Gelöst
Sonderkündigung?
vor 4 Jahren
Guten Tag,<br/>Ich ziehe um und habe meinen Vertrag komplett gekündigt, da vorOrt kein Telekomanschluss vorhanden. (Glasfaseranschluss SWN) In der Bestätigung wurde mir kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Warum bekomme ich das nicht eingeräumt?
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vor 3 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @thcornelius
Ziehe deine Kündigung zurück und beauftrage einen Umzug nach TKG
( Telekommunikationsgesetz)
telefonisch.
Ist der Umzug nicht 1 zu 1 möglich , steht dir ein Sonderkündigungsrecht ,bei einer Laufzeit von 3 Monaten zu.
Mfg
3
von
vor 4 Jahren
Über die Hotline bekomme ich niemand dran, im Internet muss ich eine Bestellung als Umzug auslösen mit dem Hinweis das ein Auftrag in Bearbeitung ist. Was ist das für eine Service da blickt keiner durch…
0
von
vor 4 Jahren
Das geht ausschließlich über die Hotline. Die Wartezeit ist natürlich zu lang, aber Du kannst ja das Telefon laut stellen und die Wartemusik im Hintergrund dudeln lassen, irgendwann wird sich jemand melden.
0
von
vor 4 Jahren
Das geht ausschließlich über die Hotline.
Oder im Shop oder auch hier.
@thcornelius wenn du den Umzug über das Team hier beauftragen möchtest musst du noch ein Zeitfenster deiner Erreichbarkeit angeben und wir müssen jemanden finden der es zu den Privatkunden verschiebt.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
Weil du einen Umzug nach TKG beantragen musst! Undn nicht einfahc slebst kündinge darfst!
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vor 4 Jahren
Bitte mehr Details. Wenn vor Ort kein Telekomanschluss vorhanden ist, warum gibt es dann einen der zu kündigen ist? Bist Du umgezogen?FallsDa Du umgezogen bist solltest Du einen "Umzug nach TKG " beauftragen, dann muss Dir die Telekom deinen existierenden Tarif 1:1 in die neue Wohnung übertragen, kann sie das nicht kannst Du mit drei Monaten Frist kündigen.Man muss dazu aber anrufen und auf dem "Umzug nach TKG " bestehen, einfach ein Sonderkündigungsrecht fordern geht nicht und natürlich darf man sich auch nicht von den Vertrieblern zu einem neuen Vertrag bequatschen lassen.
Edit: lesen hilft...
4
von
vor 4 Jahren
@lejupp @Gadich @flipper1 Alles was ihr schreibt würde für einen Privatkunden gelten, der Beitrag hier ist aber unter Geschäftskunden eingestellt. Da gibt es diese Rechte nicht insofern ist es völlig korrekt dass eine Kündigung dann erst zum Ende der Laufzeit akzeptiert wird.
@lejupp @Gadich @flipper1
Alles was ihr schreibt würde für einen Privatkunden gelten, der Beitrag hier ist aber unter Geschäftskunden eingestellt.
Da gibt es diese Rechte nicht insofern ist es völlig korrekt dass eine Kündigung dann erst zum Ende der Laufzeit akzeptiert wird.
Stimmt, leider ist es in der Community immer noch sehr leicht zu übersehen in welchem Bereich man sich befindet. Andrerseits: Nur weil jemand Geschäftskunde ist muss das nicht heißen dass er kein Verbraucher ist.
@thcornelius Handelst du als Verbraucher oder als Unternehmer?
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von
vor 4 Jahren
Danke, ich bin Verbraucher und habe eine Lösung bekommen! Danke an Alle!
von
vor 4 Jahren
Andrerseits: Nur weil jemand Geschäftskunde ist muss das nicht heißen dass er kein Verbraucher ist.
Doch, in diesem Kontext schon, Rosinenpicken ist nicht.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von