größenordnungen)und gekippt werden.

      Gruss
      Robin

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    • vor 12 Jahren

      Hier schreiben auch einige Mitarbeiter und haben deshalb gar keine Möglichkeit den Service der Telekom zu kritisieren. Zwinkernd

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    • vor 12 Jahren

      Hier schreiben auch einige Mitarbeiter und haben deshalb gar keine Möglichkeit den Service der Telekom zu kritisieren. ;)


      Hier schreiben auch einige Mitarbeiter und haben deshalb gar keine Möglichkeit den Service der Telekom zu kritisieren. ;)

      Hier schreiben auch einige Mitarbeiter und haben deshalb gar keine Möglichkeit den Service der Telekom zu kritisieren. ;)



      Gedacht habe ich auch schon dran, will aber keinen was unterstellen.

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    • vor 12 Jahren

      Bin kein MA, ist auch gut so. Ich kann mich schlecht zurücknehmen, wenn's angebracht wäre. Und nach den letzten heißen Telekom Wochen, oh je. Wenn ich was zu sagen und/oder schreiben habe, knallt das volle Breitseite raus.

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    • vor 12 Jahren

      Hier fühlt sich der Falsche angesprochen

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