Gelöst

Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes?

vor 6 Jahren

Hallo, 

 

in meiner aktuellen Rechnung findet sich ein Posten mit Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes? Um was genau handelt es sich hier?

Mein alter Vertrag ist ausgelaufen und ich nutze den Mediareceiver weiter in meinem neuen Vertrag, dieser wurde seitdem auch entsprechend berechnet. Auf eine Rücksendung wurde ich nicht hingewiesen. Müsste ich diesen zurückschicken und einen neuen bestellen? Macht ja keinen Sinn. Schien auch zunächst alles in Ordnung. Können Sie das entsprechend wieder umstellen und die Miete wieder einstellen?

 

Danke und viele Grüße

Manuel 

1676

6

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @Manny1983 schön, dass Du erneut den Weg zu uns gefunden hast. Fröhlich

    Ich habe mir das gerade mal angeschaut und in der Tat wurde der MR 401 bei der Kündigung des Anschluss mit gekündigt, sodass dieser hätte zurück geschickt werden müssen. Da dies innnerhalb der Frist nicht passiert ist, wurde der Schadenersatz berechnet. Da wir im voraus berechnen, taucht dieser auch noch als Mietgerät auf der aktuellen Rechnung auf, beim nächsten mal dann nicht mehr. Da der MR 401 bei uns nicht mehr hinterlegt ist, kann ich keine Umstellung auf ein Mietgerät machen. (geht so oder so nicht)

    Es würde auch nichts bringen, dass Gerät jetzt zurück zu senden und ein neues zur Miete zu beauftragen, da es jetzt bereits in Deinen Besitz über gegangen ist.

    Grüße Anne W.

    1

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Anne W.

    Es würde auch nichts bringen, dass Gerät jetzt zurück zu senden und ein neues zur Miete zu beauftragen, da es jetzt bereits in Deinen Besitz über gegangen ist.

    Es würde auch nichts bringen, dass Gerät jetzt zurück zu senden und ein neues zur Miete zu beauftragen, da es jetzt bereits in Deinen Besitz über gegangen ist.
    Anne W.
    Es würde auch nichts bringen, dass Gerät jetzt zurück zu senden und ein neues zur Miete zu beauftragen, da es jetzt bereits in Deinen Besitz über gegangen ist.

    Im Besitz des @Manny1983 ist das Gerät seit der damaligen Zusendung und nicht erst seit der Kündigung/der Schadenersatzforderung.

     

    Im Eigentum des @Manny1983 war das Gerät noch nie und ist es auch jetzt nicht. Der Schadenersatz entspricht halt nicht einem Kaufvertrag. Deshalb gibt es auch keine Gewährleistung.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Grundsätzlich wird der Schadenersatz vermutlich wohl für einen gemieteten Router oder für einen gemieteten Media Receiver berechnet worden sein.

     

    Wenn Du den Mietvertrag gekündigt hast, dann musst Du das Gerät flugs zurückschicken. Da muss Dich auch niemand aufmerksam machen, das ist klar.

     

    Wenn da bereits ein Schadenersatz in Rechnung gestellt wurde, dann geht das vermutlich nicht mehr, dass der Mietvertrag rückwirkend verlängert wird unter Umgehung des Schadenersatzes.

     

    Durch den Schadenersatz zahlst Du jetzt aktuell wohl keine Miete mehr, bist aber trotzdem nicht Eigentümer des Gerätes - das ist weiter die Telekom. Die Telekom kann also jederzeit die Herausgabe des Gerätes verlangen - macht sie aber üblicherweise wohl nicht. Ich würde das Gerät jetzt einfach weiter nutzen. Es wäre für Dich zwar u.U. günstiger gewesen, das Gerät gar nicht erst zu kündigen oder alternativ ordentlich zurückzuschicken und ein neues anzuschaffen - aber so ist das andererseits auch weniger Geschiss mit den Aufnahmen.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    @muc80337_2 falsch ausgedrückt, klar hat er ihn seit Zusendung in seinem Besitz.

    Problematik ist eben, dass das Gerät jetzt nicht mehr zurück gesandt werden brauch, da eine Zuordnung nicht mehr stattfinden kann aufgrund der Schadenersatz Berechnung.

    Grüße Anne W.

    2

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Es hängt halt sehr davon ab, wie Du genau und ggf. mit welchem Wortlaut genau Du gekündigt hast. Es sind ja grundsätzlich schon zwei unabhängige Verträge - der Anschluss und der Receiver.

     

    Wenn Du einfach nur einen Tarifwechsel gemacht hättest, dann wäre das alles kein Problem, dann wäre der Mietvertrag für den Receiver einfach weitergelaufen.

     

    Aber wenn Du wie Du schreibst den Anschluss kündigst und dann einen Neuvertrag machst, dann ist das kein Standardfall für den die Telekom irgendwelche Info-Textbausteine hat.

     

    So lange wie der Receiver technisch funktioniert ist es in Deiner Situation nun so ähnlich wie wenn Du ein Gebrauchtgerät zu einem etwas höheren Preis gekauft hättest als was Du auf ebay hättest günstig erwerben können.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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