Gelöst

Sonderkündigung zurück zu Eltern

vor 4 Jahren

Hallo, 

 

Da mein Freund und ich uns getrennt haben. Ziehen wir nun aus unserer gemeinsamen Wohnung aus und ziehen zurück zu unseren Eltern.  Dort befinden sich natürlich bereits Anschlüsse. Ein Kundenberater sagte mir, dass ich eine sonderkündigung online stellen kann.. leider finde ich dazu nichts weiter ?! Kann mir da jemand

weiterhelfen ?

Desweiteren habe ich eine Kündigungsbestätigung schon im letzen Jahr erhalten, jedoch steht online das der Vertrag noch 2 Jahre läuft ?! 

danke im Voraus! 

1641

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    geht nur wenn der Anschluss bei deinen Eltern auch von der Telekom ist. Ansonsten musst du einen Umzug gemäß TKG §46 melden und hoffen, dass die Telkom diesen nicht am Wohnort der Eltern zu gleichem Preis und Leitung realisieren kann.

     

    Das ganze kannst du nur über Hotline oder Telekomshop machen.  Dort geht auch die Kündigung aus Kulanz, bei Familienzusammenlegung mit Telekomanschluss

    6

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @line lube  schrieb:

    Die haben einen Vertrag bei der Glasfaser Deutschland 🙄 warum wird dann vom kundencenter gesagt, dass eine sonderkündigung da gelten gemacht werden kann ? 😩


    Vielleicht ziehst Du uns ins Vertrauen und teilst uns einfach mit, was Du denen mitgeteilt hast (ich weiß übrigens auch noch nicht einmal ganz genau, was Du mit "Kundencenter" meinst - für mich ist "Kundencenter" die online Seite der Telekom wo Deine Vertragsdaten einsehbar sind - und ansonsten gibt es die Hotline, den Chat oder einen Telekom Shop) und bringst die Info nicht nur auf Nachfrage?

    Wenn es dort bei den Eltern z.B. nur noch einen Glasfaseranschluss gibt aber keinen Kupferanschluss mehr, dann mag das durchaus richtig sein, was man Dir gesagt hat.

     

    Der formelle Weg ist trotzdem die Beauftragung des Umzugs des Anschlusses unter Beachtung der Regelung im Telekommunikationsgesetz (ohne Laufzeitverlängerung und ohne Vertragsänderung) und wenn die Telekom sagt "geht nicht", dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht wie vom Telekommunikationsgesetz vorgegeben: drei Monate zum Monatsende, sprich frühestens auf Ende Oktober 2020 würde der Vertrag beendet werden.

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