Gelöst

Reaktivierung inaktiver Mitversorgung

vor 8 Stunden

Hallo zusammen, 

folgende Situation: Ich habe vor einigen Jahren eine Doppelhaushälfte aus den 50ern gekauft. Es gibt einen Anbau vor der alten Haustür, also quasi einen neuen Eingangsbereich (beheizt), der in den 70ern entstanden ist. In diesem Raum befindet sich der alte APL der Post, an den ich angeschlossen bin und über die Telekom mit DSL versorgt werde. Mein Nachbar ist vor einem Jahr verstorben, der hatte zwar immer ein altes Festnetztelefon im Haus stehen, aber war wohl nicht mehr angeschlossen, hat nur noch über Handy telefoniert und hatte auch kein Internet. Die DHH des verstorbenen Nachbarn wurde nun verkauft und saniert, und der Käufer ist auf der Suche nach dem APL , weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde.  Von der Telekom hat er scheinbar die Auskunft erhalten, daß es nur den APL bei mir gibt, über den er dann mitversorgt werden müßte. Im Grundbuch gibt es dazu keinen Eintrag. Prinzipiell habe ich auch nichts gegen eine Mitversorgung , das Problem ist allerdings, daß dafür ein Kabel zu mir verlegt werden müßte (warum auch immer, scheinbar war die andere DHH nie angeschlossen, was ich allerdings merkwürdig fände). Wenn sich der APL im Keller befände, wäre das ja kein Thema, aber in diesem Fall wird dann wohl die Außenwand durchbohrt werden müssen, und ich möchte eigentlich nicht, daß hier ein Eingriff in die Bausubstanz stattfindet ... zumal ich sowieso damit rechne, daß es in absehbarer Zeit mal Glasfaser geben wird (es läuft bereits eine Initiative des Landkreises) ... aktuell bekomme ich hier max 16 mbit/s, real eher 10 mbit/s. 

Die Frage ist jetzt, ob ich einen Eingriff in die Bausubstanz dulden muß? Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen. 

Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen.

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vor 5 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 8 Stunden

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Hier muss ein eigener Hausanschluss bestellt werden 

      5

      von

      vor 5 Stunden

      @Marcel2605 

      Marcel2605

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Hier muss ein eigener Hausanschluss bestellt werden 

      Marcel2605

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Kann man so nicht pauschal sagen.

      Wenn die Häuser durch Gebäudeteile untrennbar verbunden sind, wie zum Beispiel gemeinsamer E-Raum, gemeinsame Heizung oder ähnliches, dann wird man auch im Jahr 2026 noch eine Mitversorgung bauen. 

      von

      vor 5 Stunden

      Hubert Eder

      Kann man so nicht pauschal sagen.

      Wenn die Häuser durch Gebäudeteile untrennbar verbunden sind, wie zum Beispiel gemeinsamer E-Raum, gemeinsame Heizung oder ähnliches, dann wird man auch im Jahr 2026 noch eine Mitversorgung bauen. 

      @Marcel2605 

      Marcel2605

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Hier muss ein eigener Hausanschluss bestellt werden 

      Marcel2605

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Kann man so nicht pauschal sagen.

      Wenn die Häuser durch Gebäudeteile untrennbar verbunden sind, wie zum Beispiel gemeinsamer E-Raum, gemeinsame Heizung oder ähnliches, dann wird man auch im Jahr 2026 noch eine Mitversorgung bauen. 

      Hubert Eder

      Kann man so nicht pauschal sagen.

      Wenn die Häuser durch Gebäudeteile untrennbar verbunden sind, wie zum Beispiel gemeinsamer E-Raum, gemeinsame Heizung oder ähnliches, dann wird man auch im Jahr 2026 noch eine Mitversorgung bauen. 

      Danke für die Info @Hubert Eder 

      0

      von

      vor 5 Stunden

      Hubert Eder

      Wenn die Häuser durch Gebäudeteile untrennbar verbunden sind, wie zum Beispiel gemeinsamer E-Raum, gemeinsame Heizung oder ähnliches, dann wird man auch im Jahr 2026 noch eine Mitversorgung bauen. 

      @Marcel2605 

      Marcel2605

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Hier muss ein eigener Hausanschluss bestellt werden 

      Marcel2605

      Heute werden solche Mitversorgung nicht mehr genutzt

      Kann man so nicht pauschal sagen.

      Wenn die Häuser durch Gebäudeteile untrennbar verbunden sind, wie zum Beispiel gemeinsamer E-Raum, gemeinsame Heizung oder ähnliches, dann wird man auch im Jahr 2026 noch eine Mitversorgung bauen. 

      Hubert Eder

      Wenn die Häuser durch Gebäudeteile untrennbar verbunden sind, wie zum Beispiel gemeinsamer E-Raum, gemeinsame Heizung oder ähnliches, dann wird man auch im Jahr 2026 noch eine Mitversorgung bauen. 

      So nicht ganz der Tenor. Sprech PTI : Jede eigene Hausnummer ein eigener APL . Da ist aber der gemeinsame HWR nicht die zentrale Frage sondern die klare Zuordnung der Adresse in der Doku.  Habe in den letzten 5 Jahren nicht eine MV mehr bauen lassen oder ist mir unter die Finger gekommen. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Hallo @DocHoliday77 

      DocHoliday77

      weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde. 

      Hallo zusammen, 

      folgende Situation: Ich habe vor einigen Jahren eine Doppelhaushälfte aus den 50ern gekauft. Es gibt einen Anbau vor der alten Haustür, also quasi einen neuen Eingangsbereich (beheizt), der in den 70ern entstanden ist. In diesem Raum befindet sich der alte APL der Post, an den ich angeschlossen bin und über die Telekom mit DSL versorgt werde. Mein Nachbar ist vor einem Jahr verstorben, der hatte zwar immer ein altes Festnetztelefon im Haus stehen, aber war wohl nicht mehr angeschlossen, hat nur noch über Handy telefoniert und hatte auch kein Internet. Die DHH des verstorbenen Nachbarn wurde nun verkauft und saniert, und der Käufer ist auf der Suche nach dem APL , weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde.  Von der Telekom hat er scheinbar die Auskunft erhalten, daß es nur den APL bei mir gibt, über den er dann mitversorgt werden müßte. Im Grundbuch gibt es dazu keinen Eintrag. Prinzipiell habe ich auch nichts gegen eine Mitversorgung , das Problem ist allerdings, daß dafür ein Kabel zu mir verlegt werden müßte (warum auch immer, scheinbar war die andere DHH nie angeschlossen, was ich allerdings merkwürdig fände). Wenn sich der APL im Keller befände, wäre das ja kein Thema, aber in diesem Fall wird dann wohl die Außenwand durchbohrt werden müssen, und ich möchte eigentlich nicht, daß hier ein Eingriff in die Bausubstanz stattfindet ... zumal ich sowieso damit rechne, daß es in absehbarer Zeit mal Glasfaser geben wird (es läuft bereits eine Initiative des Landkreises) ... aktuell bekomme ich hier max 16 mbit/s, real eher 10 mbit/s. 

      Die Frage ist jetzt, ob ich einen Eingriff in die Bausubstanz dulden muß? Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen. 

      Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen.

      DocHoliday77

      weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde. 

      Dann gibt es in den Systemen auch keine Mitversorgung .

      Wenn eine Adresse ins System eingegeben wird, wird geschaut, ob eine APL -Nummer für diese Adresse hinterlegt ist. Ob sich dieser an der besagten Adresse befindet oder im Nachbarhaus, ist dem System egal, weil das ist das Problem des Einrichters. Für das IV-System hat das keine Relevanz. Es zählt nur: gibt es einen hinterlegten APL oder gibt es keinen. 

      1

      von

      vor 5 Stunden

      Hubert Eder
      Hallo @DocHoliday77  Dann gibt es in den Systemen auch keine Mitversorgung . Wenn eine Adresse ins System eingegeben wird, wird geschaut, ob eine APL -Nummer für diese Adresse hinterlegt ist. Ob sich dieser an der besagten Adresse befindet oder im Nachbarhaus, ist dem System egal, weil das ist das Problem des Einrichters. Für das IV-System hat das keine Relevanz. Es zählt nur: gibt es einen hinterlegten APL oder gibt es keinen. 

      Hallo @DocHoliday77 

      DocHoliday77

      weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde. 

      Hallo zusammen, 

      folgende Situation: Ich habe vor einigen Jahren eine Doppelhaushälfte aus den 50ern gekauft. Es gibt einen Anbau vor der alten Haustür, also quasi einen neuen Eingangsbereich (beheizt), der in den 70ern entstanden ist. In diesem Raum befindet sich der alte APL der Post, an den ich angeschlossen bin und über die Telekom mit DSL versorgt werde. Mein Nachbar ist vor einem Jahr verstorben, der hatte zwar immer ein altes Festnetztelefon im Haus stehen, aber war wohl nicht mehr angeschlossen, hat nur noch über Handy telefoniert und hatte auch kein Internet. Die DHH des verstorbenen Nachbarn wurde nun verkauft und saniert, und der Käufer ist auf der Suche nach dem APL , weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde.  Von der Telekom hat er scheinbar die Auskunft erhalten, daß es nur den APL bei mir gibt, über den er dann mitversorgt werden müßte. Im Grundbuch gibt es dazu keinen Eintrag. Prinzipiell habe ich auch nichts gegen eine Mitversorgung , das Problem ist allerdings, daß dafür ein Kabel zu mir verlegt werden müßte (warum auch immer, scheinbar war die andere DHH nie angeschlossen, was ich allerdings merkwürdig fände). Wenn sich der APL im Keller befände, wäre das ja kein Thema, aber in diesem Fall wird dann wohl die Außenwand durchbohrt werden müssen, und ich möchte eigentlich nicht, daß hier ein Eingriff in die Bausubstanz stattfindet ... zumal ich sowieso damit rechne, daß es in absehbarer Zeit mal Glasfaser geben wird (es läuft bereits eine Initiative des Landkreises) ... aktuell bekomme ich hier max 16 mbit/s, real eher 10 mbit/s. 

      Die Frage ist jetzt, ob ich einen Eingriff in die Bausubstanz dulden muß? Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen. 

      Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen.

      DocHoliday77

      weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde. 

      Dann gibt es in den Systemen auch keine Mitversorgung .

      Wenn eine Adresse ins System eingegeben wird, wird geschaut, ob eine APL -Nummer für diese Adresse hinterlegt ist. Ob sich dieser an der besagten Adresse befindet oder im Nachbarhaus, ist dem System egal, weil das ist das Problem des Einrichters. Für das IV-System hat das keine Relevanz. Es zählt nur: gibt es einen hinterlegten APL oder gibt es keinen. 

      Hubert Eder

      Hallo @DocHoliday77 

      DocHoliday77

      weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde. 

      Hallo zusammen, 

      folgende Situation: Ich habe vor einigen Jahren eine Doppelhaushälfte aus den 50ern gekauft. Es gibt einen Anbau vor der alten Haustür, also quasi einen neuen Eingangsbereich (beheizt), der in den 70ern entstanden ist. In diesem Raum befindet sich der alte APL der Post, an den ich angeschlossen bin und über die Telekom mit DSL versorgt werde. Mein Nachbar ist vor einem Jahr verstorben, der hatte zwar immer ein altes Festnetztelefon im Haus stehen, aber war wohl nicht mehr angeschlossen, hat nur noch über Handy telefoniert und hatte auch kein Internet. Die DHH des verstorbenen Nachbarn wurde nun verkauft und saniert, und der Käufer ist auf der Suche nach dem APL , weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde.  Von der Telekom hat er scheinbar die Auskunft erhalten, daß es nur den APL bei mir gibt, über den er dann mitversorgt werden müßte. Im Grundbuch gibt es dazu keinen Eintrag. Prinzipiell habe ich auch nichts gegen eine Mitversorgung , das Problem ist allerdings, daß dafür ein Kabel zu mir verlegt werden müßte (warum auch immer, scheinbar war die andere DHH nie angeschlossen, was ich allerdings merkwürdig fände). Wenn sich der APL im Keller befände, wäre das ja kein Thema, aber in diesem Fall wird dann wohl die Außenwand durchbohrt werden müssen, und ich möchte eigentlich nicht, daß hier ein Eingriff in die Bausubstanz stattfindet ... zumal ich sowieso damit rechne, daß es in absehbarer Zeit mal Glasfaser geben wird (es läuft bereits eine Initiative des Landkreises) ... aktuell bekomme ich hier max 16 mbit/s, real eher 10 mbit/s. 

      Die Frage ist jetzt, ob ich einen Eingriff in die Bausubstanz dulden muß? Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen. 

      Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen.

      DocHoliday77

      weil die Adresse bei der Verfügbarkeitsprüfung nicht gefunden wurde. 

      Dann gibt es in den Systemen auch keine Mitversorgung .

      Wenn eine Adresse ins System eingegeben wird, wird geschaut, ob eine APL -Nummer für diese Adresse hinterlegt ist. Ob sich dieser an der besagten Adresse befindet oder im Nachbarhaus, ist dem System egal, weil das ist das Problem des Einrichters. Für das IV-System hat das keine Relevanz. Es zählt nur: gibt es einen hinterlegten APL oder gibt es keinen. 

      Ok, das ist interessant, vielen Dank für die Info @Hubert Eder  ... dann werde ich darüber noch mal mit dem neuen Nachbarn reden müssen, welche Informationen er denn dazu genau erhalten hat. Vielleicht haben die ja auch gesagt, wenn ich zustimme, dann kann er an meinen APL angeschlossen werden ... wäre wahrscheinlich die schnellste und einfachste Lösung für ihn ... dafür lasse ich mir aber kein Loch in die Hauswand bohren. 

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