Gelöst

Trassenplan Telekom verbindlich ?

vor 18 Stunden

Ich habe von der Telekom einen Trassenplan erhalten .

Da ich bauliche Maßnahmen an Haus und Grundstück plane , muss ich wissen , ob der mir vorliegende Trassenplan bzgl. der Kabelführung verbindlich ist .

Wer haftet bei auftretenden Schäden wenn der Plan von der tatsächlichen Kabelführung abweicht .

mfG

Der Bauplaner

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 18 Stunden

      Du haftest. 

      Du solltest mal alles auf der Website lesen. 

      Die kabelschutzanweisung und die Nutzungsbedingungen 

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      Antwort

      von

      vor 13 Stunden

      Wie auf der Webseite steht ist der Trassenplan verbindlich mit den Toleranzen die dort ebenso aufgeführt werden.

      ABER - Gründstücksgrenzen verändern sich  teilweise über die Jahrzehnte.

      Ebenso Verlegetiefen- z.B. weil eben etwas auf dem Grund begradigt wurde oder durch erosion.

      Da diese Veränderungen der Telekom nicht gemeldet werden, muss bei aller Genauigkeit des Plans zum Zeitpunkt der Erstellung 

      immer von einem davon abweichenden Zustand ausgegangen werden.

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      Antwort

      von

      vor 6 Stunden

      In den Anweisungen steht auch drin, dass die Angaben nicht Maßstabs getreu sind. 

      Ebenso ist immer Sorgfalt zu beachten. Man man macht daher erstmal Suchschachtungen, anstatt einfach den Bagger reinhauen zu lassen. 

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      Antwort

      von

      vor 5 Stunden

      Ihr habt im Prinzip alle Recht .

      Aber :

      Mein Nachbar hat seit Monaten kein Festnetz mehr . Totalausfall . Ebenso kein DSL .

      Die Techniker haben sich die Klinke in die Hand gegeben und vergebens einen Leitungsverlauf gesucht und trotz Trassenplan nichts gefunden .

      Nun wird behauptet von mir ginge eine "wilde" Leitung zu ihm mit unbekannter Lage . Mein Trassenplan ist korrekt .

      Demnächst werde ich bauen ,  bis ca. 2,5m ausbaggern .

      Deswegen meine Anfrage .

      Sicher ist nur , dass kein Kabel auf meinem Grundstück verläuft .

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 18 Stunden

      @gudrun-e.-backhaus In welchem Sinne sollten sie denn verbindlich sein? Bloss weil ein Kabel vielleicht 30cm weiter links oder weniger tief liegt, entbindet das den Bauunternehmer nicht von der Sorgfallspflicht.  Deshalb ist er ja im Zweifel auch versichert.

      Im Zweifel 'Handgrabung',,,,,

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    • vor 18 Stunden

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    • vor 17 Stunden

      Hallo 😊

      Hier geht es nicht um 30cm .

      Ich befürchte dass das Kabel quer über mein Grundstück - Verlauf unklar - läuft .

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    • vor 16 Stunden

      Wenn du das aus welchen Gründen auch immer befürchtest dann einfach vorsichtig graben…..

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    • vor 16 Stunden

      @gudrun-e.-backhaus Wieso befürchtest Du das, wenn auf dem Trassenplan NICHTS eingezeichnet ist? Ansonsten sind die Linien schon +-1m genau. Vorsichtig graben!

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    • vor 15 Stunden

      Tja , gute Frage 😀

      Da wo laut Plan die Leitung ins Haus kommen müsste ( Strasse --> Garage) ist nix . Weit und breit nix . Nicht mal ein APL an der Wand .

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von