Gelöst
Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn neue Wohnung nur Kabelnetz hat?
vor 7 Jahren
In meiner jetzigen Wohnung habe ich MagentaEins mit dem Speedport Hybrid LTE . Ich ziehe um und in der neuen Wohnung besteht nur Kabelnetz. Was nun? Sonderkündigungsrecht? Und was muss ich tun?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Telefonisch oder im Shop Umzug beauftragen, ist der nicht 1 zu 1 möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen.
5
Antwort
von
vor 7 Jahren
Laut Verfügbarkeit wäre der Anschluss dort möglich, ist er aber nicht. Unitymedia war vor 6 Jahren dort und hat dort alles auf Kabelnetz geändert. Wieso zeigt es dann Verfügbar an?
Das ist das was ich meine.
Der Kabelanschluss kommt über ein Koax-Kabel in die Wohnung.
Der Anschluß sieht aus wie ein Fernseh- und/oder Satelliten-Antennenanschluß.
Parallel dazu kann es aber auch noch einen Telefonanschluß über eine Zweidrahtleitung an einer Telefondose geben.
Deswegen am besten einen Umzug des Telefonanschlusses beauftragen.
oder noch besser, auf die Recherche eines Teamie warten.
Wenn Du das möchtest, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
Datenschutz ist also gewährleistet.
Hier geht´s zum Profil:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Unitymedia war vor 6 Jahren dort und hat dort alles auf Kabelnetz geändert.
Das wäre aber sehr ungewöhnlich, dass der Unitymedia eine von der Telekom verlegte Infrastruktur ( APL , TAE ,...) entfernen würde.
Zwar nicht auszuschließen wenn der Hauseigentümer das explizit so möchte, aber durchaus ungewöhnlich.
Insbesondere da Unitymedia auf eine ganz andere Verkabelung setzt als die Telekom.
Ich habe hier sowohl VDSL der Telekom als auch einen Kabelanschluss des Vodafone (das ist der Laden, der den Unitymedia gekauft hat).
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Antwort
von
vor 7 Jahren
konnte dir schon weitergeholfen werden oder kann ich noch unterstützen?
Liebe Grüße, Steffi B.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Sie beauftragen einen Umzug ihres Anschlusses nach TKG . Wenn der bisherige Leistungsumfang an der neuen Anschrift nicht bereitgestellt werden kann, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu einem Monatsletzten zu.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
@AnnaCasablancas
Nur weil die neue Wohnung einen Kabelanschluss hat, ist nicht ausgeschlossen, dass auch noch ein DSL-Anschluß möglich ist.
Daher bitte unbedingt die Situation mit deinem Telekomanschluss klären, bevor du irgend einen Vertrag beim Kabelanbieter unterschreibst.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ich ziehe um und in der neuen Wohnung besteht nur Kabelnetz. Was nun? Sonderkündigungsrecht?
Ich ziehe um und in der neuen Wohnung besteht nur Kabelnetz. Was nun? Sonderkündigungsrecht?
Was im Fall eines Umzuges in eine gemietete Immobilie geschieht, die zwar im (V)DSL Ausbaugebiet ist, wo der Eigentümer/Vermieter aber keinen APL hat installieren lassen (und einen solchen kann ein Mieter auch nicht beauftragen) - das ist mir selbst auch nicht so ganz klar.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Der Mieter kann das sehr wohl machen bzw. verlangen. Der Vermieter kann nur in sehr seltenen Fällen einen herkömmlichen Telefonanschluß verweigern. Der Vermieter kann aber die Kosten auf den Mieter umlegen bzw. dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen, oder die Miete erhöhen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von