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Umzug beauftragen oder Kündigung mit Neuabschluss
4 years ago
Hallo zusammen,
im Rahmen eines bevorstehenden Umzugs stellt sich die Frage, ob man den DSL-Anschluss (aktuell MagentaZuhause L mit TV-Plus/Magenta Eins) mit umziehen lassen muss oder an der neuen Wohnung einen Neuanschluss beauftragt und den alten (später) kündigt (Kündigungsfrist mal außen vor gelassen).
Da man im Falle des Umzugs ebenfalls eine Pauschale zahlen muss, fällt der Bereitstellungspreis nicht ins Gewicht, aber man könnte die Neukundenangebote in Anspruch nehmen. Zudem werden die Anschlüsse an beiden Standorten noch für kurze Zeit parallel benötigt.
Spricht etwas gegen eine Kündigung mit Neuabschluss oder müsste man das Prozedere dann über den Partner laufen lassen, um die Konditionen zu bekommen bzw. für kurze Zeit bei einem Anbieter mit monatlicher Kündigung zwischenparken?
Vielen Dank und viele Grüße
Benivoxo
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4 years ago
@Benivoxogenerell spricht nichts gegen kündigen und neu abschliessen! Es gibt bessere Konditonen! Allerdings gehst du dann wieder 24 Monate Laufzeit ein und verleirst deine Rufnummern! Bei einem Umzug nach TKG ändert sich die Laufzeit hingegen nicht und auch die Rufnummern bleiben gleich, sofern im gleichen Ortsnetz umgeziogen wird!
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4 years ago
(Kündigungsfrist mal außen vor gelassen).
Das ist aber das wichtigste Detail an der Stelle, die Idee ist finanziell sicher attraktiv steht und fällt aber mit der Restlaufzeit des Vertrages, ansonsten spricht nichts dagegen es so zu machen.
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4 years ago
Im Rahmen des Bestellprozesses ist mir jetzt nochmal aufgefallen, dass dort steht:
"Angebot gilt bis 29.04.2021 für Breitband-Neukunden, die in den letzten 3 Monaten keinen Breitbandanschluss bei der Telekom hatten."
Aufgrund des bereits laufenden Vertrags (an einem anderen Standort) wäre ich ja so gesehen kein Breitband-Neukunde. Oder wird das am jeweiligen Standort/Anschlussort festgemacht?
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4 years ago
Nach weiterer Recherche vertritt das "Telekom hilft Team" in einem anderen älteren Beitrag scheinbar die Auffassung, dass man kein Neukunde in dem Sinne sei:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Umzug-mit-regulaerer-Kuendigung-oder-Vertragsmitnahme/m-p/4451657#M300275
Damit würde die Aussagen von @der_Lutz und @Gadich ja leider nicht gelten. Wäre es seitens des "Telekom hilft Teams" daher möglich, da nochmal Licht ins Dunkel zu bringen? Vielen Dank schon mal im Voraus.
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4 years ago
@Benivoxo
beauftrage einfach den Anschluss und schau was in der Auftragsbestätigung steht, wenn dir die Neukundenpreise bestätigt werden, wovon ich ausgehe, bekommst du diese auch.
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Accepted Solution
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4 years ago
@Benivoxo
beauftrage einfach den Anschluss und schau was in der Auftragsbestätigung steht, wenn dir die Neukundenpreise bestätigt werden, wovon ich ausgehe, bekommst du diese auch.
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4 years ago
um kurz Licht ins Dunkel zu bringen, als Neukunde gilt man dann, wenn man drei Monate keinen Anschluss bei uns hatte.
Viele Grüße
Stephie G.
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4 years ago
Hallo @Stephie G. ,
zunächst vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich finde die Aussage jedoch nicht ganz eindeutig, denn der DSL-Anschluss hat ja neben dem Anschlussinhaber immer einen konkreten Ortsbezug.
Deine Aussage bedeutet im Endeffekt also, im Bereich Mobilfunk kann ich mir, obwohl ich schon einen Vertrag habe, für jeden neuen zusätzlichen Mobilfunkvertrag ein vergünstigtes Handy aussuchen, im Bereich Festnetz jedoch bekomme ich, da ich schon DSL-Kunde bin, nur für den ersten Anschluss die Vergünstigung, für einen Zweitwohnsitz oder weitere zusätzliche parallele Anschlüsse gelten die Neukundenkonditionen nicht.
Oder bezieht sich Neukunde auf einen konkreten Anschluss, um zu vermeiden, dass ein Vertrag nur gekündigt wird, um gleich danach von den Neukundenkonditionen zu profitieren, was verständlich ist.
Zählt die Telekom in ihren Statistiken wirklich die Anschlussinhaber (nur dann macht so ein Vorgehen Sinn) oder nicht vielmehr die Neuanschlüsse?
Grüße, Benivoxo.
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4 years ago
ich kann dir da leider nichts Neues erzählen.
Schau dir am Besten den letzten sehr hilfreichen Beitrag von @der_Lutz an
Grüße
Alexander M.
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