Sterbefall - Vertragsübernahme erfolgt

vor einem Jahr

Meine Mutter ist am 28.08.23 verstorben und ich habe erst einmal den Vertrag übernommen , damit in dem Haus meiner Mutter der Anschluß bestehen bleibt.
Da ich das Haus zum Ende des Jahres wohl vermieten werde, würde ich gerne den Anschluss dann zum 31.12.2023 kündigen.

Würde mir die Telekom hier entgegenkommen, ich hätte den Vertrag ja auch per Sonderkündigungsrecht sofort kündigen können, habe es aber nicht getan, da ich noch Sanierungsarbeiten erledigen muss und dafür Telefon und Internet vor Ort benötige.

 

Wäre prima wenn man mir hier eine Lösung anbieten könnte.

 

 

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27

  • vor einem Jahr

    Grüße @Gelöschter Nutzer 

    Mein aufrichtiges Beileid.

     

    Du kannst eine Sonderkündigung nutzen, wenn die Mindesvertragslaufzeit noch nicht um ist.

    https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund?samChecked=true

     

    Ich würde da den Umzug/Haushaltszusammenführung nutzen, wenn bei dir auch ein Telekom-Anschluss besteht.

    screenshot-www.telekom.de-2023.09.12-10_05_50.png

     

    14

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Hallo @Gelöschter Nutzer,

     

    vielen Dank für das erneute Gespräch.

    Leider kann ich dir auf deinem Weg nicht entgegenkommen. Vielleicht klappt es über diesen Weg, welchen du gerade angestoßen hast.

     

    Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt. Ich hätte dir gern weitergeholfen, leider sind mir die Hände gebunden.

     

    Liebe Grüße

    Maria An.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    @Gelöschter Nutzer 

     

    Ich gehe mal davon aus, das der Vertrag da schon lange aus der MVLZ heraus ist?

     

    Dann kannst du den Vertrag täglich mit einer Frist von einem Monat kündigen, für dich wäre da der 30.11. der Stichtag.

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Der Vertrag wurde nach dem Tod meines Vaters erst auf meine Mutter zu anderen Konditionen umgeschrieben und hat eine MVLZ bis 06.01.2025

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Leider wude mir in der Sache  nicht geholfen ich habe auf mein 14-tägiges Widerrufsrecht bezogen und es schriftlich kommuniziert an widerruf@telekom.de

     

    Leider keine Rückmeldung erhalten. Es wäre schön wenn jemand mit Kompetenz sich den Fall einmal ansehen könnte und ich wäre bereit im Rahmen von Kulanz auch den Vertrag bis Ende des Jahres zu zahlen.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Ich bezweifle, dass es bei Vertragsübernahme im Erbfall ein Widerrufsrecht gibt.

     

    Du hast den Vertrag übernommen, mit allen Rechten und Pflichten, bis zum Ende der MVLZ

     

    Du hättest du den Vertrag einfach nicht übernehmen dürfen. Oder einfach noch warten müssen, und den Vertrag erst mal stillschweigend weiterlaufen lassen, um ihn dann im Oktober/November wegen Sterbefall zu kündigen. 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Was passiert denn wenn in der Zwischenzeit das Haus vermietet wird und der Mieter einen anderen Anbieter auswählt?

     

    6

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    dass ich den Vertrag bis zum 31.12.2023 übernehmen möchte.

    dass ich den Vertrag bis zum 31.12.2023 übernehmen möchte.
    dass ich den Vertrag bis zum 31.12.2023 übernehmen möchte.

    Das kann eben nie gehen, Du kannst einen laufenden  Vertrag bis nicht nur "zeitweise" übernehmen.

    Und über das was Du da übernimmst konntest Du Dich vorher informieren, Rechnungen und Kundeportal zu dem Vertrag gab es auch vorher schon.

    Das ist der springende Punkt.

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Also anscheinend sind hier nicht alle im Bilde was den Ablauf anging. Man sollte es erst einmal lesen und sich dann ein Urteil bilden, ob die TELEkom hier wirklich das gemacht hat was man wollte.

    Ich glaube ich werde, das ganze einmal über die Rechtschutz laufen lassen und schauen wie sich das dann entwickelt, wenn man als Kunde nicht eine Lösung erreichen kann.

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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