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Sonderkündigungsrecht nach Umzug / Wohnungswechsel

7 years ago

Schönen Guten Tag!

 

Ich bin sehr kurzfristig umgezogen und konnte mich daher erst nach dem Umzug um meinen Telekommunikationsvertrag kümmern.

 

An meinem neuen Wohnort kann die Deutsche Telekom lt. Auskunft der Hotline nicht die identischen Vertragsleistungen anbieten. Derzeit habe ich den Tarif MagentaZuhause L Entertain Premium, am neuen Wohnort ist nur MagentaZuhause L ohne Entertain möglich - und dies auch erst nach einer manuellen Recherche durch einen Techniker vor Ort. Hintergrund ist wohl, dass am neuen Wohnort (Neubau) nicht die Deutsche Telekom sondern ein Wettbewerber das Gebiet erschlossen hat und die Deutsche Telekom sich somit nur hier "einmietet".

 

Nun möchte ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Da ich bereits umgezogen bin und derzeit ohne Festnetz/Internet dastehe, aber auch keinen Vertrag beim Wettbewerber abschließen möchte bevor ich sicher sein kann, dass ich aus dem Vertrag mit der Deutschen Telekom "entlassen" werde, sollte das Ganze natürlich möglichst schnell von statten gehen.

 

Meine Frage daher: Greift in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht nach TKG ? An wen ist die Kündigung zu richten und welche Angaben / Anlagen müssen hierfür erbracht werden?

 

Vielen Dank bereits im Voraus!

 

Liebe Grüße

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      7 years ago

      Ja, das TKG greift hier.
      Die Kündigung wird direkt am Telefon ausgesprochen.

      1

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      7 years ago

      Erstmal vielen Dank für die superschnelle Antwort.

       

      Leider wurde mir in der Hotline heute Morgen mitgeteilt, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen müsse und aufgrund der notwendigen manuellen Recherche etwas Zeit beanspruchen würde...

       

      Was stimmt denn nun?

      Unlogged in user

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    • 7 years ago


      @MrD1991 schrieb:
      am neuen Wohnort ist nur MagentaZuhause L ohne Entertain möglich

      @MrD1991

      Das ist dann wohl eher der Zuhause Start L Tarif, wozu es eine eigene Bestellhotline gibt

      https://formulare.telekom-dienste.de/zuhausestart

       

      Weshalb machst Du nicht einen Umzug dergestalt, dass Du im Rahmen des Umzugs auf den Zuhause Start L der Telekom umsteigst?

      Dann brauchst Du nicht die außerordentliche Kündigung machen - bei der Du ja bis Ende Juni den alten Anschluss weiter bezahlen musst (so Du im März noch kündigst). In der Zeit bis Ende Juni hat auch der nach Dir Eingezogene in der alten Wohnung Theater, einen Anschluss zu erhalten.

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      7 years ago

      Mister Burny

      MrD1991 Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen? Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen? MrD1991 Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen? Am besten sieht sich das Team einmal an, was hier bereits am Laufen ist - damit du eine verbindliche Antwort bekommst. Falls noch nicht geschehen, bitte hier deine Kundennummer vermerken. EDIT: Da deine Profildaten ja scheinbar bereits befüllt - habe ich das Thema eskaliert.

      MrD1991

      Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen?

       

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.



      Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen?

      MrD1991

       

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.



      Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen?


      Am besten sieht sich das Team einmal an, was hier bereits am Laufen ist - damit du eine verbindliche Antwort bekommst.

       

      Falls noch nicht geschehen, bitte hier deine Kundennummer vermerken. 

       

       

       

      EDIT: Da deine Profildaten ja scheinbar bereits befüllt - habe ich das Thema eskaliert.

      Mister Burny
      MrD1991

      Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Has Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben. Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen?

       

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.



      Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen?

      MrD1991

       

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.



      Was bedeutet das für mich bzw. wo kann ich diesen beauftragen?


      Am besten sieht sich das Team einmal an, was hier bereits am Laufen ist - damit du eine verbindliche Antwort bekommst.

       

      Falls noch nicht geschehen, bitte hier deine Kundennummer vermerken. 

       

       

       

      EDIT: Da deine Profildaten ja scheinbar bereits befüllt - habe ich das Thema eskaliert.


      Richtig, Kundennummer habe ich bereits vermerkt.

       

      Eine verbindliche Antwort wäre mir natürlich wichtig um Sicherheit zu haben.

       

      Vielen Dank.

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      7 years ago

      Die richtige Antwort wurde dir schon gegeben ...
      0800 33 01000 anrufen mit dem Schlagwort "Umzug"

      Mitteilen, dass du per Sofort zum neuen Standort nach den Bestimmungen des TKG umziehen möchtest, der Mitarbeiter soll es bitte prüfen. Seine Prüfung wird bestätigen, dass die Telekom die Leistungen nicht erbringen kann - da ja manuell erst geprüft werden müsste, ob es überhaupt geht.

      In dem Fall teilst du nett und freundlich mit, dass du die außerordentliche Kündigung aussprichst. März gemeldet, also Vertragsende zum 30.06.2018 .. Thema durch. Fröhlich

      Answer

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      7 years ago

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.

      Has

      Ohne den Umzug des Anschlusses nach TKG beauftragt zu haben, dürfte es das Sonderkündigungsrecht nicht geben.


      Das gibt es sehr wohl, nur bringt es das System der Telekom nicht auf die Reihe.

      Unlogged in user

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    • 7 years ago

      Hallo @MrD1991 vielen Dank für den Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community. Fröhlich

      Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, wollte ich Dich gerade telefonisch erreichen. Habe aber leider nur die Mailbox erwischt. Da ich anhand der neuen Adresse ein Prüfung vornehmen muss, sollten wir hierzu einmal telefonieren. Wann kann ich dich am besten erreichen?

      Grüße Anne W.

      4

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      7 years ago

      @MrD1991 danke für das nette Telefonat. Fröhlich

      Ich habe Dir gerade noch eine Privatnachricht geschickt. Schau mal ob du diese erhalten hast.

      Grüße Anne W.

      Answer

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      7 years ago

      Hallo Anne,

       

      ich habe Deine Nachricht erhalten und bin sehr zufrieden mit der kulanten Lösung! Großes Lob und noch einen schönen Restabend!

       

      Liebe Grüße

      Rune

      Answer

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      7 years ago

      @MrD1991 wie besprochen leite ich dann alles relevante in die Wege und schicke Dir per E-Mail die entsprechende Bestätigung. Ich lasse Dich als MagentaEINS Kunde natürlich ungern gehen, aber aktuell haben wir keine andere Möglichkeit.

      Für alle Mitleser: Hier besteht in der Tat ein Sonderkündigungsrecht, da kein Umzug nach TKG möglich ist.

      Beste Grüße Anne W.


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      7 years ago

      @MrD1991 wie besprochen leite ich dann alles relevante in die Wege und schicke Dir per E-Mail die entsprechende Bestätigung. Ich lasse Dich als MagentaEINS Kunde natürlich ungern gehen, aber aktuell haben wir keine andere Möglichkeit.

      Für alle Mitleser: Hier besteht in der Tat ein Sonderkündigungsrecht, da kein Umzug nach TKG möglich ist.

      Beste Grüße Anne W.


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