Gelöst

Speedport Smart übernehmen

vor 7 Jahren

Hallo,

nach einem Jahr Nutzung möchte ich meinen Speedport Smart übernehmen. Momentan zahle ich monatlich die Mietgebühr.

Jetzt möchte ich den Port kaufen und den Telekom Restwert bezahlen.

Was muss ich machnen

Mit freundlichem Gruß

Christian

945

5

    • vor 7 Jahren

      Ein Mietkauf bietet die Telekom nicht an.

      Du kannst die Miete nur kündigen, zurückschicken und das Gerät zum Neupreis neu erwerben.

      3

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Gurke

      Hallo @Christian aus OB hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter: Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen. VG Gurke

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke

      Gurke

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke


      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.

      Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom. Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.

       
      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.

      Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.

       
      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.

      Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.



      Wozu den Ärger mit gebrauchten Mietgeräten eingehen ?

      Dann kannst du den Router auch sachgemäß kündigen und dir einen guten Gebrauchten kaufen!

      Kriegst du bei eBay und Co. schon weitaus günstiger hinterher geschmissen... Lachend

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von