Gelöst

Sonderkündigungsrecht Hausverkauf

vor 5 Jahren

Hallo,

wir haben eine Eigentumswohnung verkauft, die bisher möbliert vermietet war. Daher lief der Telekomanschluss nicht auf den Mieter, sondern auf uns. Nun ist die Wohnung wie gesagt verkauft und wir haben diesen Hausstand mit unserem "normalen" zusammengelegt. Es kommt also einem Auszug/Umzug gleich und an unserem Wohnort haben wir bereits einen weiteren Telekomanschluß.

Leider bekomme ich widersprüchliche Aussagen zum Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall - ein Mitarbeiter bei Ihnen sagt, das geht natürlich, der nächste sagt, das geht nicht...

Der Vertrag läuft noch bis Ende März 2020, wir würden uns zumindest Februar und März natürlich gerne sparen. Können Sie uns weiterhelfen?

Danke, bbtg

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    vor 5 Jahren

    @tgbb 

    Lass es laufen wie es ist und kündige ordentlich zum März.

    Damit stellst du dich besser als mit dem Sonderkündigungsrecht beim Umzug, denn da müßtest du noch drei Monate weiter bezahlen.

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    Uneingeloggter Nutzer

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @tgbb,

    vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

     

    Bei einer Sonderkündigung im Festnetzbereich ist es so, dass der Vertrag ab Eingang der Sonderkündigung und anschließender Bestätigung noch 3 Monate läuft und dann auf Kulanz gekündigt wird. Wenn der Vertrag noch bis April 2020 läuft, ist eine Sonderkündigung wenig sinnvoll.

     

    Mein Tipp: Kündige den Anschluss HIER zum Ende der Vertragslaufzeit!

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    Uneingeloggter Nutzer

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