Speedport Smart 3 Kindersicherung WLAN sperren

vor 6 Jahren

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich die Funktion Kindersicherung beim Speedport Smart 3 Router richtig verstanden habe. Wenn ich eine Regel einrichte und bestimmte Zeiten für meine Tochter freigebe, betrifft das dann auh automatisch die WLAN-Verbindung? Ich habe die Vermutung, dass meine Tochter nach wie vor rund um die Uhr (bevorzigt nachts, wenn sie schlafen soll) mit dem Handy online geht.

Lässt sich WLAN nicht über die Zeitschalregel steueren, sondern nur über das Häkchen bei den zugelassenen Geräten?
Und wenn das so ist, wie kann ich trotzdem den Zugriff auf Seiten der Social-Media-Apps (Instagram, Snapchat, WhatsApp & Co.) zeitlich begrenzen. Ginge das über die erweiterte Sperre? Allerdings ist mir nicht klar, was ich da dann alles anklicken müsste.
Hat jemand einen Tipp?
Danke schön!

Viele Grüße

Sunnye

 

11677

11

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 6 Jahren

    Hallo @sunnye ,

    wenn die Softwerker die den Smart3 programmiert haben, sollte eine einfache Kinderschutz-Zeitschaltung ausreichen.

    Dort gibst du Internet zu bestimmten Zeiten frei, und das wars.

    Lässt sich ja relativ einfach überprüfen.

     

    3

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @sunnye 

    Überprüfen im Hintergrund funktioniert nicht.

    Nimm doch einfach das Smartphone deiner Tochter und prüfe nach, ob noch nach Ablauf der Zeit eine Internetverbindung möglich ist.

    Wenn nein, ist doch alles gut.

    Wenn ja, haben die Softwerker versagt.

  • Telekom Experte

    vor 6 Jahren


    @sunnye  schrieb:

    ich bin mir nicht sicher, ob ich die Funktion Kindersicherung beim Speedport Smart 3 Router richtig verstanden habe. Wenn ich eine Regel einrichte und bestimmte Zeiten für meine Tochter freigebe, betrifft das dann auh automatisch die WLAN-Verbindung?

    Lässt sich WLAN nicht über die Zeitschalregel steueren, sondern nur über das Häkchen bei den zugelassenen Geräten?
    Und wenn das so ist, wie kann ich trotzdem den Zugriff auf Seiten der Social-Media-Apps (Instagram, Snapchat, WhatsApp & Co.) zeitlich begrenzen. Ginge das über die erweiterte Sperre? Allerdings ist mir nicht klar, was ich da dann alles anklicken müsste.


    Die Kindersicherung betrifft den Internetzugang des Gerätes, also des Handys deiner Tochter. Mit WLAN hat es nichts zu tun, der Zugriff auf dein Heimnetz bleibt erhalten. Aber Internet muss gesperrt sein.

    Füge doch zu der erstellten Regel dein eigenes Handy hinzu, dann kannst du es mit deinem Gerät überprüfen, ob die Regel funktioniert. Danach kannst du dein Gerät wieder aus der Regel entfernen.

     

    Soll WLAN nachts auch aus sein, gibt es dafür die WLAN-zeitschaltung. Diese ist aber nicht als Kindersicherung gedacht, sondern zur Energieersparnis und Strahlenverminderung. WLAN ist dann für alle (!) Geräte aus.

     

    2 Punkte zum "weiter-online-Sein" deiner Tochter:

    - Es gibt Möglichkeiten, die Internet-Zeitschaltung von Routern auszuhebeln.

    - Handys haben ja auch die Möglichkeit, per Mobilnetz ins Internet zu gehen. Sie brauchen kein WLAN.
      Oder können statt deinem WLAN auch jedes beliebige andere WLAN (Freifunk, HotSpot, evtl. von Nachbarn usw.) verwenden.

     

    Eine 100% wirksame Regel kann nur auf dem Gerät selbst erfolgen. Oder durch Belehrung der Tochter / Gerät nachts aus dem Zimmer o.ä.

     

    6

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo,

    schau mal ob Dein Gäste W-Lan aus ist. Zwinkernd Kinder sind da flexibel.

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