Solved

Speedport Smart übernehmen

7 years ago

Hallo,

nach einem Jahr Nutzung möchte ich meinen Speedport Smart übernehmen. Momentan zahle ich monatlich die Mietgebühr.

Jetzt möchte ich den Port kaufen und den Telekom Restwert bezahlen.

Was muss ich machnen

Mit freundlichem Gruß

Christian

944

5

    • 7 years ago

      Ein Mietkauf bietet die Telekom nicht an.

      Du kannst die Miete nur kündigen, zurückschicken und das Gerät zum Neupreis neu erwerben.

      3

      Answer

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      7 years ago

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke

      Answer

      from

      7 years ago

      Gurke

      Hallo @Christian aus OB hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter: Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen. VG Gurke

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke

      Gurke

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke


      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.

      Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.

      Answer

      from

      7 years ago

      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom. Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.

       
      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.

      Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.

       
      Es sei aber noch gesagt, dass man damit kein Eigentum erwirbt. Es bleibt dennoch das Gerät der Telekom.

      Sollte es im 2. Jahr Probleme mit dem Gerät geben, hat man keine Ansprüche auf Gewährleistung.



      Wozu den Ärger mit gebrauchten Mietgeräten eingehen ?

      Dann kannst du den Router auch sachgemäß kündigen und dir einen guten Gebrauchten kaufen!

      Kriegst du bei eBay und Co. schon weitaus günstiger hinterher geschmissen... Lachend

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Hallo @Christian aus OB

       

      hier eine Antwort von @Sven Ö. einem Telekom Mitarbeiter:

       

      Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Jedoch ist es in der Tat so, dass wenn das Endgerät nach einer Kündigung nicht zurückgeschickt wird, der Restwert in Rechnung gestellt wird. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht pauschal sagen.

       

      VG Gurke

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