Gelöst
Speedport Smart übernehmen
vor 7 Jahren
Hallo,
nach einem Jahr Nutzung möchte ich meinen Speedport Smart übernehmen. Momentan zahle ich monatlich die Mietgebühr.
Jetzt möchte ich den Port kaufen und den Telekom Restwert bezahlen.
Was muss ich machnen
Mit freundlichem Gruß
Christian
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vor 7 Jahren
Ein Mietkauf bietet die Telekom nicht an.
Du kannst die Miete nur kündigen, zurückschicken und das Gerät zum Neupreis neu erwerben.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo @Christian aus OB
hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:
Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.
VG Gurke
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo @Christian aus OB hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter: Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen. VG Gurke
Hallo @Christian aus OB
hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:
Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.
VG Gurke
Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.
Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom. Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.
Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.
Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.
Wozu den Ärger mit gebrauchten Mietgeräten eingehen ?
Dann kannst du den Router auch sachgemäß kündigen und dir einen guten Gebrauchten kaufen!
Kriegst du bei eBay und Co. schon weitaus günstiger hinterher geschmissen...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo @Christian aus OB
hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:
Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.
VG Gurke
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Uneingeloggter Nutzer
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von