Gelöst

Sonderkündigung bei Umzug

vor 2 Jahren

Problem: Mein Sohn ist aus finanziellen Gründen zur mir (seiner Mutter) zurück in sein Kinderzimmer gezogen.  Ich habe hier schon ewig lange einen Anschluss eines anderen Anbieters. 

Nun habe ich beim Verbraucherschutz gelesen , daß wenn man in eine WG oder als Untermieter in eine Wohnung zieht , wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat. Wurde bei meinem Sohn aber abgelehnt , was können wir tun?

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    • vor 2 Jahren

      @GaBa2 wenn der AS buchbar ist an deiner Adresse, kein e Sonderk., da bestehender Vertrag

      0

    • vor 2 Jahren

      @GaBa2 

      m.W. macht das die Telekom nur aus Kulanz, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung von der Telekom ist.

      Wenn der Verbraucherschutz anderer Meinung ist, sollte man dir/euch dort helfen können.

      Dein Sohn könnte auch einen Umzug seines Anschlusses bei der Telekom beauftragen und wenn dann am neuen Wohnsitz der bisherige Vertrag nicht genau so wie bisher realisiert werden kann, hat er ein Sonderkündigungsrecht mit Monatsfrist.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Grüße @GaBa2 4

      Schau mal hier: Kündigung aus besonderen Gründen

      screenshot-www.telekom.de-2023.08.29-23_11_13.png

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung

      Kündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung

      Sie haben bei einem Umzug (auch in Verbindung mit einer Haushaltszusammenführung) ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom die bisherige Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

      Sie können in diesem Fall Ihren Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
      Endet Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Datum kündigen.
      Sie finden den Termin z. B. in Ihrer Rechnung im Kundencenter und der MeinMagenta App.

       

       

      Wichtig
      Die Voraussetzung für Ihre vorzeitige Kündigung ist, dass die Telekom die bisherige vertragliche Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

      Darüber hinaus benötigen wir Nachweise für Ihren Umzug/ Ihre Haushaltszusammenführung:

      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes
      • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      • oder die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

      Hinweis: Die Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet.

       

       

      0

    • vor 2 Jahren

      @GaBa2 

      wann endet die Laufzeit des Vertrages von ihrem Sohn?

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Erst am 30.06.24 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      GaBa2

      wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat

      wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat
      GaBa2
      wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat

      Das stimmt nicht. 

       

      Wichtig ist, dass der Anbieter die gleichen Vertragsleistungen am neuen Wohnort 1:1 erbringen kann. 

      Nur weil du schon einen Anschluss hast, heißt es nicht, dass die Telekom nicht doch einen weiteren Anschluss schalten kann.

      Gibts einfach eine 2. Telefondose. 

       

       

      GaBa2

      Wurde bei meinem Sohn aber abgelehnt , was können wir tun?

      Wurde bei meinem Sohn aber abgelehnt , was können wir tun?
      GaBa2
      Wurde bei meinem Sohn aber abgelehnt , was können wir tun?

      Nichts ... maximal könnte dein Sohn als Vertragspartner versuchen aus Kulanz und gegen Zahlung einer Ablöse vorzeitig rauszukommen. 

      Aber das ist halt was, was er als Vertragspartner klären muss. 

      0

    • vor 2 Jahren

      GaBa2

      Nun habe ich beim Verbraucherschutz gelesen , daß wenn man in eine WG oder als Untermieter in eine Wohnung zieht , wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat.

      Nun habe ich beim Verbraucherschutz gelesen , daß wenn man in eine WG oder als Untermieter in eine Wohnung zieht , wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat.
      GaBa2
      Nun habe ich beim Verbraucherschutz gelesen , daß wenn man in eine WG oder als Untermieter in eine Wohnung zieht , wo schon ein Anschluss vorhanden ist , man Sonderkündigungsrecht hat.

      Das kann im allgemeinen so sein, falls der Umzug des Anschlusses nicht nach Telekommunikationsgesetz möglich ist. Dafür muss er einfach den Umzug bei der Telekom am besten telefonisch beauftragen. Falls nicht möglich, dann Sonderkündigungsmöglichkeit.

      Falls allerdings möglich, dann keine Sonderkündigungsmöglichkeit - der Umzug kostet dann einmalig 70 Euro. Ein Aspekt sollte hier auch berücksichtigt werden: es wird u.U. Ärger mit dem Vermieter des Sohnes/dem Nachmieter geben, wenn der Anschluss an der alten Adresse weiter läuft.

       

      Eine andere Möglichkeit: Du kündigst Deinen Anschluss. Vielleicht kommst Du ja schon vor 30.6.24 aus Deinem Vertrag raus.

      Hierbei gut zu wissen: es ist u.U. möglich, Deine Rufnummer im nachhinein auf den Telekom-Anschluss zu portieren, kostet pro Rufnummer knapp 11 Euro.

      0

    • vor 2 Jahren

      Leider kann man da nix machen. wenn bei dir in der wohnung nen Telekom anschluss möglich ist gilt die Sonderkündigung nicht und Funktioniert auch nicht. 

       

      Das Problem hatte ich damals mit meiner Frau auch als wir zusammen gezogen sind.

       

      Ich bin bei der Telekom und sie war bei Vodafon. Ihr anschlusst war bei mir auch möglich also musste sie bis zum ende des Vertrages weiter Zahlen, weil wir ja hätten bei uns 2 anschlüsse haben können

       

       

      Lg Chris

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Guten Morgen @GaBa2,

       

      im Verlauf vom Thread ist ja schon einige Unterstützung erfolgt - vielen Dank hierfür!

      Der markierten Lösung habe ich ebenso nix hinzuzufügen. Da kann ich leider ebenso keine Änderung bewirken.

       

      Viele Grüße

      Timo N.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Christian Pape

      Leider kann man da nix machen. wenn bei dir in der wohnung nen Telekom anschluss möglich ist gilt die Sonderkündigung nicht und Funktioniert auch nicht.

      Leider kann man da nix machen. wenn bei dir in der wohnung nen Telekom anschluss möglich ist gilt die Sonderkündigung nicht und Funktioniert auch nicht. 
      Christian Pape
      Leider kann man da nix machen. wenn bei dir in der wohnung nen Telekom anschluss möglich ist gilt die Sonderkündigung nicht und Funktioniert auch nicht. 

      Das ist so nicht korrekt.

      Es reicht nicht, dass die Telekom "irgendeinen" Anschluss bereitstellen kann. Die Telekom muss gem. TKG den Anschluss unverändert bereitstellen können. Und das geht nicht immer, und dann greift die Sonderkündigungsmöglichkeit.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      mein Wissen @GaBa2 

       

      Wenn beide Beteiligten einen Telekom-Vertrag haben und dann A zu B zieht löst die Teleom den Vertrag von A aus Kulanz früher auf.

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      Uneingeloggter Nutzer

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