Gelöst

Sterbefall, Sonderkündigung, neuer Magenta-Vertrag mit Rufnummerübernahme

vor 6 Monaten

Liebe Community, liebes Telekom-hilft-Team, 

ich bitte um Hilfe bei folgendem Anliegen, das ich anonymisiere. 

Max Mustermann hatte einen Magenta-L-TV-Vertrag, der noch rund 12 Monate läuft. Auch der Festnetzanschluss läuft auf seinen Namen. 

Leider ist er verstorben und seine Frau Eva Mustermann möchte nun aus dem Vertrag raus, da sie die monatlichen Kosten reduzieren muss. Bei der Telekomhotline riet man ihr, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu nehmen und den Vertrag zu kündigen. Sie möchte einen günstigeren Magenta-Vertrag abschließen, aber unbedingt die Festnetznummern übernehmen, die sie seit über 30 Jahren nutzt.  Dazu wurde ein Link zum Formular "Auftrag zur Rufnummernübernahme" versendet. 

Bei der Beratung für einen neuen, passenden Vertrag teilte ein Telekom-Shop Mitarbeiter mit, dass es nicht möglich sei, die Festnetznummer zu übernehmen, da sie auf den Namen des Mannes läuft. Diese sei bei Vollzug der Sonderkündigung unwiederbringlich verloren. Die einzige Chance bestünde darin, die Kündigung zurückzunehmen, den bestehenden Vertrag zu Ende laufen zu lassen und dann auch die Festnetznummer zu übernehmen. 

Nun liegen meines Erachtens zwei unterschiedliche Aussagen vor und ich wäre um abschließende Klärung und einen Hinweis für das weitere Vorgehen sehr dankbar. 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Monaten

      Moin @Hafibo,

       

      ich geh bei der Geschichte mal mit.

      Hier gibt es zwei mögliche Wege.

       

      Weg Nr. 1 (zu priorisieren)

       

      Eva hätte den Vertrag nicht Sonderkündigen müssen. Das ist zwar eine Option, wenn sie sofort aus dem Vertrag muss, aber wenn die Nummern wichtiger sind, wäre die Vertragsübernahme der bessere Weg. Wie das geht, wird hier erklärt.

       

      Übernimmt sie den Vertrag, läuft er ganz normal weiter und kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit auch auf ein günstigeres Vertragsmodell angepasst werden. Die Rufnummern bleiben dabei erhalten.

       

      Wenn Eva also noch die Möglichkeit hat, die Sonderkündigung zurückzunehmen, sollte sie das schleunigst tun, um ihre Rufnummern zu behalten.

       

      Wenn die Kündigung durch ist und länger als 6 Monate her ist, sind die Nummern tatsächlich weg. Dann haben wir gar keine Chance mehr, da noch was zu machen.

       

      Weg Nr. 2

       

      Hat Eva nun schon einen neuen Vertrag an der gleichen Adresse, der mit neuer Kundennummer auf ihren Namen läuft? Und ist der alte Vertrag ihres Mannes nun gekündigt (nicht länger als 6 Monate her)? 

       

      Dann brauchen wir sowohl das Formular für den Auftrag zur Rufnummernübernahme wie auch das Formular für die Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern.

       

      Ich hoffe, ich konnte dir oder Eva ein wenig weiterhelfen.

       

      Beste Grüße

      Louisa

      5

      von

      vor 6 Monaten

      Louisa G.

      Glasfaseraufträge laufen tatsächlich nur noch online und können auch ausschließlich mit einer gültigen E-Mail-Adresse erstellt werden. Und Onlineformulare übermitteln die eingetragenen Daten 1:1 an uns, damit wir sie direkt digital zur Verarbeitung vorliegen haben.

      Lieber @Laurin,

       

      eine Debatte über das Für und Wider von Onlineformularen ist hier weder zielführend noch gefragt. Es wurde eine Frage von jemandem gestellt, wie ein Thema anzugehen ist, ich habe die Frage beantwortet und Lösungswege mitgegeben, die einfach zu nutzen und gut verständlich sind.

       

      Um deinen Off-Topic-Beitrag aber kurz abzuarbeiten:

       

      Glasfaseraufträge laufen tatsächlich nur noch online und können auch ausschließlich mit einer gültigen E-Mail-Adresse erstellt werden. Und Onlineformulare übermitteln die eingetragenen Daten 1:1 an uns, damit wir sie direkt digital zur Verarbeitung vorliegen haben.

       

      Abgesehen davon möchte ich dich bitten, nicht einfach einen fremden Beitrag zu kapern. Als langjähriges Communitymitglied sind dir unsere Spielregeln sicher bekannt.

       

      Grüße

      Louisa

      Louisa G.
      Glasfaseraufträge laufen tatsächlich nur noch online und können auch ausschließlich mit einer gültigen E-Mail-Adresse erstellt werden. Und Onlineformulare übermitteln die eingetragenen Daten 1:1 an uns, damit wir sie direkt digital zur Verarbeitung vorliegen haben.

      Seit wann das denn? Ich kann noch täglich Glasfaserneuverträge telefonisch aufnehmen und werde von der TL und AL dazu angehalten. 

      0

      von

      vor 6 Monaten

      Servus Louisa,

      vielen Dank für die schnelle und themenbezogene Antwort und das Aufzeigen von zwei Wegen! 

      Bei Weg 1 gibt es den Nachteil, dass die bisherigen hohen Vertragskosten weiterhin getragen werden müssen. 

      Daher hätte ich bei Weg 2 noch die Rückfrage, in welchen Schritten konkret vorgegangen werden müsste:

      Vorab-Info: Die Sonderkündigung tritt erst zum 01.09 in Kraft, somit sollte noch Zeit sein , die schlussendlich beste Option zu wählen.

      1) Neuer Vertragsanschluss online oder im Laden auf Eva Mustermann mit Beginn ab 01.09 -> Neue Telekomkundennummer wird generiert. 

      2) Aufgabe des Nutzungsrechts durch Max Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/aufgabe-des-nutzungsrechts-an-rufnummern?samChecked=true ); Sicherheitshalber die Rückfrage: Geht das offiziell nach seinem Sterbedatum? Ich wäre jetzt laienhaft davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht durch die Sterbeurkunde aufgegeben wird.

      3) Antrag auf Rufnummernübernahme durch Eva Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern?samChecked=true ) unter Angabe von Bullet Point 1 "Ich habe den unten angegebenen Anschluss in einer gemeinsamen Wohnung genutzt.

      Könnten Sie hier ggf. noch - auch wenn nicht das Originalthema - erläutern, was der Unterschied zwischen "Rufnummern am Telefonanschluss"  und "Rufnummern am Anlagenanschluss" ist bzw. wie man herausfinden kann, was vor Ort vorliegt? 

      Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar. 

      0

      von

      vor 6 Monaten

      Hallo @Hafibo,

       

      ich springe an dieser Stelle für meine liebe Kollegin ein. 

       

      Hafibo

      1) Neuer Vertragsanschluss online oder im Laden auf Eva Mustermann mit Beginn ab 01.09 -> Neue Telekomkundennummer wird generiert. 

      Servus Louisa,

      vielen Dank für die schnelle und themenbezogene Antwort und das Aufzeigen von zwei Wegen! 

      Bei Weg 1 gibt es den Nachteil, dass die bisherigen hohen Vertragskosten weiterhin getragen werden müssen. 

       

      Daher hätte ich bei Weg 2 noch die Rückfrage, in welchen Schritten konkret vorgegangen werden müsste:

      Vorab-Info: Die Sonderkündigung tritt erst zum 01.09 in Kraft, somit sollte noch Zeit sein , die schlussendlich beste Option zu wählen.

      1) Neuer Vertragsanschluss online oder im Laden auf Eva Mustermann mit Beginn ab 01.09 -> Neue Telekomkundennummer wird generiert. 

       

      2) Aufgabe des Nutzungsrechts durch Max Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/aufgabe-des-nutzungsrechts-an-rufnummern?samChecked=true ); Sicherheitshalber die Rückfrage: Geht das offiziell nach seinem Sterbedatum? Ich wäre jetzt laienhaft davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht durch die Sterbeurkunde aufgegeben wird.

       

      3) Antrag auf Rufnummernübernahme durch Eva Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern?samChecked=true ) unter Angabe von Bullet Point 1 "Ich habe den unten angegebenen Anschluss in einer gemeinsamen Wohnung genutzt.

      Könnten Sie hier ggf. noch - auch wenn nicht das Originalthema - erläutern, was der Unterschied zwischen "Rufnummern am Telefonanschluss"  und "Rufnummern am Anlagenanschluss" ist bzw. wie man herausfinden kann, was vor Ort vorliegt? 

       

      Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar. 

       

       

       
      Hafibo
      Neuer Vertragsanschluss online oder im Laden auf Eva Mustermann mit Beginn ab 01.09 -> Neue Telekomkundennummer wird generiert. 


      Ein neuer Vertragsanschluss mit Eva Mustermann ab dem 01.09 würde zweifellos eine neue Telekomkundennummer erzeugen. Da die Sonderkündigung erst am 01.09 in Kraft tritt, hast du noch Zeit, die für dich beste Option bezüglich des neuen Vertragsanschlusses zu wählen. Ob du diesen online oder im Laden abschließen möchtest, bleibt dir überlassen. Beide Wege sind möglich und führen zur Erstellung einer neuen Kundennummer. 

       

       

      Hafibo

      Aufgabe des Nutzungsrechts durch Max Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/aufgabe-des-nutzungsrechts-an-rufnummern?samChecked=true ); Sicherheitshalber die Rückfrage: Geht das offiziell nach seinem Sterbedatum? Ich wäre jetzt laienhaft davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht durch die Sterbeurkunde aufgegeben wird.

      Servus Louisa,

      vielen Dank für die schnelle und themenbezogene Antwort und das Aufzeigen von zwei Wegen! 

      Bei Weg 1 gibt es den Nachteil, dass die bisherigen hohen Vertragskosten weiterhin getragen werden müssen. 

       

      Daher hätte ich bei Weg 2 noch die Rückfrage, in welchen Schritten konkret vorgegangen werden müsste:

      Vorab-Info: Die Sonderkündigung tritt erst zum 01.09 in Kraft, somit sollte noch Zeit sein , die schlussendlich beste Option zu wählen.

      1) Neuer Vertragsanschluss online oder im Laden auf Eva Mustermann mit Beginn ab 01.09 -> Neue Telekomkundennummer wird generiert. 

       

      2) Aufgabe des Nutzungsrechts durch Max Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/aufgabe-des-nutzungsrechts-an-rufnummern?samChecked=true ); Sicherheitshalber die Rückfrage: Geht das offiziell nach seinem Sterbedatum? Ich wäre jetzt laienhaft davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht durch die Sterbeurkunde aufgegeben wird.

       

      3) Antrag auf Rufnummernübernahme durch Eva Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern?samChecked=true ) unter Angabe von Bullet Point 1 "Ich habe den unten angegebenen Anschluss in einer gemeinsamen Wohnung genutzt.

      Könnten Sie hier ggf. noch - auch wenn nicht das Originalthema - erläutern, was der Unterschied zwischen "Rufnummern am Telefonanschluss"  und "Rufnummern am Anlagenanschluss" ist bzw. wie man herausfinden kann, was vor Ort vorliegt? 

       

      Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar. 

       

       

       
      Hafibo
      Aufgabe des Nutzungsrechts durch Max Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/aufgabe-des-nutzungsrechts-an-rufnummern?samChecked=true ); Sicherheitshalber die Rückfrage: Geht das offiziell nach seinem Sterbedatum? Ich wäre jetzt laienhaft davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht durch die Sterbeurkunde aufgegeben wird.


      Das Nutzungsrecht an einer Rufnummer endet eigentlich nicht automatisch mit dem Tod des Vertragsinhabers. Unter bestimmten Bedingungen kann dies aber aufgegeben oder übertragen werden. Die Sterbeurkunde sollte als Nachweis dafür ausreichen.

       

      Hafibo

      Antrag auf Rufnummernübernahme durch Eva Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern?samChecked=true ) unter Angabe von Bullet Point 1 "Ich habe den unten angegebenen Anschluss in einer gemeinsamen Wohnung genutzt. "  Könnten Sie hier ggf. noch - auch wenn nicht das Originalthema - erläutern, was der Unterschied zwischen "Rufnummern am Telefonanschluss"  und "Rufnummern am Anlagenanschluss" ist bzw. wie man herausfinden kann, was vor Ort vorliegt? 

      Servus Louisa,

      vielen Dank für die schnelle und themenbezogene Antwort und das Aufzeigen von zwei Wegen! 

      Bei Weg 1 gibt es den Nachteil, dass die bisherigen hohen Vertragskosten weiterhin getragen werden müssen. 

       

      Daher hätte ich bei Weg 2 noch die Rückfrage, in welchen Schritten konkret vorgegangen werden müsste:

      Vorab-Info: Die Sonderkündigung tritt erst zum 01.09 in Kraft, somit sollte noch Zeit sein , die schlussendlich beste Option zu wählen.

      1) Neuer Vertragsanschluss online oder im Laden auf Eva Mustermann mit Beginn ab 01.09 -> Neue Telekomkundennummer wird generiert. 

       

      2) Aufgabe des Nutzungsrechts durch Max Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/aufgabe-des-nutzungsrechts-an-rufnummern?samChecked=true ); Sicherheitshalber die Rückfrage: Geht das offiziell nach seinem Sterbedatum? Ich wäre jetzt laienhaft davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht durch die Sterbeurkunde aufgegeben wird.

       

      3) Antrag auf Rufnummernübernahme durch Eva Mustermann (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern?samChecked=true ) unter Angabe von Bullet Point 1 "Ich habe den unten angegebenen Anschluss in einer gemeinsamen Wohnung genutzt.

      Könnten Sie hier ggf. noch - auch wenn nicht das Originalthema - erläutern, was der Unterschied zwischen "Rufnummern am Telefonanschluss"  und "Rufnummern am Anlagenanschluss" ist bzw. wie man herausfinden kann, was vor Ort vorliegt? 

       

      Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar. 

       

       

       
      Hafibo
      Könnten Sie hier ggf. noch - auch wenn nicht das Originalthema - erläutern, was der Unterschied zwischen "Rufnummern am Telefonanschluss"  und "Rufnummern am Anlagenanschluss" ist bzw. wie man herausfinden kann, was vor Ort vorliegt? 


      Rufnummern am Telefonanschluss bezeichnen einzelne Rufnummern, die direkt einem normalen Telefonanschluss zugewiesen sind, wie etwa bei Privatkunden. Rufnummern am Anlagenanschluss hingegen beziehen sich auf Rufnummernblöcke, die einem Geschäftskunden über einen komplexeren Anschluss.

       

      Schlussendlich würde ich dir Punkt 3 ans Herz legen. Es geht es ja schließlich um die Übernahme der Rufnummer.

       

      Grüße

      Erdogan

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