Restwert Speedport 920V bei Vertragsende nach 5 Jahren

vor 11 Jahren

Hallo,

 

unser VDSL Vertrag wird wg dieser IP Anschluss Umstellungen nun umziehen zu einem Mitbewerber. Am Anschluss läuft seitjeher ein gemieteter 920v, bis zum Auslaufen des Vertrages sind es genau 5 Jahre, d.h. ca 220 Euro Mietkosten, also etwas mehr als der Kaufpreis von 199,- damals.

 

Das Gerät ist auch schon ausgelaufen im Vertrieb, das SSL Zertifikat des Frontends abgelaufen trotz Sicherheitsupdate vor ein paar Monaten.

 

Was ist, wenn ich das Gerät nach Ablauf des Vertrages behalten möchte? Was wird das kosten? Ggf gar nichts, weil eben schon mehr als bezahlt und nicht mehr vermietbar?

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vor 11 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 11 Jahren

      Hallo,

       

      ich würde sagen so zwischen 20 & 30 Euro, mehr kann man leider dafür nicht erwarten.

       

      Es empfiehlt sich i.d. Regel immer ein Gerät zu kaufen, beim Neuvertrag darauf achten.

       

      VG - Walter

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      von

      vor 11 Jahren

      Beim Neuvertrag habe ich ja ein Neugerät, eins was die Telekom ja leider nicht vertreibt (auch ein Grund, neben dem Preis, nicht hier zu bleiben).

      Den 920v will ich als Fallback behalten, da der Anschluss doch ab und an eine Störung hatte, was stets am VDSLAM-Kasten lag, aber die Störungsleute immer erstmal alles auf den Router schieben und deshalb hier selten binnen 24h einer anrückte, um die Störung zu beheben. Also wäre der als Anschluss-läuft-wirklich-nicht-Router-ist-OK-Detektor ganz hilfreich für den Notfall.

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    • vor 11 Jahren

      Ich würde mich mal durch die Threads wühlen der letzten Woche, wegen unberechtigter Schadenersatzforderungen. Da kannst Du dran ablesen wie die ticken.

       

      Grundsätzlich würde ich nach 4 Jahren persönlich von Restwert 0 ausgehen, da offiziell diese Geräte nicht mehr durch Softwareupdates unterstützt werden. Aber mit dieser Meinung könnte ich recht allein sein.

       

      Dessen ungeachtet kannst Du Dein Ersuchen ja mal schriftlich per Mail an die Telekom schicken. Toll wäre ein Feedback hier.

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    • vor 11 Jahren

      Ich kann Dir nicht sagen wieviel die Telekom Dir berechnen wird, wenn Du den W920V nicht zurückschickst.

       

      Ich kann Dir aber sagen, dass Du - egal wie hoch der Betrag auch sei (meine Schätzung nach dieser Zeit 30-40  Euro) - dadurch nicht Eigentümer wirst, es handelt sich nicht um einen Kauf. Die Telekom bleibt da Eigentümerin und (zumindest im Prinzip) wenn Du diesen Router an einem anderen Telekomanschluss ranhängst, dann wird/könnte die Telekom in der Regel vermutlich auch erfahren, wo sich ihr Eigentum befindet. Relevanter ist aus Telekomsicht, dass Du durch diese Zahlung keinen Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung erhältst.

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      von

      vor 11 Jahren

      Man zahlt doch m.E. keinen Schadenersatz, sondern eine Restwert-Ablösesumme und wird somit Eigentümer. Die Telekom selbst haftet danach eben nicht mehr bei Defekten, wie bei der Miete. Ist halt einfach nur ein Kauf eines Gebrauchtgerätes. Alles andere macht ja keinen Sinn.

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    • vor 11 Jahren

      Das mit dem Geld ist erst einmal zweitrangig. Auch bin ich der Meinung, dass du mach Zahlung des Schadensersatzes sehr wohl,Eigentümer bist.

      ABER: du kannst das Gerät nirgendwo betreiben und auch die gespeicherten Aufnahmen nicht mehr ansehen. Was willst du also damit?

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      von

      vor 11 Jahren

      Man zahlt doch m.E. keinen Schadenersatz, sondern eine Restwert-Ablösesumme und wird somit Eigentümer. Die Telekom selbst haftet danach eben nicht mehr bei Defekten, wie bei der Miete. Ist halt einfach nur ein Kauf eines Gebrauchtgerätes. Alles andere macht ja keinen Sinn.

      Der 920v ist ein VDSL-Router, kein Festplatten-Receiver... Zwinkernd

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    • vor 11 Jahren

       

       

      Hallo an alle!

       

      @mike3k : Schade, dass Sie zum Mitbewerber wechseln. L Darf ich fragen, warum Sie keinen IP-Anschluss haben möchten? Ich würde Sie gerne zum Bleiben überzeugen.

       

      Zum Router – Diesen haben Sie gemietet. Und wenn Sie ihn nicht mehr nutzen möchten, schicken Sie die Kündigung und das Gerät einfach an uns zurück. Wenn Sie nur kündigen und den Speedport nicht zurück senden, wird Ihnen das Gerät in Rechnung gestellt. Wir berechnen den Restwert und die Versandkosten. Dann gehört Ihnen die Hardware. In der Rechnung wird der Punkt als „Schadensersatzforderung“ deklariert.

       

      Viele Grüße Julia C.

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      von

      vor 11 Jahren

      @Stefan
      Der von Dir angesprochene Fakt ist nicht allen so glasklar. Im übrigen muß das nicht so sein, wenn der neue Anbieter einen eigenen DSLAM mit Verbindung zu Telekom-eigenen in der Nähe hat.

      Vielen Usern ist auch nicht klar, das der neue Anbieter erst nach erfolgtem Auftrag eine eigene Leitungsmessung durchführt und DANACH erst die AB mit der wirklich schaltbaren Bandbreite verschickt.
      Werbestrategie halt...

       

      Edit: Der größte Wert dieses Forums besteht für mich darin, das ich aus den Fehlern der anderen lernen kann Zwinkernd

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      von

      vor 11 Jahren

      Du hast recht, es MUSS nicht der gleiche DSLAM sein - wird es aber in der REGEL
      Wer baut schon einen eigenen DSLAM mit VDSL neben den Telekom DSLAM mit VDSL.

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      von

      vor 11 Jahren

      Die Bandbreite ist höher, da gleich VDSL-50 geschaltet wird. Bisher hatte ich 25, damals hat 50 mehr gekostet als 25. Das von der Telekom später angebotene kostenfreie Upgrade auf 50 hat nicht geklappt, im T-Punkt sagte man, am Anschluss sei gar kein VDSL möglich... Da wir keinen Bock auf Probleme hatten (die Einrichtung nach der Bestellung war schon Stress pur), haben wir es gelassen. Die 25 haben gereicht und waren auch nur nötig, da normales DSL nur mit Tröpfchen-Bandbreite ging. Der VDSLAM steht btw direkt vor der Tür!

      D.h. anschluss technisch wird sich bei uns nichts ändern...

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    • vor 11 Jahren

      Da ich diesen Router (aber als FritzBox 7570 gefirmt) selbst seit über 5 Jahren im Einsatz bei mir habe, kann ich nur empfehlen: behalte ihn, der ist super! Fröhlich

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    • vor 11 Jahren

      Hallo zusammen!

       

      @mike3k : Vielen Dank für Ihr Feedback. Bekommen Sie denn beim Mitbewerber keinen IP-Anschluss? Denn normalerweise stellen alle Anbieter Ihr Netz nach und nach auf die neue Technik um.

      Ich berate Sie auch gerne telefonisch zu unseren Tarifen und vielleicht finden wir doch noch etwas, was für beide Seiten passt. Fröhlich

       

      Vorab berechnen kann ich Ihnen die „Schadensersatzforderung“ leider nicht. Aber wenn Sie neue Hardware vom anderen Anbieter bekommen, benötigen Sie den Speedport doch auch nicht mehr, oder? Obwohl sich der Speedport als Deko sicherlich auch gebrauchen lässt. Fröhlich

       

      Viele Grüße

      Julia C.

       

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