Gelöst
Sonderkündigungsrecht nach Umzug / Wohnungswechsel
vor 7 Jahren
Schönen Guten Tag!
Ich bin sehr kurzfristig umgezogen und konnte mich daher erst nach dem Umzug um meinen Telekommunikationsvertrag kümmern.
An meinem neuen Wohnort kann die Deutsche Telekom lt. Auskunft der Hotline nicht die identischen Vertragsleistungen anbieten. Derzeit habe ich den Tarif MagentaZuhause L Entertain Premium, am neuen Wohnort ist nur MagentaZuhause L ohne Entertain möglich - und dies auch erst nach einer manuellen Recherche durch einen Techniker vor Ort. Hintergrund ist wohl, dass am neuen Wohnort (Neubau) nicht die Deutsche Telekom sondern ein Wettbewerber das Gebiet erschlossen hat und die Deutsche Telekom sich somit nur hier "einmietet".
Nun möchte ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Da ich bereits umgezogen bin und derzeit ohne Festnetz/Internet dastehe, aber auch keinen Vertrag beim Wettbewerber abschließen möchte bevor ich sicher sein kann, dass ich aus dem Vertrag mit der Deutschen Telekom "entlassen" werde, sollte das Ganze natürlich möglichst schnell von statten gehen.
Meine Frage daher: Greift in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht nach TKG ? An wen ist die Kündigung zu richten und welche Angaben / Anlagen müssen hierfür erbracht werden?
Vielen Dank bereits im Voraus!
Liebe Grüße
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Akzeptierte Lösung
Kugic
akzeptiert von
CyberSW
vor 7 Jahren
Die Kündigung wird direkt am Telefon ausgesprochen.
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MrD1991
Antwort
von
Kugic
vor 7 Jahren
Erstmal vielen Dank für die superschnelle Antwort.
Leider wurde mir in der Hotline heute Morgen mitgeteilt, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen müsse und aufgrund der notwendigen manuellen Recherche etwas Zeit beanspruchen würde...
Was stimmt denn nun?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kugic
Akzeptierte Lösung
Anne W.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Anne W.
vor 7 Jahren
@MrD1991 wie besprochen leite ich dann alles relevante in die Wege und schicke Dir per E-Mail die entsprechende Bestätigung. Ich lasse Dich als MagentaEINS Kunde natürlich ungern gehen, aber aktuell haben wir keine andere Möglichkeit.
Für alle Mitleser: Hier besteht in der Tat ein Sonderkündigungsrecht, da kein Umzug nach TKG möglich ist.
Beste Grüße Anne W.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anne W.